2.26.1 (vpa1p): 1. Kundgebung der Reichsregierung aus Anlaß der Notverordnungen vom 14. Juni d. J. über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe usw. sowie über Maßnahmen auf dem Gebiete der Rechtspflege und der Verwaltung.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett von Papen Band 1Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

Extras:

 

Text

RTF

[83]1. Kundgebung der Reichsregierung aus Anlaß der Notverordnungen vom 14. Juni d. J. über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe usw. sowie über Maßnahmen auf dem Gebiete der Rechtspflege und der Verwaltung1.

1

Zur Kabinettsberatung über diese Notverordnungen s. Dok. Nr. 12, P. 2; 17 und 24.

Der Reichsminister des Innern betonte, daß der Gedanke der Stärkung des Binnenmarktes in der Kundgebung zum Ausdruck kommen müsse.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft schlug eine andere Formulierung des 3. Absatzes der Kundgebung vor.

Das Reichskabinett stimmte dem Entwurf der Kundgebung in der beiliegenden Fassung grundsätzlich zu2.

2

Die durch WTB verbreitete Kundgebung abgedr. in: Schultheß 1932, S. 109; Horkenbach 1932, S. 191; Ursachen und Folgen, Bd. VIII, Dok. Nr. 1854.

Extras (Fußzeile):