1.105.5 (mu22p): Liquidationsüberschüsse.

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Liquidationsüberschüsse.

Der Reichsminister der Finanzen trug vor, in allen beteiligten Ressorts herrsche Einverständnis darüber, daß Deutschland auf die Herausgabe der Liquidationsüberschüsse einen Rechtsanspruch nicht habe. Das Haupthindernis dafür, daß von deutscher Seite bei den Pariser Verhandlungen ein ausdrücklicher Verzicht auf diese Überschüsse nicht ausgesprochen sei, liege darin, daß man den Kampf, den die Geschädigten-Verbände in dieser Angelegenheit gegen die englische Regierung führten, nicht von vornherein habe aussichtslos machen wollen13. Nachdem die englische Regierung jetzt aber in mehreren diplomatischen Noten in schärfster Form jedes Nachgeben ihrerseits abgelehnt und sogar die Teilnahme an der kommenden Schlußkonferenz von einem vorherigen ausdrücklichen und vorbehaltlosen Verzicht Deutschlands auf die Überschüsse abhängig gemacht habe, sei jetzt der Zeitpunkt gekommen, in dem die Reichsregierung sich endgültig darüber schlüssig machen müsse, ob sie sich den englischen Forderungen anpassen wolle oder nicht. Er empfehle, die deutsche Forderung fallen zu lassen, in der Hoffnung, daß es nach Bereinigung dieser Frage[1183] möglich sein werde, mit England in der Frage der Freigabe des noch nicht liquidierten Eigentums zu einem befriedigenden Ergebnis zu kommen14. Eine Einigung mit England sei auch um deswillen notwendig, weil Deutschland in einer Reihe von anderen Streitpunkten, die auf der Haager Konferenz zum Austrag kommen müßten, auf die englische Unterstützung angewiesen sei15. Zu entscheiden sei ferner noch, auf welche Weise die Frage der Herausgabe der Liquidationsüberschüsse gegenüber anderen Ländern, insbesondere Italien, Belgien, Portugal sowie Kanada zum Abschluß gebracht werden solle. Die Verhältnisse lägen bei diesen anderen Ländern zwar verschieden wie gegenüber England, weil sie mit anderen Dingen verquickt seien. Die Reichsregierung müsse aber zugeben, daß Deutschland auch diesen Ländern gegenüber einen Rechtsanspruch auf die Überschüsse nicht habe. Nach seiner Meinung müsse das Kabinett sich klar auf den Grundsatz einigen, daß alle mit den Überschüssen zusammenhängenden Fragen vor der neuen Haager Konferenz bereinigt werden müßten, d. h. daß das Kabinett, sofern sich eine andere Lösung nicht noch finden lasse, auf die Überschüsse allen Ländern gegenüber verzichten müsse.

13

Über hundert Parlamentsmitglieder, zumeist Mitglieder der Labour-Party, hätten sich für die Freigabe der Liquidationsüberschüsse ausgesprochen und mit weiteren Unterschriften sei zu rechnen, war dem RK vom „Verein Wiederaufbau im Ausland“ mitgeteilt worden (15. 11.; R 43 I /298 , Bl. 222, hier: Bl. 222).

14

In einem Aide Memoire hatte die brit. Reg. das Reich aufgefordert, auf die Liquidationsüberschüsse zu verzichten und ihren Widerstand gegen die Vereinbarungen über den Termin des Liquidationsendes aufzugeben. Von diesen Forderungen könne die brit. Reg. nicht abweichen: „If, therefore, the German Government continue to put forward demands and maintain reservations in regard to these matters which His Majesty’s Government cannot possibly entertain either here or at the Hague, the prospects of the conference is bound to be very seriously endangered“ (Sthamers Telegramm Nr. 766 vom 20. 11.; R 43 I /298 , Bl. 526-530, hier: Bl. 526-530). Sthamer hatte gegenüber dem AA die Ansicht vertreten, daß nach diesem Schritt des Foreign Office „die Frage der Überschüsse erledigt und eine weitere Verfolgung zwecklos“ sei (Telegramm Nr. 770 vom 22. 11.; R 43 I /298 , Bl. 470 f., hier: Bl. 470 f.).

15

Auf Englands Unterstützung wurde besonders bei der Sanktionsfrage gerechnet (Instruktion des AA für Sthamer vom 29.11.29, Telegramm Nr. 423; R 43 I /298 , Bl. 480 f., hier: Bl. 480 f.).

Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte, daß man der deutschen Delegation dafür dankbar sein müsse, daß sie nicht schon in Paris einen Generalverzicht ausgesprochen habe. Auf diese Weise sei es möglich, jetzt noch mit den beteiligten Ländern, insbesondere mit England, Sonderverhandlungen in der Angelegenheit zu führen. Durch den Verzicht auf die Überschüsse, den man England gegenüber jetzt wohl aussprechen müsse, hoffe er, ein befriedigendes Freigabeabkommen erreichen zu können. Ferner hoffe er, in den mit England zu führenden diplomatischen Verhandlungen eine Form für das Fallenlassen des deutschen Anspruches zu finden, die nicht ohne weiteres präjudiziell für die Erledigung der gleichen Angelegenheit gegenüber den übrigen Ländern sei. Schließlich glaube er auch, bei England Verständnis dafür finden zu können, daß die deutschen Ansprüche in einer Form fallen gelassen würden, die die innerpolitische Vertretbarkeit nach Möglichkeit erleichtere16.

16

Sthamer wurde aufgefordert, im Foreign Office zu erklären: „Unter dem Druck der brit. Stellungnahme bleibe uns nichts anderes übrig, als in den künftigen Abkommen die Frage der Herausgabe der Liquidationsüberschüsse, die wir ja in erster Linie aus Billigkeitsgründen aufgeworfen hätten, als erledigt zu erklären. Wir könnten allerdings, namentlich nach den vorgestrigen Debatten des Auswärtigen Ausschusses des RT, kein Hehl daraus machen, daß wir nicht wüßten, welche Folgen das bei der endgültigen Beschlußfassung des RT über die Young-Vereinbarungen haben werde“ (Telegramm Nr. 423 vom 29.11.29; R 43 I /298 , Bl. 480 f., hier: Bl. 480 f.).

[1184] Sein erstes Ziel gehe dahin, die jetzt mit England zu führenden Verhandlungen in den großen Rahmen einer allgemeinen Einigung über ein Zusammengehen mit England in den auf der Haager Konferenz noch zu erledigenden Fragen zu stellen. Deutschland bedürfe einer Verständigung mit England noch in mancherlei Punkten, insbesondere in der Sanktionsfrage. Auch den übrigen Ländern gegenüber müsse man den Rechtsanspruch auf Liquidationsüberschüsse fallen lassen, in der Hoffnung, in den zu führenden Sonderverhandlungen die politische Linie zu gewinnen, die einen annehmbaren Ausgang der kommenden Haager Konferenz gewährleiste.

Der Reichskanzler stellte als Ergebnis der Aussprache fest, daß das Reichskabinett angesichts der klaren Rechtslage die bisher erhobenen Ansprüche auf die Liquidationsüberschüsse grundsätzlich fallen lassen wolle.

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