2.140 (mu21p): Nr. 140 Vermerk Ministerialrat Feßlers über eine Ressortbesprechung im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft. 1. März 1929

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[460] Nr. 140
Vermerk Ministerialrat Feßlers über eine Ressortbesprechung im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft. 1. März 1929

R 43 I /1855 , Bl. 473 f.

Betrifft: Ostpreußen-Verhandlungen.

In der Ressortbesprechung, die am 1. März im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter dem Vorsitz des Reichsministers Dietrich stattfand, glaubte der Vertreter des Reichsfinanzministeriums höchstens Reichsmittel in Höhe von 30–40 Millionen RM für Ostpreußen in Aussicht stellen zu können. Soweit Kredit aufgenommen werden müßte, käme darüber hinaus noch eine Reichsgarantie in Frage1.

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Im Gegensatz hierzu waren vom REM in seiner Ostpreußendenkschrift vom Februar 1929 die Zuschüsse für diese Provinz mit 62 Mio RM angegeben, von denen das Reich 39,2 Mio RM zu übernehmen hatte. Hinzu sollten 114,5 Mio RM an Krediten kommen (R 43 I /1855 , Bl. 418-437, hier: Bl. 437).

Das Reichsministerium des Innern möchte in die Fürsorge die beiden Schlesien, insbesondere den Waldenburger Bezirk, einbezogen sehen2. Es legte besonderen Wert auf die Lastensenkung, Minderung insbesondere auch der Schullasten durch Verstaatlichung der höheren Schulen, Verzicht auf die Darlehen aus dem 1. Ostprogramm (10 Millionen), Rückfluß eines Teiles der Zinsen aus Darlehen auf Grund der Osthilfe an den politischen Besitzerhaltungsfonds, Maßnahmen zur Erhaltung des Besitzes, insbesondere der mittleren und kleinen Landwirte, Erhaltung der Altwohnungen, Unterstützung der notleidenden Kleinbahn-Unternehmungen3. Im übrigen war es mit den vorgeschlagenen Maßnahmen einverstanden. Es hielt aber für erforderlich, die Bewegungsfreiheit der ostpreußischen Landschaft durch Einsetzung eines Kuratoriums einzuengen. Die Maßnahmen des General-Landschaftsdirektors ließen diese Anordnungen geboten erscheinen. Seine Ausführungen seien bisweilen widerspruchsvoll4. So habe er in einer Sitzung erklärt, daß die Roggenrenten-Schuldner abgefunden seien, in späteren Eingaben habe er das Gegenteil behauptet.

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Der RK sei bisher für eine Hilfe im Waldenburger Bezirk gewesen, er habe jetzt aber Bedenken bekommen, weil Berufungen aus Pommern, Schleswig, der Pfalz und dem Rheinland folgen würden, vermerkte der StSRkei am 6. 3. Der RK wolle sich gegen Forderungen aus diesen Gebieten aussprechen, wenn das Hilfsgesetz auf Ostpreußen beschränkt bleibe (R 43 I /1855 , Bl. 475).

3

Zur Erneuerung der ostpreußischen Kleinbahnen waren 3,2 Mio RM erforderlich, von denen das Reich 2,2 Mio RM stellen sollte (Denkschrift des REM; R 43 I /1855 , Bl. 418-437, hier: Bl. 422f).

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Generallandschaftsdirektor Walter von Hippel hatte neben 44,5 Mio RM zur Entlastung und Unterstützung der ostpreußischen Landwirtschaft 190 Mio RM Hypothekenkredite für das Jahr 1929 verlangt und von Preußen und dem Reich gefordert, daß sie sich für den Absatz von Pfandbriefen einsetzen sollten, die wegen des niedrigen Ausgabekurses von 75% von der Ostverwaltungsstelle abgelehnt worden seien. Zum Ausgleich des Kursverlusts aus einem amerikanischen Kreditgeschäft über 29,4 Mio RM aus dem Jahr 1927 hatte v. Hippel 5,5 Mio RM erbeten. Zur Verbilligung von Realkrediten und zur Übernahme von Betrieben hatte er weitere 22 Mio RM gefordert (Denkschrift vom 21.1.29; R 43 I /1855 , Bl. 395-413).

