2.2.2 (vpa1p): 2. Politische Lage und Regierungserklärung.

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Das Kabinett von Papen Band 1Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

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2. Politische Lage und Regierungserklärung.

Der Reichskanzler vertrat die Auffassung, daß die Regierungserklärung möglichst kurz gefaßt werden müsse. Es dürfe in der Erklärung nicht darauf verzichtet werden, die Finanz- und Wirtschaftslage wahrheitsgemäß darzustellen und überhaupt eine kurze Bilanz der Lage zu ziehen. Betont werden müsse die Zusammenfassung aller nationalen Kräfte und der zu erhoffende seelische Auftrieb des Volkes.

Der Reichswehrminister führte aus, daß die Reichstagsauflösung3 in der Regierungserklärung erwähnt werden müsse. Man solle darauf verzichten, in der Regierungserklärung ein Programm zu umreißen; vielmehr solle man betonen, daß die Regierung nach ihren Taten beurteilt werden wolle4.

3

Vgl. unten Anm. 10.

4

Zur Regierungserklärung s. weiter Dok. Nr. 5, P. 2.

Möglichst bald werde die Reichsregierung an die Ausarbeitung des sachlichen Programms gehen müssen. Der Reichsbankpräsident habe ihm gegenüber betont, daß die gesamte Finanz- und Kassenlage das Fließen neuer Einnahmen[4] vom 1. Juli d. Js. ab dringend erforderlich mache. Die Kassenlage des Reichs sei bis Ende Juni in Ordnung5. Die Kassenlage Preußens sei schwieriger6.

5

Über eine diesbez. Unterredung zwischen Schleicher und Luther nichts ermittelt. Gegenüber Hindenburg hatte der RbkPräs. am 30. 5. betont, „daß ohne die nunmehr nicht gezeichnete Notverordnung [vgl. Dok. Nr. 12, P. 2] der Haushalt des Reiches nicht ausgeglichen sei. Für Preußen werde bereits im Juni, man spreche vom 10. Juni, ein Kassenproblem in Höhe von 30 bis 40 Millionen auftauchen, und für das Reich, falls Ultimo Juni ohne Schwierigkeiten überwunden würde, doch im Juli ein Kassenproblem, das bis auf etwa 200 Millionen anzunehmen sei. Es sei, wobei ich bemerkt habe, daß ein Weg für die Lösung dieses großen Kassenproblems sich überhaupt noch nicht mit Klarheit zeige, jedenfalls unmöglich, an die Banken wegen der Gewährung eines Kassenkredits an das Reich heranzutreten, ohne daß das Reichsbudget vorher zum Ausgleich gebracht sei. Das sei einmal wegen der Banken unmöglich, die ohne die Gewißheit, das Geld im Laufe des Jahres zurückzuerhalten, durch einen solchen Kredit in einer Weise angespannt werden würden, der [!] den Nutzen der Bankenreform vom Februar und März dieses Jahres [vgl. Akten der Reichskanzlei: Die Kabinette Brüning I/II, Dok. Nr. 658; 671; 674; 676; 677], namentlich der von der Reichsbank zur Verfügung gestellten 200 Millionen Mark, wieder aufheben würde. Für die Reichsbank aber sei es ausgeschlossen, den Banken irgend einen Refinanzierungsrückhalt zu gewähren, wenn der ausgeglichene Haushaltsplan nicht gewährleistet sei. Deshalb hätte ich auch bei der Reichsregierung stets auf schleunige Verabschiedung gedrängt. Ich sähe jetzt eine Situation, in der ich auf die Notwendigkeit hinzuweisen mich verpflichtet fühlte, daß mit größter Beschleunigung eine neue Regierung gebildet würde, die ihrerseits auch von vornherein bereit und entschlossen sei, die schweren und unvolkstümlichen Entscheidungen der Notverordnung sowohl auf der Ausgabe- wie auch der Einnahmeseite oder finanziell gleichwertige Maßnahmen zu ergreifen. Ich habe hinzugefügt, daß, um solche Maßnahmen zum 1. Juli wirksam zu machen, die gesetzlichen Anordnungen längere Zeit vorher ergehen müßten und daß ein Ausfall des 1. Juli als Beginn des Termins der Wirksamkeit das Problem weiter erheblich erschweren würde.“ (Vermerk Luthers vom 30. 5. in NL Luther  342).

