2.12 (str1p): Nr. 12 Das Reichsbank-Direktorium an den Reichsfinanzminister. 18. August 1923

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Nr. 12
Das Reichsbank-Direktorium an den Reichsfinanzminister. 18. August 1923

R 43 I /666 , Bl. 17–23 Abschrift in Durchschrift

[Betrifft: Kreditgewährung.]

Die Reichsbank hat im Anschluß an die rapide Umstellung der Wirtschaft auf wertbeständige Rechnung auch ihrerseits die Kreditgewährung auf wertbeständiger Basis grundsätzlich aufgenommen1 und ist im Begriff, die Papiermarkkredite immermehr einzuschränken2.

1

In der Sitzung des Zentralausschusses der Reichsbank vom 2.8.23 war über die „Einrichtung wertbeständiger Kredite bei der Reichsbank gegen Einlieferung von Devisen“ berichtet worden (R 43 I /640 , Bl. 213).

2

Vgl. zur Kreditfrage insgesamt aus der Sicht des Reichsbank-Direktoriums die Ausführungen RbkPräs. Havensteins vor dem Zentralausschuß in Dok. Nr. 24.

Es liegt aber auf der Hand, daß diese Politik der grundsätzlichen Einstellung auf wertbeständige Kredite nur den Teil der Inflation eindämmen kann, der auf nicht gerechtfertigte Kreditentnahmen der privaten Wirtschaft entfällt. Das ist aber von der Gesamtkreditentnahme zweifellos nur ein geringer Anteil, und selbst die Gesamtkredite stellen gegenüber dem vom Reich in Anspruch genommenen Kredit nur einen recht bescheidenen Bruchteil dar3. Die Ziffern für den Ausweis vom 15. d. Mts. stehen noch nicht endgültig fest. Indessen läßt sich[38] bereits übersehen, daß der Bestand der Portefeuilles der Reichsbank an Reichsschatzanweisungen etwa 177 Billionen Mark (gegen 79,6 am 7. d. Mts.) und der Bestand an inländischen Handelswechseln etwa 44 Billionen Mark (gegen 25,3 am 7. d. Mts.) beträgt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Handelswechsel auch die der Reichsbank zur Einziehung übergebenen kurzfristigen Wechsel und Schecks enthalten, für welche die Reichsbank nur als Inkassostelle, nicht als Kreditgeberin in Betracht kommt. Es handelt sich hierbei ungefähr um ¼ des gesamten Wechsel- und Scheckankaufs. Weiterhin ist zu bedenken, daß unter den übrigen Handelswechseln sich auch die im öffentlichen Interesse an Kommunen gegebenen Kredite sowie diejenigen Kredite befinden, die auf dringenden Wunsch der Reichsregierung zum Zwecke der Ruhraktion von der Reichsbank gewährt werden mußten. Die reinen Handelswechselkredite belaufen sich hiernach auf nicht mehr als etwa 30 Billionen Mark, und auch von diesen können als inflationistisch wirkend nur diejenigen angesehen werden, die nicht auf Befriedigung absolut notwendiger Wirtschaftsbedürfnisse beruhen und deren Betrag durch Umstellung auf Wertbeständigkeit nicht verringert werden kann. Demgegenüber steht eine Schatzanweisungsziffer von 177 Billionen Mark, die sich in den Tagen vom 16.–18. August noch enorm vermehrt hat, denn in diesen 3 Tagen sind nicht weniger als 81 Billionen Mark an Reichsschatzanweisungen bei der Reichsbank per Saldo neu diskontiert worden4. Die Bemühungen zur Eindämmung der Kreditinflation müssen wirkungslos bleiben, solange das Reich fortfährt, seine Kreditentnahmen bei der Reichsbank nicht nur nicht einzuschränken, sondern fortgesetzt zu erhöhen. Die Reichsbank muß daher erwarten, daß die Reichsfinanzverwaltung die Einschränkung der Kreditentnahmen, die gegenüber der Privatwirtschaft mit Recht gefordert wird, auch für sich zum Gesetz erhebt. Leider ist diese Konsequenz bisher nicht nur nicht gezogen, sondern wir stehen vor der Tatsache, daß durch völlig fantastische Kreditanforderungen bei der Reichsbank die Inflation ins völlig Uferlose geführt wird. Gerade im jetzigen Augenblick trifft die Nachricht ein, daß allein für Gehaltserhöhungen von heute auf morgen etwa 72 Billionen Mark ausgegeben werden (gegenüber einem Gesamtnotenumlauf der Reichsbank nach dem letztveröffentlichten Ausweis vom 7. August von 62 Billionen!), und zwar in der Hauptsache durch Inanspruchnahme der Notenpresse der Reichsbank, denen in wenigen Tagen weitere Beträge – gegen 200 Billionen – folgen sollen. Nach den uns gewordenen Mitteilungen wird allein der jährliche Gesamtbedarf an Gehältern der Beamten und Angestellten des Reiches, der Länder und Kommunen, berechnet auf den für die zweite Hälfte August festgestellten Sätzen, auf mehr als 5000 Billionen Mark, d. h. auf das Vielfache der in der jüngsten Tagung des Reichstags bewilligten gewaltigen neuen Steuern einschließlich des Ertrages der wertbeständigen Anleihe geschätzt. Damit würden alle Bemühungen, sowohl der gesetzgebenden Faktoren wie der Reichsbank, zu einer Einschränkung der Inflation zu kommen, zunichte gemacht. Die Reichsbankleitung kann hierzu nicht die Hand bieten, ganz abgesehen davon, daß derartige Anforderungen auch technisch gar nicht zu bewältigen sind. Wir[39] haben erst vor wenigen Monaten darum ersucht und die Zusicherung der Finanzverwaltung erhalten, daß die Kreditentnahme für Gehaltszulagen der Geld- und Börsenlage angepaßt und darüber vorher mit der Reichsbank Fühlung genommen werden müsse. Über die gegenwärtigen Forderungen ist aber in keiner Weise mit der Reichsbank ins Benehmen getreten worden.