[461] Das Reichsarbeitsministerium möchte aus dem Siedlungsfonds von 50 Millionen im Jahre einen vergrößerten Anteil für Ostpreußen verwendet wissen. Tausend bis elfhundert Siedlungsstellen sollten daraus geschaffen werden. Hinzu müßten die Siedlungsmaßnahmen treten, die das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgesehen habe (22 Millionen Kredit, Erhöhung des Domänenaufkaufsfonds um 5 und des Staatsforstenaufkaufsfonds um 2,2 Millionen, Erhöhung des Gesellschaftskapitals der Siedlungsgesellschaften um 2 Millionen). Wie der Vertreter des Reichsfinanzministeriums wendete es sich dagegen, daß die Tätigkeit der Landhilfsstellen durch allgemeine Richtlinien eingeschränkt würden (Seite 34 der Denkschrift)5. Die Arbeiten der Ostpreußenstelle seien durch Aufstellung und Durchführung von Richtlinien in erheblichem Maße verzögert und erschwert worden. Der Landhilfsstelle müsse eine rasche und den gegebenen Situationen sich jeweils anpassende Arbeit ermöglicht werden. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte sich damit einverstanden. Das Reichswirtschaftsministerium forderte für die Industrie 7 Millionen, der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wollte zunächst an dem von ihm eingesetzten Betrage von 5 Millionen festhalten.

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Vom REM war eine Institution gefordert worden, die verhindern sollte, daß sanierungsunfähige und existenzgefährdete Betriebe die gesunden in die Krise einbezögen. „Um ein rationelles Verfahren zu sichern, das die gebotene Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen unbedingt beachtet und die territorialen Kenntnisse und Erfahrungen verwertet, empfiehlt es sich, die Durchführung in die Hand einer Stelle zu legen, an der das Reich, Preußen und die Provinz Ostpreußen beteiligt sind. Eine solche Stelle besteht bereits in der anläßlich der Umschuldungsaktion errichteten Treuhandstelle für Umschuldungskredite GmbH. Es wird vorgeschlagen, daß zu deren Ausbau zu einer ‚Landhilfestelle‘ die Stammeinlagen vom Reich auf 0,6 Mio RM, von Preußen auf 0 6 Mio RM, und von der Provinz auf 0,4 Mio RM gebracht werden. Die Stelle bedarf eines betriebswirtschaftlich und kreditwirtschaftlich erfahrenen Geschäftsführers, welcher im Einvernehmen zwischen Reich und Preußen zu bestellen und mit den nötigen Hilfskräften zu versehen ist. Die Landhilfestelle erhält ihre Instruktionen durch allgemeine Richtlinien, die vom Reich im Einvernehmen mit Preußen aufgestellt werden. Im übrigen ist der Geschäftsführer mit den weitgehendsten Vollmachten auszurüsten. Die Landhilfestelle ist mit den nötigen Zuschüssen und Kreditmitteln seitens des Reiches zu versehen. Ausfälle bei den Krediten werden von Reich, Preußen und der Provinz Ostpreußen zu einem Verhältnis getragen, das dem der Umschuldung zu Grunde gelegten Verhältnis (37,5 : 37,5 : 25%) etwa entspricht“ (Denkschrift vom Februar 1929; R 43 I /1855 , Bl. 418-437, hier: Bl. 434f).

Im übrigen gab er deutlich seinen Willen zu erkennen, für Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Durchführung der Fürsorgemaßnahmen mit äußerstem Nachdruck einzutreten. Er wies darauf hin, daß sich Ostpreußen in einem kriegsähnlichen Zustande befinde und daß zur Kriegführung Geld notwendig sei, das gegebenenfalls durch Erhöhung jeder Steuermark um einen Ostpreußenpfennig beschafft werden müsse6. Nötigenfalls müßten auch die anderen Erwerbsstände zur Mithilfe für die gefährdete Provinz aufgeboten werden. Die Ressorts sollen ihre Abänderungswünsche dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft umgehend schriftlich mitteilen. Sie werden dann am Montag, dem 4. März, unter Vorsitz des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft mit den zuständigen Referenten nochmals durchgesprochen[462] werden. Soweit keine Einigung erzielt wird, soll das Kabinett entscheiden, dann soll die Ressortbesprechung mit den Vertretern der preußischen Staatsregierung stattfinden.

6

Der RK sprach sich gegen den Ostpreußenpfennig aus (Vermerk Pünders vom 6. 3.; R 43 I /1855 , Bl. 475).

F[eßler]

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