1.52 (str2p): Nr. 166 Der Reichsinnenminister an Staatssekretär Kempkes, das Büro des Reichspräsidenten und die Reichsminister. 22. Oktober 1923

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[696] Nr. 166
Der Reichsinnenminister an Staatssekretär Kempkes, das Büro des Reichspräsidenten und die Reichsminister. 22. Oktober 1923

R 43 I /2703 , Bl. 227–228 Umdruck

Betriff: Militärischer Ausnahmezustand

Auf das gefällige Schreiben vom 18. Oktober 19231 beehre ich mich folgendes zu erwidern:

1

Gemeint ist das Anschreiben, mit dem das Schreiben des Anhalt. StMin. vom 15.10.23 (Dok. Nr. 139) zugesandt worden war.

Der diesem Schreiben beigefügte Bericht des Oberpräsidenten in Magdeburg vom 7. Oktober 19232 ist inzwischen durch den Bericht des Oberpräsidenten vom 16. Oktober 1923 wesentlich ergänzt worden. Aus diesem Bericht und aus weiteren mir aus Mitteldeutschland zugegangenen zuverlässigen Nachrichten ergibt sich, daß der militärische Ausnahmezustand die innerpolitischen Gefahren, die in Mitteldeutschland sich aus der dortigen Lage ergeben haben, nicht beseitigt, dafür aber neue innerpolitische Gefahren mit sich bringt.

2

S. Anm. 1 zu Dok. Nr. 139.

Der militärische Ausnahmezustand ist verhängt worden mit Rücksicht auf die zur Zeit der Verhängung bestehende Zuspitzung der Verhältnisse in Bayern. Es bestand im Kabinett Einigkeit darüber, daß die Verhängung über die nicht zu Bayern gehörigen Teile des Reichs ganz überwiegend aus taktischen Gründen Bayern gegenüber, viel weniger aber aus sachlichen Gründen gegenüber den betroffenen übrigen deutschen Ländern erforderlich war. Der Ausnahmezustand ist nicht in diesem Sinne, in dem das Kabinett ihm zugestimmt hat, gehandhabt worden.

Während in Bayern, dem Schwerpunkt der mit der Verhängung des Ausnahmezustandes bezweckten Aktion, trotz dem offenbar rechtswidrigen Verhalten der bayerischen Regierung bisher die Dinge nicht über das Stadium von Verhandlungen hinausgekommen sind, ist die Reichswehr in den übrigen Ländern, insbesondere in Mitteldeutschland, dazu übergegangen, ihre Verbände durch die Aufnahme von Mitgliedern solcher Vereine zu verstärken, die sich mit Regierung und Verfassung in schroffem Kampfe befinden. Umgekehrt ist von einer Auflösung der nationalsozialistischen, offen zum Hochverrat auffordernden und zum Unterschied von den Vorerwähnten bewaffneten Sturmtrupps in Bayern bisher nichts bekannt geworden3.

3

Vgl. hierzu Dok. Nr. 147.

Von den politischen Organisationen, deren Mitglieder in erster Linie von der Reichswehr für geeignet befunden worden sind, Aufnahme als Freiwillige zu finden, ist vor allem der „Stahlhelm“ zu nennen. In dem Rundschreiben des „Stahlhelm“, Bezirk Südwest, in Halle vom 13. Oktober 1923 gibt dieser selbst seine Ziele wie folgt wieder:

„Wir wollen die innere und äußere Befreiung unseres Vaterlandes. Im Innern die Überwindung der marxistischen, jüdischen und pazifistischen[697] Weltanschauung, Beseitigung des roten Terrors, Sammlung aller Deutschen auf nationaler, völkischer Grundlage.“

In einem vom Stahlhelm jetzt in einer großen Anzahl von Blättern veröffentlichten Aufruf heißt es u. a.:

„Klassenkampf und Klassenhaß, die Urgründe des internationalen Marxismus, wollen jetzt die Früchte 50jähriger Arbeit in deutschen Landen ernten, Klassenkampf und Klassenhaß, die von einer uns regierenden Partei seit mehr als 50 Jahren auf ihrer Parteifahne geschrieben sind.“

Diese Darlegungen werden illustriert durch die Tatsache, daß der Vorsitzende des „Stahlhelm“4 gelegentlich eines Vertretertages in Magdeburg unter dem Beifall sämtlicher Vertreter aus dem ganzen Reich erklärt hat: „Nebenbei gesagt, ist doch niemand unter uns, der nicht auf die Verfassung pfeift!“ Während vor zwei Jahren, als die Stahlhelmbewegung noch nicht hervorgetreten war, ein solcher Standpunkt mangels hinreichenden Beweises noch zu vertreten war, ist inzwischen nicht nur die politische Einstellung sondern die ausgesprochen verfassungs- und regierungsfeindliche Tendenz des Stahlhelm klar hervorgetreten. Stahlhelm, Wehrwolf, Bismarckbund u. a., alle die gleichen Richtungen verfolgend, sind die Organisationen, aus denen Mitglieder unter diesem mit Rücksicht auf die Verhältnisse in Bayern verhängten militärischen Ausnahmezustand bewaffnet und in die Reichswehr eingestellt werden. Nichtbewaffnete republikanische Organisationen – ich verstehe hierunter nicht etwa die sogenannten proletarischen Hundertschaften – werden aufgelöst und von jeder Mitwirkung ausgeschlossen.

4

Franz Seldte.

Es kann nicht Wunder nehmen, daß bei einer derartigen Handhabung des Ausnahmezustandes sich nicht nur in Mitteldeutschland und nicht nur bei der Arbeiterschaft allenthalben eine Gährung bemerkbar macht, die binnen kürzester Frist zu den schlimmsten Konsequenzen führen kann. Nach zuverlässigen Mitteilungen aus Mitteldeutschland besteht ferner zwischen den regulären Reichswehrtruppen und den sogenannten „Neuen“ ein tiefer Gegensatz. In Magdeburg bestand nach einer mir zugegangenen Mitteilung vor einigen Tagen die unmittelbare Gefahr eines bewaffneten Konfliktes zwischen den alten Reichswehrtruppen und den „Neuen“. Das sind Vorgänge, die Beunruhigung zu verbreiten geeignet sind. Nur mit Mühe ist es bisher den Führern gelungen, die Arbeitermassen vor übereilten Generalstreiksbeschlüssen zurückzuhalten. In gewissen Teilen Mitteldeutschlands ist dem Vernehmen nach ein Eisenbahnerstreik zu erwarten, sobald die durch Stahlhelmleute verstärkte Reichswehr etwa in Aktion treten sollte. Der Vorstand der Sozialdemokratischen Partei hat in Würdigung dieser Tatsachen einstimmig beschlossen, die sofortige Aufhebung des militärischen Ausnahmezustandes zu fordern. Ich habe mich selbst bemüht, beschwichtigend zu wirken. Der gegenwärtige Zustand muß aber nach meiner Ansicht so bald als möglich beseitigt werden5. Mündliche Vorschläge darf ich mir vorbehalten.

5

Als Randvermerk setzte Kempner für Kempkes auf die erste Seite: „Eine Erwiderung erübrigt sich. Die Dinge werden ja doch im Kabinett besprochen.“

Sollmann

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