3

Bereits bei der Übergabe des Geschäftsberichtes der Rbk für das Jahr 1922 war in einem erläuternden Begleitschreiben an den RPräs. vom 30.5.23 ausgeführt worden: „Trotz der entgegenstehenden schweren Hindernisse wird das Reich endlich und in kürzester Frist darauf bedacht sein müssen, seine Ausgaben mit den Einnahmen in Einklang zu bringen, falls nicht der Reichskredit und die Währung alsbald völlig zusammenbrechen sollen“ (R 43 I /640 , Bl. 269).

4

S. hierzu die Ausführungen des RbkPräs. vor dem Zentralausschuß, Dok. Nr. 24.

Gewiß ist, wie wir hier einschalten dürfen, im Anschluß an die jüngste rapide Entwertung der Mark die Umstellung der Wirtschaft auf Wertbeständigkeit bereits in immer zunehmendem Maße erfolgt und ist damit unvermeidlich geworden, daß auch Gehälter und Löhne dieser Entwicklung folgen; aber wir sind der Überzeugung, daß das deutsche Volk und die deutsche Wirtschaft zu arm geworden sind, um bei Löhnen und Gehältern die Friedenssätze zur Grundlage der Wertbeständigkeit zu machen oder zu Sätzen zu gelangen, die Reich und Wirtschaft nicht und auch für kurze Zeit nur noch mit einer maßlosen Beschleunigung der Arbeit der Notenpresse tragen können, und daß hier das Tempo wesentlich gemäßigt werden muß, wenn nicht unsere Wirtschaft produktions- und konkurrenzunfähig werden und das Reich zum Bankrott getrieben werden soll5.

