2.17.2 (sch1p): II. Verhandlungen in Posen.

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II. Verhandlungen in Posen4.

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Siehe Dok. Nr. 7.

Erzberger: Wir fordern Bewegungsfreiheit in Posen für unsere Delegation und befriedigende Erledigung des Falles des Leg.Sekr. v. Hentig5, als Voraussetzung der Verhandlungen in Posen. Militärisches Abkommen. Rechtliches[52] Abkommen (beiderseits Garantien der Rechte). Eisenbahnabkommen. Freiheit des Personenverkehrs. Regelung des Zahlungsverkehrs zur Verhütung der Steuerflucht6.

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Dem Bericht zufolge, den LegSekr. v. Hentig am 13.3.1919 an RegR Dr. Roediger zu seiner Rechtfertigung sandte, war der Eklat während der Sitzung in Posen am 10.3.1919 geschehen, als der Führer der dt. Delegation, Frhr. v. Rechenberg, entgegen einer innerhalb der Delegation getroffenen Vereinbarung die Verhandlung auf Französisch führte. „Als Staatsminister Drews seine Ausführungen deutsch vortragen wollte und mich Exzellenz Rechenberg aufforderte, sie dem Gegner zu übersetzen, fragte ich zu ihm gewandt: „Meinen Exzellenz, daß wir auch diese Arbeit übernehmen sollten? Würde es sich nicht empfehlen, die Übersetzungen ins Französische der Gegenseite zu überlassen?“ Diese Frage teilte Gen. Niessel Botschafter Noulens als Weigerung meinerseits, französisch zu sprechen, mit. Noulens berief sich in steigender Erregung darauf, daß in Kreuz Französisch als Verhandlungssprache vereinbart sei. Er verlangte, daß ich den Saal verlasse, und erteilte mir unter Faustschlägen auf den Tisch und mit scharfer Stimme eine Rüge für mein Verhalten. Ich erklärte hierauf, allerdings mit bestimmtem Ton: „Je n’accepte pas de telles remarques de votre part, monsieur l’ambassadeur.“ Dies brachte Noulens völlig außer Fassung. Tobend rief er, daß er die Sitzung unterbreche und nicht eher verhandeln werde, als bis ich aus der Delegation ausgeschieden sei und Posen verlassen habe. Der Scharfmacher, General Niessel, stets um einen Grad massiver, befahl einem Marineoffizier, eine Ordonnanz zu rufen, um mich aus dem Saale zu entfernen.“ Die Sitzung wurde unterbrochen, aber nach einer Stunde fortgesetzt (PA, AA Weimar, III. 4); v. Hentig verließ die Delegation (s. v. Hentig, Werner Otto: Mein Leben eine Dienstreise, Göttingen 1962, S. 211 ff. ).

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Die aufgezählten Punkte betreffen den Entwurf eines Abkommens zwischen der dt. und der all. Unterkommission in Posen. Die militärischen Bestimmungen sahen die Einstellung aller Feindseligkeiten an der Posener Demarkationslinie vor sowie eine entmilitarisierte Zone beiderseits der Demarkationslinie; hinzukamen detaillierte Bestimmungen über militärisches Personal und Material, das beiderseits der Demarkationslinie verwendet werden durfte, sowie die Einsetzung einer dt.-all. Überwachungskommission. Zum rechtlichen Abkommen und der Freiheit des Personenverkehrs s. Dok. Nr. 10a, P. 1; weiterhin war die Wiederherstellung der Verkehrsverbindungen, freier Warenaustausch sowie ein gesondertes dt.-poln. Abkommen zur Regelung des Zahlungsverkehrs vorgesehen (Waffenstillstand, III, S. 126 ff. ).

Wer übt die Staatshoheit innerhalb der Demarkationslinie aus? Strittiger Punkt. Noulens sagte, theoretisch habe er nichts dagegen, daß wir die Staatshoheit noch in Anspruch nehmen, praktisch könnten wir sie aber nicht ausüben. Absolute Bewegungsfreiheit inzwischen in Posen gewährleistet. Leg.Sekr. v. Hentig. Drews machte Ausführungen über Staatshoheit, die sollte v. H. übersetzen. Er sagte: „Wir wollen doch den andern die Mühe der Übersetzung nicht abnehmen.“ Dies verstand Noulens, und es gab eine Auseinandersetzung. So Darlegung von Rechenberg und Drews. Anders General v. Dommes. Er hat den Anfang nicht gehört, aber behauptet, General v. Niessel habe erklärt, er lasse ihn durch eine Ordonnanz abführen. Der Herr bestreitet diese Äußerung. Das läßt sich nicht beweisen. Graf Rantzau trat für v. Hentig ein. Kabinettsfrage?

Graf Rantzau: Ich habe nicht die Kabinettsfrage gestellt. Ich bat, die Herren nicht zurückweisen zu lassen, bevor der Fall geklärt ist, da ich für einen Untergebenen eintrete, wenn er nicht genügenden Schutz erhält. Ich habe Herrn v. Hentigs Verhalten als ungehörig gerügt. Er sagte, er hätte nur eine Weisung einholen wollen, da ursprünglich deutsche Verhandlung zugelassen war. Wir müssen die schriftlichen Berichte Drews und Rechenbergs abwarten.

Schiffer: Der Fall wird im Graubrief [?] schon besprochen, wir müssen unsere Presse rechtzeitig informieren.

Graf Rantzau sagt dies zu.

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