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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 1Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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Text

RTF

[Anlage.]

Abschrift.

Denkschrift des sächs. Polizei-Oberst Schützinger.

Über die ständig drohende Gefahr eines die deutschen Länder erfassenden Bürgerkrieges und den Brandherd einer derartigen Aktion in Süd-Bayern erübrigen sich weitere Ausführungen. Jedermann ist sich darüber im klaren.

Angesichts der zum mindesten zweifelhaften Rolle, welche die Wehrmacht der Republik im Fall eines Rechtsputsches spielen wird, erscheint ein Zusammenwirken der beiden im Zentrum des Reiches gelegenen Arbeiter-Länder Sachsen[146] und Thüringen geboten. Dies kann zum Besten des deutschen Volksstaates geschehen durch Schaffung von mobilen Polizei-Truppen-Körpern aus den Kader-Verbänden der Landespolizei.

Zunächst muß Klarheit darüber bestehen, daß die sogenannten „proletarischen Hundertschaften“ zwar hohen moralischen Wert besitzen und ein geeignetes Sammelbecken für die Anwärter der Hilfspolizei darstellen, daß sie jedoch als unbewaffnete Verbände ohne den Befehlsapparat einer modernen Feldarmee keinen Gefechtswert besitzen.

Die Landespolizei Sachsens und Thüringens an sich könnte ihrerseits wegen der geringen Stärke ihrer mobil zu verwendenden Formationen (Thüringen 600, Sachsen 1200 Mann) keinen wesentlichen Einfluß auf den Gang der Ereignisse eines Bürgerkrieges ausüben.

So bleibt als tauglichstes Mittel des Republik-Schutzes die Auffüllung der Verbände der Landespolizei durch die gemäß § 113 des Reichsstrafgesetzbuches aufzurufende „Hilfspolizei“. Sie ist nach der Anzahl der vorhandenen Waffen und Uniformen zu bemessen und im Ernstfall durch Requisition von Kraftwagen beweglich zu machen.

Die Art der Auffüllung und Gliederung der Hilfspolizei ergibt sich aus Anlage I5. Dresden ist demnach imstande, zu seinen 1000 Mann Bereitschaftspolizei 3000 Mann Hilfspolizei einzustellen. Diese werden mit den aktiven Polizei-Beamten zu festen Verbänden verschmolzen. Dresden erhält demnach 3 Polizeiregimenter von je 1200 Beamten Gefechtsstärke; ein Regiment übernimmt den Wachdienst im Standort (Ablösung kann befohlen werden), zwei Regimenter stehen dem „Kommandeur der Landespolizei“ zur mobilen Verwendung zur Verfügung.

5

Die hier nicht abgedruckte Anlage trägt die Überschrift „Anweisung für die Abwehr eines Umsturz Versuches in Dresden“ (R 43 I /685 , Bl. 108–111). Darin wird vorgeschlagen, daß die 1150 Mann aktive Sicherheitspolizei in Dresden jeweils eine Waffe und eine Uniform behalten und das andere an die Hilfspolizei abgeben. „Sie besteht aus: 1050 Gewehrträgern, 1200 Pistolenschützen, 30 Maschinengewehrschützen für 14 M.G., 110 Maschinenpistolenschützen, 250 Gummiknüppel-Träger, 360 Reserve-Mannschaften = 3000 Mann; größtenteils voll eingekleidet und ausgerüstet. Die aktive Sicherheitspolizei bildet im Fall eines Bürgerkrieges oder bedrohlicher innerer Unruhen den Rahmen für die sie verstärkende Sicherheitspolizei. […] Grüne Polizei und Hilfspolizei zusammen stellen nun einen Körper von 4000 Beamten, gegliedert in 3 Regimenter dar. Das Regiment besitzt somit eine Gefechtsstärke von 1200, das Bataillon von 400, die Hundertschaft von 150 Beamten. Der Rest fällt auf die Stäbe und den ‚Sonderdienst‘. – Eines der drei Regimenter übernimmt den Sicherheitsdienst in Dresden. Die beiden anderen Regimenter stehen zur mobilen Verwendung dem ‚Kommandeur der Landespolizei‘ zur Verfügung.“

Ähnlich wie in Dresden müßten in Leipzig zwei, in Chemnitz, Zwickau, Plauen und Bautzen je ein Regiment zur Abgabe an den Kommandeur der Landespolizei bereitgestellt werden. Die Landgendarmerie der 5 Kreishauptmannschaften hätte je 1 Bataillon aufzustellen.