5

Zur Frage der Beamtengehälter s. Dok. Nr. 25, P. 2. – Mit Schreiben vom 23.8.23 brachte das Reichsbank-Direktorium gegenüber dem RFM nochmals seine Bedenken gegen die Besoldungserhöhung zum Ausdruck und führte dann aus: „Dessen ungeachtet können wir uns, nachdem die Bewilligung der Gehälter und Löhne einmal erfolgt ist auf Grund der Darlegungen Euer Hochwohlgeboren der Überzeugung nicht verschließen, daß es sich hier um die Erfüllung von Staatsnotwendigkeiten handelt, der wir uns nicht versagen dürfen. Unter voller Aufrechterhaltung des in unserem Schreiben vom 18. d. Mts. […] vertretenen grundsätzlichen Standpunktes erklären wir uns demgemäß zur Diskontierung der bezeichneten Beträge bereit, indem wir voraussetzen, daß auf eine Deckung der außerordentlichen Ausgaben im Wege der Eröffnung neuer Einnahmequellen alsbald Bedacht genommen wird, soweit die jüngst beschlossenen wertbeständigen Steuern zur Deckung nicht ausreichen“ (R 43 I /632 , Bl. 197).

Die Reichsbank hat es nicht daran fehlen lassen, immer wieder jene Gesichtspunkte der Reichsleitung vor Augen zu führen. Sie sieht sich jetzt genötigt, ausdrücklich zu erklären, daß sie nicht in der Lage ist, Kredite zu gewähren, die in wenigen Tagen den gesamten Notenumlauf vervielfachen und gleichzeitig den Wert der Mark dezimieren. Diese aus einer solchen ungeheuren und plötzlichen Inflation mit Notwendigkeit folgende alsbaldige weitere Entwertung der Mark muß aufs neue zu einer ungemessenen Steigerung aller Preise und damit zu einer Beschleunigung der Finanz- und Wirtschaftskatastrophe führen, und damit müßten die bereits heute nicht mehr zu befriedigenden Kreditbedürfnisse in kürzester Frist selbst wieder vervielfältigt werden. Das alles erscheint uns als ein Ding der Unmöglichkeit. Die Reichsbank kann jedenfalls die Hand nicht bieten zu Maßnahmen, die das Tempo der Markentwertung aufs Verhängnisvollste beschleunigen, die Mark rettungslos auf den Weg des Sowjetrubels treiben und einen schnellen Zusammenbruch der Reichsbank selbst und der ganzen Wirtschaft herbeiführen müssen. Wir machen aber auch darauf aufmerksam, daß diese drohende ungeheure Inflation, die zu einer völligen Unverkäuflichkeit der Mark im Auslande und zu ihrer Streichung an allen Auslandsbörsen führen muß, damit auch die Möglichkeit der Einführung und Aufrechthaltung wertbeständiger Kredite und Konten bei Reichsbank und[40] Privatbanken, die bereits in der Ausführung begriffen ist und doch einstweilen praktisch nur an den Auslandskurs der Mark angeschlossen werden kann, aufs Höchste gefährden müßte.

Wir haben es, nachdem alle bisherigen Warnungen der Reichsbank vergeblich gewesen waren, außerordentlich begrüßt, daß Regierung und Reichstag in der Erkenntnis, daß eine sich fast allein auf die Notenpresse stützende Finanzgebarung zum Abgrund führt, endlich den Weg zur Schaffung wirksamer wertbeständiger Einnahmen betreten haben. Diese entschlossenen Versuche zu einer Gesundung werden jedoch völlig zunichte gemacht, wenn gleichzeitig ein hemmungsloses Fortschreiten der schwebenden Schuld erfolgt6. Die Erfüllung der Grundvoraussetzung dafür, daß der Geldentwertung und Währungszerrüttung Halt geboten oder daß sie auch nur verlangsamt werden kann, die Ausgleichung des Reichshaushalts durch eigene Einnahmen, wird damit völlig aussichtslos. Sie muß aber nach unserer Überzeugung jetzt im Vordergrund aller finanzpolitischen Maßnahmen bleiben. Wir verkennen nicht einen Augenblick, daß die gegenwärtige Regierung und Reichsfinanzverwaltung hier vor ungeheure Aufgaben gestellt sind, deren restlose und alsbaldige Lösung wohl außerhalb des Bereichs der Möglichkeit steht, und daß auch nur eine wesentliche Abschwächung der hier drohenden Gefahren nur dann möglich sein wird, wenn alle Faktoren, nicht nur der Regierung, sondern auch der Wirtschaft diese Gefahren klar erkennen und gemeinsam zusammenwirken zur Erreichung dieses Ziels. Wir unsererseits wollen gern die Erklärung abgeben, daß wir zu dieser Zusammenarbeit, insbesondere mit der Reichsfinanzverwaltung, rückhaltlos bereit sind.

