1.33 (vpa2p): Nr. 162 Sitzung des Preußischen Staatsministeriums vom 4. Oktober 1932

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Nr. 162
Sitzung des Preußischen Staatsministeriums vom 4. Oktober 1932

R 43 I /2288 , Bl. 272–281 Abschrift

Anwesend: v. Papen; RKomPrIMin. Bracht; StS Planck, Lammers, Hölscher, Schleusener, Mussehl, Scheidt, Nobis; MinDir. Ernst, Landfried, Coßmann, Schütze, Loehrs; MinDirig. Hausmann, Thomas; MinR Krauthausen, Bansi, Metz, Täubert; ORegR v. Carlowitz; Protokoll: MinR Corsing.

In der Sitzung des Preußischen Staatsministeriums von heute, an welcher die voraufgeführten Herren teilgenommen haben, wurde folgendes verhandelt:

1. Zu Punkt 1 der Tagesordnung (Personalvorschläge) beschloß das Staatsministerium, mit der kommissarischen Verwaltung der Oberpräsidien:

in Königsberg den Regierungspräsidenten a. D. Kutscher, in Breslau den Landrat Graf von Degenfeld in Reichenbach, in Kiel den Vizepräsidenten des Oberpräsidiums daselbst Dr. Thon, in Kassel den Kurator der Universität Marburg, Geheimen Oberregierungsrat Dr. Dr. Dr. von Hülsen

zu beauftragen.

Das Staatsministerium war damit einverstanden, daß demnächst nach Zustimmung der Provinzialausschüsse die Vorgenannten endgültig zu Oberpräsidenten ernannt werden1.

1

Zur Beschlußfassung der Provinzialausschüsse nichts ermittelt. Die Bekanntmachung der endgültigen Ernennungen erfolgte im MinBlPriV 1932 (Sp. 1155, 1200, 1233) am 16. 11. (Kutscher, v. Hülsen), 30. 11. (Thon) und 7.12.32 (Graf v. Degenfeld).

Der Rechtsanwalt Vizepräsident a. D. Fehrmann wurde zum Vizepräsidenten des Oberpräsidiums in Magdeburg ernannt.

Der bisher mit der Vertretung des Vizepräsidenten beim Oberpräsidium der Provinz Sachsen in Magdeburg beauftragte Landrat Mengel wurde vertretungsweise mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Vizepräsidenten des Oberpräsidiums der Provinz Brandenburg in Berlin beauftragt.

Der Vizepräsident des Oberpräsidiums in Koblenz Guske wurde beurlaubt[730] und mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Vizepräsidenten des Oberpräsidiums in Koblenz der Oberregierungsrat Flach vom Oberpräsidium daselbst vertretungsweise beauftragt.

[Außerdem beschloß das Staatsministerium u. a. die Ernennung von vier Beamten zu kommissarischen Regierungspräsidenten, die Beurlaubung bezw. Versetzung in den einstweiligen Ruhestand von mehreren Regierungspräsidenten, Regierungsvizepräsidenten und Polizeipräsidenten sowie die Ernennung von acht bisherigen kommissarischen Polizeipräsidenten zu Polizeipräsidenten2.]

2

Die betr. Beamten sind im Protokoll namentlich aufgeführt.

2. Außerhalb der Tagesordnung beschäftigte sich das Staatsministerium auf Anregung des Herrn Staatssekretärs Schleusener mit der Frage einer Beförderungssperre für die Beamten in den Ministerien. Herr Staatssekretär Schleusener führte aus, das Staatsministerium habe bereits wiederholt diese Angelegenheit in seinen Sitzungen erörtert, auch sei die Beförderungssperre bereits zum Gegenstand einer Notverordnung gemacht worden3. Immer wieder aber sei der Grundsatz, daß Beförderungen in freiwerdende Stellen nicht vorgenommen werden sollen, durchlöchert worden. Nunmehr aber empfehle es sich, besonders auch mit Rücksicht auf die erfolgten und noch bevorstehenden Kündigungen der Staatsangestellten4, mit der Beförderungssperre Ernst zu machen. Er beantragte, das Staatsministerium möge beschließen, daß künftighin Beförderungen nur ausnahmsweise im Falle eines unabweisbaren Bedürfnisses und nur mit Zustimmung des Finanzministers erfolgen dürften.

3

Es handelt sich um die pr. NotVO vom 12.9.31, die in Teil II Kap. 7 § 1 bestimmte: „Beförderungen finden bis auf weiteres nicht statt.“ (Pr. Gesetzsammlung, S. 195). – Diese Bestimmung war vom PrStMin. durch VO vom 14.3.32 jedoch wieder aufgehoben worden (Pr. Gesetzsammlung, S. 127).

