2.108.14 (sch1p): 14. [Staatsgerichtshof]

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14. [Staatsgerichtshof]

Reichsminister Preuß berichtet über die Annahme des Gesetzentwurfs betreffend den Staatsgerichtshof im Staatenausschuß und die vom Staatenausschuß vorgenommenen Änderungen, insbesondere Streichung der Straffolgen13.[427] Das Kabinett ist damit einverstanden, daß der Entwurf mit den vom Staatenausschuß beschlossenen Änderungen an die Nationalversammlung eingebracht wird14. Die Einbringung soll beschleunigt werden15.

13

Siehe Dok. Nr. 38, P. 4; Dok. Nr. 81, P. 2.

14

Der GesEntw. wurde noch am gleichen Tag der NatVers überwiesen (NatVers-Drucks. Bd. 335, Nr. 355 ). Der GesEntw. stieß in der NatVers auf Widerspruch; am 16.8.1919 lehnte der Verfassungsausschuß die Regierungsvorlage ab und regte an, stattdessen nach Art. 34 WRV einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß zu errichten. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, daß die WRV in Art. 108 die Errichtung eines ordentlichen Staatsgerichtshofs vorsah, der mit dem geplanten außerordentlichen Staatsgerichtshof in Zuständigkeitskonkurrenz treten würde (Vossische Zeitung, Nr. 416, 17.8.1919).

15

Die Forderung, die Gesetzesvorlage beschleunigt in die NatVers einzubringen, ist auf außenpolitische Gründe zurückzuführen. Am 3.6.1919 telegrafierte Brockdorff-Rantzau aus Versailles an die Geschäftsstelle für die Friedensverhandlungen in Berlin (Paxkonferenz): „Für Ministerpräsidenten Scheidemann. Bei gestriger Besprechung über Schuldfrage sind Kolonialminister Bell und hiesige Delegierte mit mir einig geworden, daß schleunigste Einbringung Gesetzesvorlage über Staatsgerichtshof bei Nationalversammlung erforderlich. Bedenken innerhalb Staatenausschusses wegen Tragweite einzelner Bestimmungen [vgl. Dok. Nr. 81, P. 2] sollten gegenüber entscheidender Außenpolitik bedeutend zurückgestellt werden, zumal sie innerhalb der Nationalversammlung hinreichend geltend gemacht werden können. Für richtige Stellungnahme öffentlicher Meinung in Feindesländern ist unbedingt erforderlich, daß Deutschlands [Anm. des Dechiffrierbüros: „Gruppe fehlt“, muß wohl heißen: Bereitschaft] zur rücksichtslosen Behandlung Schuldfrage im Augenblick gewalttätigen Ultimatums feindlicher Regierungen unzweideutig dargetan wird. Ultimatum ist noch vor Ende der Woche zu erwarten. Vorlage darf daher keinen Tag verzögert werden. Rantzau.“ Einer dem Telegramm angefügten handschr. Bemerkung Brechts ist zu entnehmen, daß das Telegramm während der Kabinettssitzung vorgetragen wurde (R 43 I /1244 , Bl. 20).

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