So verfügt der „Kommandeur der Landespolizei“ über:

8 mehr oder minder vollzählige Polizei-Regimenter der staatlichen Landespolizei,

5 Bataillone Landgendarmerie,

3 aktive berittene Abteilungen,

[147] den techn. Sonderdienst (Nachschub, Verpflegung, Nachrichtendienst),

die Polizei-Schule Meißen als Stoßreserve.

Der Aufmarsch der mobilen Formation hätte nach Rücksprache mit dem Vertreter Thüringens folgendermaßen zu erfolgen:

Abwehrstaffel (Polizeiregiment Bautzen und Landgendarmerie-Bataillon Bautzen), sowie eine berittene Abteilung in der Nordostecke des Landes zum Schutz einer Bedrohung aus Oberschlesien und dem reaktionären Nordostdeutschland.

Versammlung der Hauptkräfte (7 Polizei-Regimenter, 4 Bataillone Landgendarmerie, 2 berittene Abteilungen) im Aufmarschraum Zwickau – Plauen – Markneukirchen, Vormarsch in Linie Fichtelgebirge – Frankenwald und Einnahme einer Verteidigungsstellung (tief gestaffelt) gegen Südwesten, im Anschluß an die thüringische Landespolizei.

Der Grenzschutz gegen die Tschecho-Slowakei wäre den verfassungstreu verbliebenen Teilen der Reichswehr und der Grenzbevölkerung zu übertragen.

Aus der sächsisch-thüringischen Verteidigungsstellung Thüringer Wald – Fichtelgebirge heraus könnten dann die Polizeiformationen der beiden Länder je nach der Entwicklung der innerpolitischen Lage nach Süden6, Norden oder Westen zum Einsatz gebracht und vor allem durch verfassungstreue Reichswehr-Artillerie und Minenwerfer verstärkt ins Gefecht geworfen werden.

6

Der Denkschrift ist eine Aufmarschskizze für Operationen aus dem Raum Plauen-Zwickau-Markneukirchen bei einem Vorstoß süddeutscher monarchistischer Formationen gegen Thüringen beigefügt (R 43 I /685 , Bl. 101).

Die 15 000 Mann starke sächsische und die 6500 Mann starke thüringische Landespolizei stellt dann zweifellos ein Kontingent dar, das den süddeutschen nationalsozialistischen und „vaterländischen“ Kampfverbänden gegenüber (etwa 20–30 000 Köpfe) als ein achtbarer Faktor des Republik-Schutzes erscheinen muß und unter Umständen allein durch ihre Existenz den Ausbruch des Bürgerkrieges verzögern oder gar verhindern kann. In das Gerippe der in Linie Thüringer Wald – Fichtelgebirge aufmarschierten sächsisch-thüringischen Polizei-Armee können dann durch die Reichs-Zentral-Gewalt republiktreue Formationen der preußischen, hamburgischen und mecklenburgischen Schutzpolizei, sowie der Reichswehr eingegliedert werden.

Der zu befürchtende Einspruch der Entente läßt sich verhindern durch die Betonung des Friedens- und Wiederaufbau-Willens der sächsischen und thüringischen Regierung und der außerhalb der Landesgrenzen, gegen moderne Volksheere nicht zu verwendenden Hilfspolizei.

Die Vorbedingung für den Ausbau der sächs. Landespolizei zum Rahmen einer innerpolitisch verwertbaren Kampftruppe ist jedoch die Um-Organisation im Sinne der thüringischen Landespolizei.

Die Säulen, auf denen sich die thüringische Hilfspolizei aufbaut, sind seine 3 Polizei-Abteilungen zu je 3 Hundertschaften. Sie bilden das Gerippe für die im Fall der Gefahr zusammenzustellenden Polizei-Verbände.