6

Zur Finanz- und Kassenlage Preußens vgl. Dok. Nr. 138.

Es werde erforderlich sein, am Sonnabend, dem 4. Juni, mittags um 12 Uhr, in kleinerem Kreise in einer Chefbesprechung die Finanzlage eingehend zu erörtern7. Eine Stunde früher könne vielleicht eine Chefbesprechung über die Abrüstungsfrage stattfinden8.

7

Dok. Nr. 9.

8

Dok. Nr. 8.

Es entstehe weiter die Frage, wann die Neuwahlen zum Reichstag stattzufinden hätten. Als Termine kämen in erster Linie der 17., der 24. und der 31. Juli in Frage9.

9

Art. 25 Abs. 2 der RV: „Die Neuwahl findet spätestens am sechzigsten Tage nach der Auflösung statt.“ – Zur Terminfrage Wienstein in einem Vermerk für Planck vom 2. 6. u. a.: Aus „landwirtschaftlichen Gründen“ sei der 31. 7. den beiden vorhergehenden Sonntagen (17. 7. und 24. 7.) unbedingt vorzuziehen. „Das Reichsernährungsministerium rechnet in diesem Jahre mit einer frühen Ernte, so daß ein großer Teil der Ernte (Roggen, Weizen und Wintergerste), jedenfalls in einem großen Teil des Deutschen Reichs, bis zum 31. Juli beendet sein dürfte.“ (R 43 I /1010 , Bl. 2–3).

Der Reichswirtschaftsminister sprach sich dahin aus, die Wahlen möglichst früh stattfinden zu lassen. In der Wirtschaft könne erst dann eine Beruhigung eintreten, wenn gewählt worden sei.

Der Reichswehrminister erklärte, die Reichsregierung werde eine gewisse Zeit für sachliche Arbeit notwendig haben. Deshalb sei es geboten, den letztmöglichen Wahltermin zu nehmen, nämlich den 31. Juli.

Der Reichsminister des Auswärtigen äußerte sich in demselben Sinne.

Der Reichskanzler stellte hierauf als Ansicht des Reichskabinetts fest, daß Neuwahlen zum Reichstag am Sonntag, dem 31. Juli, stattzufinden hätten.

Staatssekretär Dr. Meissner machte darauf aufmerksam, daß in der Auflösungsordre ein Anlaß für die Auflösung angeführt werden müsse. Vielleicht[5] könne das Reichsministerium des Innern die Frage prüfen, welcher Anlaß genannt werden solle.

Der Reichsminister des Innern sagte eine Prüfung dieser Frage zu10.

10

In den Reichskanzleiakten hierzu lediglich ein undatierter, nicht signierter (möglicherweise im RIMin. gefertigter) Entwurf einer „Begründung“ zur Auflösungsverordnung, der wie folgt lautet: „Die großen Aufgaben, die zur Rettung Deutschlands in allernächster Zeit in Angriff genommen werden müssen, verlangen bei der bevorstehenden Gesetzgebung die Mitwirkung eines Reichstags, der im Einvernehmen mit der von mir ernannten Reichsregierung dem Willen der Mehrheit des deutschen Volkes entspricht.“ (R 43 I /1503 , Bl. 17; R 43 I /1010 , Bl. 7). – In der vom RPräs. am 4. 6. erlassenen Auflösungverordnung heißt es dagegen: Auf Grund Art. 25 der RV „löse ich mit sofortiger Wirkung den Reichstag auf, da er nach dem Ergebnis der in den letzten Monaten stattgehabten Wahlen zu den Landtagen der deutschen Länder dem politischen Willen des deutschen Volkes nicht mehr entspricht.“ (RT-Drucks. Nr. 1591, Bd. 453  II; RGBl. 1932 I, S. 255 ).