6

Die schwebende Schuld des Reichs stieg von 1832 Mrd. Mark im Mai 23 auf 220 Billionen am 20.8.23 (RFM an RReg., 20.8.23; R 43 I /876 , Bl. 87).

Weder die Reichsbank noch unsere Wirtschaft vermag die neue, über jedes Maß hinausgehende Steigerung der schwebenden Schuld und der Inflation zu ertragen. Wir halten es deshalb für unerläßlich und unaufschiebbar, daß, nachdem Regierung und Reichstag nunmehr das Programm der Deckung der Reichsausgaben durch eigene Einnahmen grundsätzlich aufgenommen haben, nunmehr auch tatsächlich in den Kreditentnahmen des Reichs bei der Reichsbank ein gründlicher Wandel eintritt, indem mit Hilfe eigener Einnahmequellen des Reiches eine ganz wesentliche Einschränkung jener Kreditentnahmen alsbald herbeigeführt wird. Die Reichsbank muß erklären, daß alle Versuche, die Inflation einzudämmen, und insbesondere auch die von ihr hierfür auf ihrem eigenen Gebiet eingeleiteten Maßnahmen völlig ergebnislos bleiben müssen, wenn nicht das Reich binnen kurzer Zeit von der Inanspruchnahme der Notenpresse der Reichsbank absieht7. Die Reichsbank muß die Forderung erheben, daß unverzüglich[41] hierfür alle nötigen und möglichen Vorkehrungen getroffen werden, und daß sie damit selbst wieder in die Lage versetzt wird, die ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben der Zentralnotenbank voll zu erfüllen, und sie muß nunmehr auch selbst sich die Sicherung hierfür zu schaffen suchen. Sie wird sich daher nur noch für begrenzte Zeit dem Reich für ungedeckte Kreditentnahmen zur Verfügung stellen und hat als spätesten Zeitpunkt zu dem jede weitere ungedeckte Kreditgewährung an das Reich eingestellt werden wird, falls es bis dahin nicht gelingt, wenigstens den ordentlichen Reichshaushalt durch eigene Einnahmen auszugleichen, den 31. Dezember d. Js. in Aussicht genommen8.

7

In einer Aufzeichnung zu dem Schreiben des Rbk-Direktoriums bestritt RegR Grävell am 21.8.23 die Auffassung, die Reichsregierung trage Schuld am vermehrten Notenumlauf. Das Reich habe zwar in erheblichem Umfang Schatzanweisungen bei der Rbk diskontiert, damit jedoch die bestehende Schuld der Geldentwertung angepaßt. Nicht Steigerung des Notenumlaufs sei Ursache der Markentwertung, sondern der erhöhte Notenumlauf müsse als eine Folge der Markentwertung angesehen werden. Der derzeitige Notenumlauf in Höhe von 250 Billionen Papiermark entspreche einem Goldwert von 250 Millionen Goldmark. Der Geldumlauf vor dem Krieg habe 6 Mrd. Goldmark betragen. „Selbst, wenn man die Verkleinerung des Reiches und die Einschränkung der Produktion auf ungefähr 60% der Friedensproduktion berücksichtigt, und auch die Umstellung im Zahlungsverkehr von der Bargeldzahlung auf die bargeldlose Zahlung in Betracht zieht, ist ohne weiteres klar, daß ein Betrag von 250 Millionen Goldmark umlaufenden Zahlungsmitteln den Bedürfnissen der Wirtschaft nicht entsprechen kann. Die zur Zeit herrschende Zahlungsmittelnot ist der sichtbare Ausdruck für dieses Mißverhältnis. Auf irgendeine Weise muß also entsprechend der Geldentwertung der Zahlungsmittelbedarf der Wirtschaft gedeckt werden. Da bei den augenblicklichen Verhältnissen eine Kreditinflation der Wirtschaft nur in beschränktem Maße möglich ist, bietet sich nur die Möglichkeit der Budgetinflation, wie sie jetzt der Fall ist“ (R 43 I /666 , Bl. 24–25).