4

Hierzu vgl. unten Punkt 4.

Der Reichskommissar Dr. Ing. Bracht brachte den Einzelfall der Ernennung des Regierungsrats im Staatsministerium Dr. Gritzbach zum Ministerialrat in diesem Ministerium zur Sprache und erklärte, daß Dr. Gritzbach zum politischen Beamten unter Übertragung der Stelle des bisherigen Leiters der Pressestelle ernannt worden sei, da es sich bei ihm um eine persönliche Vertrauensstellung handele, die zwar so wichtig sei, daß sie seine Beförderung gerechtfertigt habe, bei deren Natur der Beamte aber das Risiko tragen müsse, bei veränderten politischen Verhältnissen in den einstweiligen Ruhestand versetzt zu werden.

Herr Ministerialdirektor a. D. Dr. Ernst erklärte sich mit dem Vorschlage des Herrn Staatssekretärs Schleusener im Grundsatz einverstanden, gab aber der Meinung Ausdruck, daß es zweckmäßiger wäre, formell keine Beförderungssperre zu beschließen, weil dies in der Beamtenschaft nur eine unnötige Beunruhigung schaffen und die Notwendigkeit ausnahmsweiser Beförderungen nicht beseitigen würde. Generell solle man keine Beförderungen mehr vornehmen, die Sachlage vielmehr von Fall zu Fall ohne einen generellen Beschluß des Staatsministeriums nachprüfen.

Herr Staatssekretär Hölscher sprach sich für den Vorschlag des Herrn Staatssekretärs Schleusener aus, der für das Justizministerium, das auch bisher schon nicht mehr alle freiwerdenden Stellen wiederbesetzt habe, nur angenehm sein würde.

[731] Herr Staatssekretär Schleusener bat nochmals um einen formellen Beschluß des Staatsministeriums; es würde auf die Angestellten, denen gekündigt worden sei oder denen die Kündigung drohe, beruhigend wirken, wenn die Beamtenschaft gleichmäßig mit ihnen behandelt würde.

Herr Reichskommissar Dr. Ing. Bracht erklärte sich mit der Sache, die Herr Staatssekretär Schleusener vertrete, im Grundsatze einverstanden, meinte aber, das Staatsministerium müsse sich darüber klar sein, daß gewisse Stellen unter allen Umständen wiederbesetzt werden müßten. Es könne beispielsweise keine Rede davon sein, daß etwa die wichtige Stelle des Ministerialdirigenten der Polizeiabteilung, die jetzt durch Ernennung ihres Inhabers zum Regierungspräsidenten frei geworden sei, nun unbesetzt bleiben solle.

Herrn Reichskanzler von Papen stellte den Beschluß des Staatsministeriums dahin fest, daß ohne formelle Anordung einer Beförderungssperre grundsätzlich Beförderungen in den Ministerien bis auf weiteres nicht mehr vorgenommen werden sollen und über ausnahmsweise im Falle eines unabweisbaren Bedürfnisses beantragte Beförderungen von Fall zu Fall mit dem Finanzminister verhandelt werden solle.

3. Außerhalb der Tagesordnung schlug Herr Staatssekretär Dr. Lammers dem Staatsministerium vor, dem Dichter Gerhart Hauptmann zu seinem 70. Geburtstage am 15. November 1932 die Goldene Staatsmedaille zu verleihen. Diese Auszeichnung sei deshalb geboten, weil der Dichter, der in seinem dichterischen Schaffen mit seiner Heimatprovinz Schlesien eng verwachsen sei und aus dessen Werk auch die preußischen Staatstheater reiche Früchte gezogen hätten, den Adlerschild des Reiches bereits zu seinem 60. Geburtstage erhalten habe und die Silberne Staatsmedaille zu seiner Ehrung nicht ausreiche. Es sei für die Kunstverwaltung unmöglich, an diesem Festtage des Dichters vorüberzugehen. Das Kultusministerium beabsichtige, am 15. November 1932 anläßlich einer Ehrenvorstellung des Gerhart Hauptmannschen Dramas „Gabriel Schillings Flucht“ im Staatlichen Schauspielhaus dem Dichter nach einer einfachen Feier die Goldene Staatsmedaille zu überreichen, und würde dankbar sein, wenn der Herr Reichskanzler oder Herr Reichskommissar Dr. Ing. Bracht die Verleihung vornehmen würde5.

