2.78.2 (vpa1p): 2. Arbeitsbeschaffung.

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RTF

2. Arbeitsbeschaffung4.

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Über die nachfolgende Kabinettsberatung zur Arbeitsbeschaffungsfrage liegt außerdem eine längere Aufzeichnung des StS Grieser (7 Seiten in R 41 /638 ) vor. Sie gibt den Ausführungen des RArbM und des RFM besonders breiten Raum, stimmt aber inhaltlich mit der Niederschrift Wiensteins zu diesem Tagesordnungspunkt weitgehend überein.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß die Arbeitsbeschaffung von seiten der öffentlichen Hand nur eine gewisse Hilfestellung für die Wirtschaft bedeute. Sie habe den Zweck, wenn die Wirtschaft schon von selbst sich in aufsteigender Linie bewege. Andernfalls würde jedoch die Summe, welche für Arbeitsbeschaffung ausgegeben würde, nutzlos ausgegeben sein.

Der Reichsarbeitsminister5 betonte die Wichtigkeit einer entgegenkommenden[286] Kreditpolitik der Banken sowie einer richtigen Devisen- und Handelspolitik für die Lage des Arbeitsmarktes.

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In einer Kabinettsvorlage vom 28. 6. (26 Seiten) hatte der RArbM eine große Zahl von notwendigen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aufgeführt und weiter erklärt: Es bestehe grundsätzlich Übereinstimmung darüber, „daß es unmöglich ist, durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der öffentlichen Hand einen neuen Aufschwung der deutschen Wirtschaft und eine durchgreifende Behebung der Arbeitslosigkeit herbeizuführen. Vielmehr kann, wie die Reichsregierung bereits mehrfach betont hat, die Erstarrung des deutschen Wirtschaftslebens letzten Endes nur dadurch gelöst werden, daß die Ursachen beseitigt werden, welche die beispiellose wirtschaftliche Krisis unserer Zeit verschuldet haben. Erst dann wird das Vertrauen auf eine ruhige politische und wirtschaftliche Entwicklung im In- und Ausland wiederkehren und die Unternehmungslust wieder erwachen. Diese Erkenntnis enthebt die Reichsregierung nicht der Pflicht, bis zu diesem Zeitpunkt in der Frage der Arbeitsbeschaffung alles zu tun, was in ihrer Kraft steht und was insbesondere finanziell möglich ist, ohne den Ausgleich des Reichshaushalts und die Sicherheit der deutschen Währung zu gefährden. Das ist nicht nur aus sozialpolitischen Gründen notwendig, vielmehr zwingen dazu auch dringende politische und psychologische Erwägungen, damit die gefährlichen Spannungen, die sich aus dem Dasein eines Millionenheeres von Arbeitslosen ergeben, wenigstens etwas gemildert werden.“ Darüber hinaus enthält die Vorlage Ausführungen u. a. zur Finanzierung und Durchführung von öffentlichen Notstandsarbeiten, des Freiwilligen Arbeitsdienstes, des Wohnungsbaus, der landwirtschaftlichen Siedlung; des weiteren Vorschläge zur „Verkürzung der Arbeitszeit“, zur Bekämpfung des Doppelverdienertums und zur Einführung eines sogen. „Krümpersystems“ (d. h. „Auswechselung eines Teiles der Arbeitnehmer in regelmäßigen längeren Zeiträumen“). Zur Doppelverdienerfrage heißt es u. a.: „In weiten Kreisen ist die Auffassung verbreitet, daß man durch Ausschaltung der Doppelverdiener eine große Zahl von Arbeitsplätzen für Arbeitslose gewinnen könne. Wo die Grenze zwischen nötigem und unberechtigtem Doppelverdienst liegt, ist aber schwer zu bestimmen und meist von der Lage des Einzelfalles abhängig. Es erscheint deshalb sehr zweifelhaft, ob Maßnahmen gegen die Doppelverdiener wirklich zu einer so umfassenden Entlastung des Arbeitsmarktes führen würden, wie manchmal angenommen wird. Auch in dieser Frage hat die frühere Reichsregierung von einer gesetzlichen Regelung Abstand genommen, weil ihr gesetzliche Vorschriften auf diesem Gebiet nach sorgfältiger Prüfung undurchführbar erschienen.“ Das RArbMin. habe aber die „Arbeitgeber und die Behörden ersucht, die Beschäftigung von Doppelverdienern möglichst einzuschränken, und ferner die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung angewiesen, bei der Arbeitsvermittlung in gleichem Sinne auf die Arbeitgeber einzuwirken“ (R 43 I /2045 , Bl. 190–202). – Diese Kabinettsvorlage war in einer am 15. 7. im RArbMin. abgehaltenen Ressortbesprechung eingehend vorberaten worden (Protokoll ebd., Bl. 231–236).