Die sächs. Polizeihundertschaft ist jedoch in eine Anzahl von völlig selbständigen, 12–15 Mann betragenden „Wacht-Abteilungen“ zerlegt worden.

[148] Soll der obige Plan jemals Wirklichkeit werden, so kann er nur durch die Wiedereinführung einer Art Hundertschaft, in Anl. II7 „Bereitschaft“ genannt, greifbare Gestalt erhalten. Der Bereitschaft-Verband, dazu bestimmt im Fall der Mobilisation den Körper des Polizei-Bataillons zu bilden, ist das Fundament, auf dem sich die ganzeHilfspolizeiaufbaut.

7

Die hier nicht abgedruckte Anlage trägt die Überschrift „Neu-Organisation der Abteilung K des Polizeipräsidiums Dresden“ (R 43 I /685 , Bl. 112–117). In ihr wird u. a. zur Bildung von Bereitschaften ausgeführt, daß gegen Tumulte eine Bereitschaft aus 3 Wachabteilungen mit einer Stärke von 50 Mann empfohlen werde. „Diese Gliederung beseitigt den Mißstand einer allzu großen Zersplitterung der Unfruchtbarkeit der Ausbildung, ausgeübt bis jetzt von Polizeileutnants und Hauptwachtmeistern an 10–15 Beamten. An dessen Stelle tritt jetzt eine befruchtende Arbeitsteilung. Der Polizei-Hauptmann als Führer der ‚Bereitschaft‘ ist verantwortlich für den gesamten Dienstbetrieb; im Rahmen der ‚Bereitschaft‘ erteilen die Polizei-Leutnants ihren Spezialunterricht und teilen sich in die Waffenausbildung. Das ganze Gebilde wird hierdurch gefestigt und zu einem brauchbaren Instrument im Fall innerer Unruhen zusammengesetzt. – Grundsatz muß sein: Jeder Dienstgrad der ‚Bereitschaft‘ hat sich im Rahmen seines Verbandes einen voll befriedigenden Wirkungskreis zu suchen und hat unter Leitung persönlicher, positiver Erzieharbeit seine ganze Kraft in den Dienst seiner Abteilung zu stellen. […] Diese Neuorganisation soll sich homogen in den Rahmen der organisatorischen und erzieherischen Arbeit des Verbandes sächsischer Polizeibeamter eingliedern. Die ‚Bereitschaft‘ soll keineswegs eine gewisse Zahl sich stumpfsinnig unterordnender Beamter in ein automatisch funktionierendes Befehlsinstrument zusammenspannen. Die Weckung des selbsttätigen Verantwortungsbewußtseins in den durch Bildung und Erziehung hoch entwickelten Einzelpersönlichkeiten muß ‚die Bereitschaft‘ befähigen, rasch und durchgreifend einen Befehl des Führers zu vollziehen, wie auch, je nach der Lage in Einzelbeamte und Einzelgruppen aufgelöst, völlig selbsttätig zu handeln. Ein Rückfall in die Erziehung zum Kadavergehorsam würde den hohen Stand der fachtechnischen und staatsbürgerlichen Durchbildung der sächsischen Polizei-Beamtenschaft zweifellos wieder herabsetzen. Lediglich die Vereinigung von Durchbildung zum selbsttätigen Einzelbeamten und straffer Zusammenarbeit im Sinne der Führung wird der sächsischen Staatspolizei die Qualitäten verleihen, die sie befähigen, ihrer schwierigen Aufgabe als Polizei eines Arbeiterstaates gerecht zu werden.“

Wenn also die Hilfspolizei in die Tat umgesetzt wird, dann ist zunächst in jedem sächs. Polizei-Präsidium der in Anl. II beigefügte Plan der „Neu-Organisation der Exekutiv-Polizei“ sinngemäß durchzuführen. Erst dieser Plan schafft den Rahmen, in dem weiter gearbeitet werden kann, er bildet die Kaders der Regiments-, Bataillons- und Kompagnie-Stäbe. Ohne einen sachgemäßen Befehlsapparat aber lassen sich 20 000 Menschen nicht führen und ins Gefecht einsetzen.