5

Beschluß des PrStMin. vom 17.5.27: „Die Verleihung von Staatsmedaillen, die nicht in ordensähnlicher Art getragen werden, als staatliche Auszeichnung für besondere Verdienste soll wieder aufgenommen werden. Es sind zwei Klassen der Staatsmedaille (eine silberne und eine goldene) einzuführen.“ Die Verleihung beider Klassen habe „durch Beschluß des Staatsministeriums zu erfolgen; die Verleihungsurkunden sind durch den Herrn Ministerpräsidenten und den oder die beteiligten Herren Ressortminister zu vollziehen. Die Bestimmung eines numerus clausus für die Verleihungen unterbleibt.“ (Sitzung des PrStMin. vom 17.5.27, Protokoll in R 43 I /2287 , Bl. 46–47).

Das Staatsministerium beschloß, Gerhart Hauptmann zu seinem 70. Geburtstage die Goldene Staatsmedaille zu verleihen.

Herr Reichskanzler von Papen behielt sich seine Entschließung darüber, ob er selbst dem Dichter die Medaille überreichen wolle, vor6.

6

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 179, P. 7.

4. Zu Punkt 2 der Tagesordnung (Kündigung von Angestellten in den von Organisationsänderungen betroffenen Ministerien) berichtete der Herr Staatssekretär Mussehl, daß bei der Prüfung der Frage der Kündigung von Angestellten[732] seines Ministeriums Zweifel darüber entstanden wären, ob es zweckmäßig sei, gleich sämtlichen Angstellten oder zunächst nur den über 12 Jahre im Ministerium tätigen Angestellten mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zu kündigen. Er vertrete die Ansicht, daß man mit Rücksicht auf die in Aussicht genommene Reorganisation der Verwaltung vorsorglich allen Angestellten kündigen sollte. Bei den Verhandlungen mit dem Handelsministerium sei aber Herr Ministerialdirektor a. D. Dr. Ernst anderer Ansicht gewesen. Er, Mussehl, habe dann im Einvernehmen mit dem Handelsministerium nur den älteren Angestellten gekündigt. Diese Anordnung habe bei den Angestellten des Landwirtschaftsministeriums eine außerordentliche Erregung hervorgerufen. Sein Vorschlag gehe jetzt dahin, prinzipaliter sämtlichen Angestellten der preußischen Ministerien sofort zu kündigen, eventualiter den gekündigten Angestellten die Erklärung abzugeben, daß die erfolgten Kündigungen im Rahmen des Möglichen zurückgenommen werden würden, sobald sich die Reorganisation der Verwaltung übersehen lasse.

Herr Ministerialdirektor a. D. Dr. Ernst schlug vor, es bei den Kündigungen, wie sie das Landwirtschaftsministerium und das Handelsministerium vorgenommen hätten, zu belassen. Bei den Kündigungn sei man allerdings davon ausgegangen, daß man bis zum nächsten Kündigungstermin bereits die geplante Reorganisation übersehen könne. Er sei der Meinung, daß es bei dem bisherigen kleineren Kündigungskreise bewenden und man später gegenüber den Angestellten die von Herrn Staatssekretär Mussehl vorgeschlagene beruhigende Erklärung abgeben solle. Allerdings halte er es für wünschenswert, daß auch die übrigen voraussichtlich von der Reorganisation nicht betroffenen Ministerien derartige Kündigungen vornähmen, damit nach der Reorganisation der Verwaltung die Verteilung der Angestellten über den ganzen Bereich der Preußischen Verwaltung vorgenommen werden könne.

Herr Staatssekretär Professor Dr. Scheidt gab der Meinung Ausdruck, daß klare Verhältnisse nur geschaffen werden könnten, wenn sämtlichen Angestellten vorsorglich gekündigt würde; dies habe er für den Bereich des Ministeriums für Volkswohlfahrt auch getan und empfehle ein ähnliches Vorgehen für die übrigen von der Reorganisation betroffenen Ministerien7. Wenn dem nicht entsprochen werde, so würde er gezwungen sein, für das Ministerium für Volkswohlfahrt die weitergehenden Kündigungen zurückzunehmen. Er habe sogar den Vertretern der Angestelltenschaft im Betriebsrat gekündigt und sei der Ansicht, daß dies auch in den übrigen Ministerien geschehen solle. Im übrigen seien die preußischen Behördenangestellten als eine Einheit anzunehmen, es handele sich nicht nur um den Abbau in einem Ministerium, und es sollte deshalb eine Vereinbarung sämtlicher Ressorts durch Richtlinien stattfinden, die sich auch mit der Frage der Wiedereinstellung der Angestellten beschäftigten. Ferner sei er der Meinung, da die Versäumung der fünftägigen Einspruchsfrist den Angestellten in diesem Falle nicht zum Nachteil angerechnet werden dürfe.