Notwendig sei auch ein Entgegenkommen der Reichsbahn6 und der Reichspost7 auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung. Daß starke Lockerungen im Tarifwege, besonders in regionaler Hinsicht, notwendig seien, gebe er gern zu.

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Zu den Arbeitsbeschaffungsmöglichkeiten der Reichsbahn erklärte RBDir. Roebe in der Ressortbesprechung am 15. 7. (vgl. oben Anm. 5) u. a.: Die Reichsbahn habe in den vorangegangenen Jahren „schon in großem Umfange Arbeiten und Beschaffungen vergeben, die in Wirklichkeit erst in Zukunft benötigt würden“. Falls das überaus schwierige Finanzierungsproblem gelöst werden könne, kämen an zusätzlichen Aufträgen in erster Linie in Frage „die Beschaffung von Schienen, ferner die Unterhaltung und Erneuerung von Anlagen der Reichsbahn. Der Bedarf zur Erneuerung von Brücken sei nicht besonders groß. […] Der Beginn der Bauarbeiten am Rügendamm hänge von der Auszahlung der schwedischen Anleihe ab. Ein Vertrag über diese Anleihe liege bereits vor, der aber noch der Zustimmung des schwedischen Reichstags bedürfe. Im übrigen könne die Anleihe erst dann ausgezahlt werden, wenn die Schwierigkeiten beseitigt seien, die in dem gegenwärtigen Stand der schwedischen Valuta lägen. Eine Finanzierung des Rügendammes auf anderem Wege würde dazu führen, daß man die schwedische Anleihe nicht erhalte.“

7

Hierzu MinR Gelder in der Ressortbesprechung am 15. 7. (vgl. oben Anm. 5): „Bei der Reichspost lägen rückständige Arbeiten nicht vor. Erweiterungen kämen wegen des Verkehrsrückgangs nicht in Frage. Die an und für sich mögliche Mechanisierung (weitere Automatisierung des Fernsprechwesens, Verkraftung der Landzustellung) führe zu Entlassungen. Im laufenden Jahre würden ohnedies 60 000 Fernsprechanschlüsse auf das automatische System umgestellt. Zuschüsse des Reiches würden der Reichspost ermöglichen, Personal zu halten, das sonst wegen des Verkehrsrückganges entlassen werden müßte. Eine Anleihe könne die Reichspost aus ihren Betriebsmitteln weder verzinsen noch tilgen. Sie habe Rückzahlungsverpflichtungen von ca. 333 Mill. RM und müsse außerdem 230 bis 240 Mill. RM jährlich an das Reich abliefern. Die Reichspost wäre daher dankbar, wenn sie bei den Erwägungen über weitere Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nicht mit einbezogen würde.“

Außer dem bereits bewilligten Betrage von rund 135 Millionen RM für Arbeitsbeschaffung sei nach seiner Auffassung noch ungefähr ein Betrag von 318 Millionen RM notwendig. Er richte an den Reichsminister der Finanzen die dringende Bitte, diese Summe zur Verfügung zu stellen.