Staatssekretär Dr. Meissner wies weiter darauf hin, daß der Herr Reichspräsident grundsätzlich sich bereit erklärt habe, im Wege des Artikels 48 die finanziellen und wirtschaftlichen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich seien. Vielleicht werde es sich empfehlen, die getroffenen Maßnahmen nur als provisorische hinzustellen, um das Reichskabinett im Wahlkampf nicht zu sehr durch die Maßnahmen zu belasten.

Der Reichskanzler stimmte dieser Auffassung zu.

Der Reichskanzler wies ferner darauf hin, daß in der Presse teilweise sehr entstellende Nachrichten über die Vorgänge verbreitet seien, die mit dem Rücktritt des Kabinetts Brüning zusammenhingen. U. a. sei behauptet worden, er, Reichskanzler von Papen, habe 14 Tage in Neudeck zum Besuch des Herrn Reichspräsidenten geweilt. Vielleicht könne das Bureau des Reichspräsidenten eine aktenmäßige Darstellung dieser Vorgänge anfertigen. Im Anschluß daran könne sodann die Frage geprüft werden, ob und was von dieser Darstellung veröffentlicht werden könne.

Staatssekretär Dr. Meissner erklärte, er wolle die aktenmäßige Darstellung sofort veranlassen11.

11

Eine ausführliche „Niederschrift über die Entwicklung der Krise und Demission des Kabinetts Brüning“ wurde von Meissner am 10.6.32 fertiggestellt, von der sich eine Abschrift im NL Dingeldey  (Bd. 36, Bl. 117 ff.) befindet. Von dort ist sie im Wortlaut abgedr. bei Vogelsang, Reichswehr, Staat und NSDAP, S. 459 ff. (Dok. Nr. 25). Eine weitere Veröffentlichung (aus dem NL Hindenburg) bei Hubatsch, Hindenburg und der Staat, S. 323 ff. (Dok. Nr. 85); hier auch das Begleitschreiben Meissners vom 14. 6., aus dem hervorgeht, daß von der „Niederschrift“ nur vier Exemplare hergestellt worden sind. Ein Exemplar ging demnach an Oberst v. Hindenburg, ein anderes wurde „zu den Geheimakten des Büros des Reichspräsidenten genommen, je ein weiteres Exemplar ist dem Herrn Reichskanzler von Papen und dem Herrn Reichswehrminister General von Schleicher als vertraulich und geheim zugestellt worden.“ – An der Ausarbeitung der „Niederschrift“ waren der RWeM und das RWeMin. beteiligt. Einige Materialien hierzu in NL Schleicher 22, Bl. 8–16.

Der Reichswehrminister schlug vor, ein Verzeichnis sämtlicher Verordnungen aufzustellen, die für eine Aufhebung in Betracht kämen.

Der Reichskanzler begrüßte diesen Vorschlag.

Die übrigen Reichsminister sagten zu, dieser Frage sofort nachzugehen12.

12

Am 7. 7. richtete der RIM eine diesem Beschluß entsprechende Anfrage an sämtliche Reichsminister (R 43 I /1871 , Bl. 145). Über die Antworten der Ressorts konnte nichts ermittelt werden.

Der Reichskanzler teilte mit, daß der Reichskommissar für Preisüberwachung13 sich erboten habe, auch unter dem jetzigen Reichskabinett weiterzuarbeiten.[6] Es sei nach seiner Ansicht zweckmäßig, die Entscheidung über diese Frage zurückzustellen.

13

Goerdeler.

Das Reichskabinett stimmte dieser Auffassung zu14.

14

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 13, P. 6.

Zum Schluß wurden die Beziehungen zum Preußischen Staatsministerium erörtert. Es bestand zunächst Übereinstimmung darüber, daß der Staatssekretär des Preußischen Staatsministeriums nur noch zu Sitzungen zugezogen werden solle, an denen Preußen besonders interessiert sei. Grundsätzlich solle er an den Sitzungen des Reichsministeriums nicht mehr teilnehmen.

Es bestand ferner Übereinstimmung darüber, daß die Reichsminister den Preußischen Staatsministern Besuche durch Kartenabgabe machen möchten.

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