Soll der Aufmarsch der sächs.-thüringischen Landespolizei am Thüringer- und Frankenwald so rasch und reibungslos vor sich gehen, als es die Aktivität der süddeutschen Reaktion erfordert, dann müssen die künftigen Führer und die künftige Truppe durch Übungen und Besprechungen aus dem Gebiet des Felddienstes und des Gefechts mit gemischten Waffen für ihre Aufgabe geschult werden. Kartenmaterial ist bereit zu legen. Ohne diese Vorbereitungsarbeit ist die ganze Aktion gegenüber der fachmännisch auf das höchste geschulten Truppen Hitlers und Ludendorffs zum Scheitern verurteilt. Die zweite Forderung ist eine völlige Umkehr Sachsens in seiner Polizei-Personal-Politik und Polizei-Organisation.

Eine Polizei-Armee von 15 000 Mann läßt sich nur aufbauen auf militärischen Führer-Persönlichkeiten, welche eine bedingungslose Autorität gegenüber der von ihnen erzogenen Polizei-Truppe besitzen, d. h. auf einem Gerippe[149] von zusammengeschweißten Hundertschaften und einem Kader brauchbarer Hundertschafts- und Batl.Führer.

Die Angst vor dem reaktionären Polizei-Offizier hat in Sachsen aber dazu geführt, die Hundertschaften zu zerlegen und die Kategorien der Polizei-Offiziere der Gruppe 5–10 ohne Unterschied des Dienstranges als Führer kleiner und kleinster Polizei-Gruppen einzuteilen, ihnen jeden Einfluß auf die personelle und materielle Gestaltung ihrer Verbände zu nehmen. Diese Energie auf organisatorischem Gebiet paarte sich mit der mangelnden Kraft, in personeller Beziehung Schädlinge auszuscheiden und brauchbaren militärischen Führerpersönlichkeiten ein Betätigungsfeld zu geben.

Die Verwirklichung der Hilfspolizei verlangt deshalb folgende Umgestaltung:

Neben dem eigentlichen Polizei-Dienst ist die Truppenausbildung und Erziehung für den Feldkrieg zu pflegen.

Den Rahmen für diese Vorbereitungsarbeit bildet die „Polizei-Bereitschaft“ zu 50 Mann, geführt von einem Polizei-Hauptmann; sie besteht aus drei „Wachtabteilungen“ zu 15–20 Mann, die von Polizei-Oberleutnants, Leutnants oder Hauptwachtmeistern geführt werden.

Die Polizei-Bereitschaft bildet die Einheit für Erziehung, Unterricht und Ausbildung; ihr Führer ist verantwortlich für den Geist in seiner Truppe; er genießt aber die volle Autorität des Führers und einen entsprechenden Einfluß auf die Personalfragen des ihm unterstehenden Polizei-Körpers.

Polizei-Offiziere, die dieses gesteigerte Maß von Vertrauen nicht verdienen oder mißbrauchen, sind sofort zu entlassen. Der Landtag hat hierfür die nötigen Unterlagen zu schaffen.

Das nächste Ziel ist nun eine Führerbesprechung mit den Exekutiv-Leitern der staatlichen Polizei-Verwaltungen und der Landgendarmerie der Kreishauptmannschaften, sowie der Regierungskommissare im Ministerium, wobei obige Vorschläge mündlich erläutert werden müßten.

Des weiteren sind gesetzliche Unterlagen dafür zu schaffen, daß mit Verhängung des Ausnahme-Zustandes und dem Aufruf der „Hilfspolizei“ die Kommando-Gewalt über sämtl. Polizei-Kräfte des Freistaates Sachsen an einen „Kommandeur der Landespolizei“ übergeht. Dieser ist lediglich dem Staatskommissar für die öffentl. Ordnung in Sachsen zu unterstellen. Die Unterlagen für die Bildung eines Befehls-Stabes des „Kommandeurs der Landespolizei“ und die ersten Maßnahmen der Mobilisation und des Aufmarsches sind vorzubereiten.

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