Der Reichsminister der Finanzen äußerte das grundsätzliche Bedenken, daß bei einer zu stark betriebenen Arbeitsbeschaffung lediglich die Kaufkraft von[287] einer Stelle der Bevölkerung auf die andere verschoben werde. Er wiederholte seine grundsätzliche Auffassung, daß die Arbeitsbeschaffung nur einen Anstoß für die Wirtschaft bedeuten könne, aus sich selbst heraus wieder zu gesunden; nur bei dem natürlichen Entwicklungsprozeß gesunder Wirtschaft könne Arbeitsbeschaffung von wesentlichem Nutzen sein.

Natürlich müsse die Arbeitsbeschaffung in das allgemeine Programm der Reichsregierung eingespannt werden. Vor allem sei eine Entlastung der Wirtschaft durch Verwaltungsreform, durch Vereinfachung auf dem Gebiete der Sozialgesetzgebung und durch erleichterte Kreditpolitik unbedingt notwendig.

Er sei der Überzeugung, daß auf dem Gebiete des Schulwesens noch sehr viele Ersparnisse möglich seien. Aufgabe der Verwaltungsreform werde es sein, hier zu helfen. Durch eine Vereinfachung der Sozialgesetzgebung könnten organische Ersparnisse erzielt werden.

Die Etatslage gestalte sich folgendermaßen:

Die einzige stille Reserve stelle der Betrag von 420 Millionen RM dar, der für Schuldentilgung vorgesehen sei8. Dieser Betrag vermindere sich um die Summe von 100 Millionen RM, welche zur Rückzahlung des Lee-Higginson-Kredits9 unbedingt gebraucht werde. In Wirklichkeit ständen also nur noch 320 Millionen stille Reserven zur Verfügung unter der Voraussetzung, daß die Verlängerung der Schatzwechsel keine Schwierigkeiten bereite.

8

Vgl. Anm. 7 zu Dok. Nr. 9.

9

Vgl. Dok. Nr. 107, P. 2, dort. bes. Anm. 9.

Demgegenüber ständen folgende Einnahmeausfälle: Es werde nicht möglich sein, wie im Etat vorgesehen, 100 Millionen RM durch den Verkauf von Vorzugsaktien der Reichsbahn zu erlösen10. Wenn man ferner berücksichtige, daß im ersten Vierteljahr 150 Millionen RM Steuerausfälle entstanden sind, von denen das Reich 80 Millionen RM zu tragen habe, die Länder und Gemeinden 70 Millionen RM, so müsse man für das Jahr mit einem Mindereingang von 320 Millionen RM Steuern für das Reich rechnen. Vielleicht sei es nun möglich, durch die erfolgte Änderung der Umsatzsteuervorschriften diesen Betrag etwas zu verkürzen.

10

Vgl. Anm. 11 zu Dok. Nr. 42.

Dem ständen unter anderem folgende Mehrausgaben gegenüber:

25 Millionen RM für die Vorstädtische Kleinsiedlung11,

11

Vgl. Anm. 8 zu Dok. Nr. 12.

30 Millionen RM für den Ankauf von Gelsenkirchen-Aktien12,

12

Vgl. Dok. Nr. 61.

20 Millionen RM für das belgische Markabkommen13.

13

Vgl. Anm. 10 zu Dok. Nr. 9.

Hierzu kämen noch mehrere andere Positionen, wie z. B. stärkere Inanspruchnahme von Reichsgarantien, so daß man insgesamt auf 150–200 Millionen RM zwangsläufige Mehrausgaben rechnen könne. Er komme also zu folgendem Ergebnis:

Rund 180 Mill. RM zwangsläufige Mehrausgaben im Etat,

rund 320 Mill. RM Einnahmeausfälle

Zusammen

500 Mill. RM Überschreitungen.

[288] Im Etatjahr 1933 werde die Lage nicht wesentlich besser sein. Ab 1. April 193214 würden fällig werden u. a.:

14

Muß wohl heißen: 1933.