8

Hierzu bemerkte Grävell, es komme nur auf eine Beseitigung wirtschaftlich nicht gerechtfertigter Kredite an, während die gerechtfertigten gegeben auf wertbeständiger Grundlage keinerlei schädliche Folgen haben würden. Eine Umstellung der Handelskredite auf wertbeständige Basis werde zur Stabilisierung der Mark beitragen und damit den durch die Markentwertung bedingten erhöhten Kreditbedarf des Reichs vermindern und dieser dann parallel zur Steigerung der Reichseinnahmen nach der Markstabilisierung auf den Nullpunkt zurückgehen (R 43 I /666 , Bl. 25).

Als besondere Notmaßnahmen, die wenigstens in etwa dazu beitragen könnten, die aus den Gehaltserhöhungen unmittelbar drohende Inflationsgefahr einigermaßen zu mildern, möchten wir anregen,

1. daß die Gehaltszulagen und -nachzahlungen wenigstens zu einem erheblichen Teil in der neuen wertbeständigen Anleihe des Reiches geleistet werden, vielleicht zu einem festen, einigen Anreiz bietenden Kurs,

2. daß anstelle der nur noch imaginären Werte darstellenden bisher vom Reich ausgegebenen Münzen zur alsbaldigen umfangreichen Prägung und Ausgabe von solchen über Werte von 1 Million im wohlabgemessenen Rahmen des Verkehrsbedürfnisses mit größter Beschleunigung geschritten und für die nächste Tagung des Reichstages ein Gesetzentwurf vorgelegt werde, der die Grenze der Stückelung noch erheblich weiter steckt.

[3.] Zur weiteren Entlastung der Reichsbank und des Banknotenumlaufs könnte, sobald bei Reichsdruckerei und Privatdruckereien hierzu die Möglichkeit vorliegt, die Hauptverwaltung der Darlehnskassen beitragen, wenn sie in gleicher Weise auch wieder Darlehnskassenscheine über höhere Beträge dem Verkehr zuführte9.

9

Grävell führte zu den Vorschlägen des Reichsbank-Direktoriums aus: „zu 1) Die Auszahlung der Löhne und Gehälter an die Beamten des Reichs in wertbeständiger Anleihe erscheint mir unmöglich. Eine derartige Maßnahme ist gleichbedeutend mit Diskreditierung der Anleihe. Praktisch kommt diese Form der Bezahlung darauf hinaus, daß das Reich dazu übergeht, Löhne und Gehälter in wertbeständigem Papiergeld zu zahlen, statt – wie bisher – in wertunbeständigem Papiergeld. Durch dieses Verfahren ist nur technisch etwas, organisch nichts geändert. Dazu kommt, daß mit diesem Verfahren zu einem beträchtlichen Teil der Zweck der Anleihe, die vorhandene und im Augenblick nichtbenötigte Kaufkraft aufzusaugen, illusorisch gemacht würde. – zu 2) Die Ausprägung von Münzen an Stelle und Druck von Noten hat mit der Frage der Inflation und der Gestaltung der Valuta nichts zu tun. Das auszugebende Metallgeld ist durch seine Substanz ebensowenig gedeckt, wie die Noten durch die Substanz des Papiers. Der einzige Zweck einer verstärkten Ausgabe von Münzen könnte der sein, die Notenpresse technisch zu erleichtern. – zu 3) Die Heranziehung der Darlehenskassen zur Deckung des Bedarfs an Zahlungsmitteln erscheint unbedenklich und bedeutet technisch zweifellos eine Entlastung der Reichsbank“ (R 43 I /666 , Bl. 25/26).

[42] Abschrift haben wir dem Herrn Reichskanzler, dem Herrn Vizekanzler und dem Herrn Reichswirtschaftsminister zugehen lassen.

Reichsbank-Direktorium.

[…]

Havenstein

v. Glasenapp

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