1.50.2 (mu22p): 2. Reform der Arbeitslosenversicherung.

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RTF

[979]2. Reform der Arbeitslosenversicherung.

Der Reichskanzler führte aus, daß die Beitragserhöhung wahrscheinlich auch im Plenum keine Mehrheit finden werde4. Auf die Dauer werde es für das Reich unmöglich sein, monatlich auch nur 10 Millionen Mark der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zuzuschießen. Er sehe zur Lösung der Schwierigkeiten noch folgende Möglichkeiten:

4

Der Sozialpolitische RT-Ausschuß hatte am gleichen Tag die Paragraphen über die Beitragserhöhung und die Wartezeit im GesEntw. über eine befristete Änderung der ALV abgelehnt. Bei § 4 (Beitrag) hatten sich BVP und Zentrum der Stimme enthalten, „nachdem sie vorher erklärt hatten, sie wollten die Zustimmung zu diesen Paragraphen von der endgültigen Gestaltung des Entwurfs im Plenum abhängig machen“ (Vermerk der Rkei vom 30. 9.; R 43 I /2036 , Bl. 229, hier: Bl. 229).

a) Die Beitragserhöhung werde aus dem Entwurf herausgenommen, das Reichskabinett erkläre jedoch im Reichstag, daß es die Frage der Beitragserhöhung in kürzester Zeit regeln werde. Hierbei entstehe natürlich die Frage, ob die Sozialdemokratische Partei für das Sondergesetz stimmen werde, wenn es keine Beitragserhöhung vorsehe.

b) Das Sondergesetz sehe grundsätzlich eine Beitragserhöhung von ½% vor, es bleibe jedoch der Zeitpunkt offen, an dem die Beitragserhöhung in Kraft treten solle. Hier werde vor allem die Frage auftauchen, ob die Volkspartei mit dieser Regelung einverstanden sein werde.

Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß die Hinausschiebung der Beitragserhöhung von ½% um 2 Monate eine Mehrbelastung von 25 Millionen Mark bedeuten werde. Er glaube nicht, daß die Sozialdemokratie beiden Gesetzen zustimmen werde, wenn nicht sofort eine Beitragserhöhung festgesetzt werde.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft betonte, daß das Reichskabinett sogleich die vom Reichskanzler anfangs erwähnte Erklärung formulieren müsse.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß er einen Zuschuß von 25 Millionen Mark an die Reichsanstalt nur schwer werde geben können, notfalls werde er sich jedoch damit abfinden müssen.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete bat zu erwägen, ob die Deutsche Volkspartei einer Erklärung der Reichsregierung nicht widersprechen werde, daß die Beitragserhöhung von ½% in 2 Monaten von der Regierung vorgeschlagen werde.

Der Reichswirtschaftsminister führte aus, daß er eine derartige Erklärung der Reichsregierung nicht hinnehmen könne.

Der Reichsverkehrsminister bat, die Frage einer Erklärung der Reichsregierung in der erörterten Richtung besonders auch in der morgigen (1. X.) Fraktionsvorsitzenden-Besprechung zur Debatte zu stellen.

Der Reichskanzler stimmte dieser Auffassung zu und führte im übrigen aus, daß in der Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien am 1. Oktober nochmals alle Lösungsmöglichkeiten erörtert werden müßten.

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