280 Millionen RM Garantien des Reichs für die Landwirtschaft,

690 Millionen RM für Handel und Gewerbe,

75 Millionen RM für die Schiffahrt,

175 Millionen RM für den Wohnungsbau,

348 Millionen RM für die Stützung von Banken.

Er hoffe zwar, daß es möglich sein werde, die in Betracht kommenden Schatzanweisungen wenigstens zu einem größeren Teile zu prolongieren. Bei dieser Sachlage entstehe die Frage, inwieweit es überhaupt noch möglich sei, Verpflichtungen zu übernehmen. Es sei für ihn völlig unmöglich, ein Arbeitsbeschaffungsprogramm in Höhe von 500 Millionen RM zu finanzieren. Er wolle gern ein gewisses Risiko übernehmen. Nicht richtig sei es jedoch, im Wege des Arbeitsbeschaffungsprogramms neue, größere Aufgaben in Angriff zu nehmen, z. B. den Hansakanal oder ein Staubecken in Schlesien15. Nach seiner Ansicht müsse man sich auf die notwendigen Ausgaben beschränken, die nur deshalb gedrosselt würden, weil das Geld fehle.

15

Gemeint ist offenbar der vom RVM in einer Kabinettsvorlage vom 13. 7. vorgeschlagene Bau eines Staubeckens an der Malapane bei Turawa in Oberschlesien (R 43 I /2045 , Bl. 215–218). Der Bau wurde erst 1933 in Angriff genommen. Näheres dazu in dieser Edition: Die Regierung Hitler 1933/34, Dok. Nr. 17, P. 2; 131.

Er sei bereit, einschließlich der 50 Millionen RM für die Siedlung insgesamt 200 Millionen RM für die Arbeitsbeschaffung zu geben und denke dabei vielleicht an folgende Verteilung der Summen:

50 Millionen RM für Siedlungszwecke,

50 Millionen RM für Meliorationen,

20 Millionen RM für den Bau des Rügendammes,

60 Millionen RM für das Abwracken von Schiffen,

20 Millionen RM für Schwellenarbeiten der Reichsbahn und vielleicht noch eine Summe für den Straßenbau. Vielleicht sei es möglich, nur einen Teil des Geldes im Jahre 1932 aufzubringen, im übrigen jedoch sich mit Krediten zu helfen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft betonte die Notwendigkeit einer baldigen Verwaltungsreform. Er wies darauf hin, daß nach einer Mitteilung des württembergischen Finanzministers die gesamte Verwaltung in Württemberg nur 2½ Millionen RM koste, also 1 Mark für den Kopf der Bevölkerung.

Vielleicht sei es auch möglich, im Rahmen des Beschaffungsprogramms Geld für die Erschließung von Petroleumquellen auszugeben. Er halte das für unbedingt notwendig.

Der Reichsminister des Innern betonte, daß auch er auf dem Gebiete des Schulwesens Ersparnisse für möglich halte.

Der Reichskanzler stellte Übereinstimmung über folgende Punkte fest: Die[289] Vorarbeiten für eine Verwaltungsreform sowie für die Vereinfachung der Sozialgesetzgebung sollen beschleunigt werden.

Wegen der Kreditpolitik wird eine baldige Besprechung zwischen dem Reichsbankpräsidenten und dem Reichsminister der Finanzen sowie dem Reichswirtschaftsminister in Aussicht genommen16.

16

Zu dieser Besprechung (27. 7.) vgl. Dok. Nr. 89, P. 3, dort bes. Anm. 17.

Eine endgültige Beschlußfassung über das Arbeitsbeschaffungsprogramm wird demnächst stattfinden.

Die Ressorts werden die Frage der Arbeitsstreckung in der öffentlichen Verwaltung beschleunigt prüfen.

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