7

Im Zuge dieser Reorganisationsmaßnahmen wurde das Ministerium für Volkswohlfahrt Ende Oktober 1932 aufgelöst. Vgl. dazu Dok. Nr. 181, P. 1 und 2.

Herr Reichskommissar Dr. Ing. Bracht stellte sich auf den Standpunkt, daß[733] zwischen den Ministerien hinsichtlich der Kündiungsfrage keine Unterscheidungen gemacht werden dürften, sondern sämtliche preußischen Ressorts hier als eine Einheit aufgefaßt und generelle Kündigungen für alle Ressorts ausgesprochen werden müßten. Er empfehle, daß alle Kündigungen, die vor dem 1. Januar 1933 möglich und notwendig seien, auch erfolgten.

Herr Ministerialdirektor a. D. Dr. Ernst sprach sich gleichfalls dafür aus, daß alle preußischen Ressorts in die von Herrn Staatssekretär Professor Dr. Scheidt vorgeschlagenen Richtlinien einbezogen würden. Den im Bertriebsrat sitzenden Angestellten habe auch er gekündigt, sich aber nachher davon überzeugt, daß dies rechtlich nicht haltbar sein werde. Auf die Einhaltung der Einspruchsfrist der Angestellten habe er nicht verzichtet und halte auch einen derartigen Verzicht nicht für zweckmäßig.

Herr Reichskommissar Dr. Ing. Bracht regte eine kommissarische, von ihm einzuberufende Beratung über den mit der Kündigung der Angestellten zusammenhängenden Fragenkomplex an. Er empfahl, die Angelegenheit nach Abschluß der kommissarischen Erörterungen so bald wie möglich nochmals in einer Staatsministerialsitzung zu beraten.

Herr Ministerialdirektor a. D. Dr. Ernst sprach sich dafür aus, schon jetzt die von Herrn Staatssekretär Mussehl vorgeschlagene Eventualerklärung zur Beruhigung der gekündigten Angestellten abzugeben.

Herr Ministerialdirektor Dr. Landfried hielt es dagegen für zweckmäßig, auch diese Frage bis nach erfolgter kommissarischer Beratung der Angelegenheit zurückzustellen.

Herr Staatssekretär Mussehl hatte gegen diese Vertagung Bedenken, weil dann die fünftägige Einspruchsfrist schon abgelaufen sein würde.

Das Staatsministerium beschloß, die Angelegenheit entsprechend dem Vorschlage des Herrn Reichskommissars Dr. Ing. Bracht zunächst kommissarisch zu beraten.

5. Außerhalb der Tagesordnung brachte Herr Reichskommissar Dr. Ing. Bracht die Frage der Wahrnehmung der Interessen Preußens an den vom Reich eingeleiteten Maßnahmen zur Ertüchtigung und Beschäftigung der Jugend zur Sprache8. Er stehe nach Fühlungnahme mit dem Regierungspräsidenten in Osnabrück Dr. Sonnenschein, der auf dem Gebiet des freiwilligen Arbeitsdienstes besondere Erfahrungen habe, und mit dem Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und Reichskommissar für den freiwilligen Arbeitsdienst Präsident Dr. Syrup auf dem Standpunkt, daß Preußen sich in den freiwilligen Arbeitsdienst in stärkerem Maße einschalten müsse. Auf dem Gebiete des Wehrsports sei er der Meinung, daß es zweckmäßig sei, in die bündische Tätigkeit auf diesem Gebiet nicht einzugreifen, aber den einzelnen Verbänden die geeigneten Sportlehrer zur Verfügung zu stellen. Ihn interessiere besonders die Frage der Federführung. Er halte das Ministerium des Innern für die geeignete Stelle, um Preußens Interessen an den vom Reich eingeleiteten Maßnahmen mit Nachdruck zu vertreten. Natürlich sollten die einzelnen Fachressorts zu rechter Zeit beteiligt werden. Das studentische Werkjahr[734] sei ja vorläufig noch graue Theorie9. Auch hier halte er deshalb jetzt noch die Betreuung der preußischen Interessen durch den Minister des Innern für angebracht. Wenn diese Angelegenheit erst praktische Bedeutung gewinne, so sei er gern bereit, mit dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung über eine andere Verteilung der Zuständigkeit zu verhandeln. Er schlage dem Staatsministerium zur Sicherung der einheitlichen Behandlung der Fragen des freiwilligen Arbeitsdienstes, des Wehrsports und des studentischen Werkjahres folgenden Beschluß vor:

8

Vgl. Dok. Nr. 60, P. 2; 132, P. 5.

9

Zur diesbez. Kabinettsvorlage des RIM vom 24. 11. s. Anm 23 zu Dok. Nr. 216.

„Die Bearbeitung der Grundsätze für alle von der Reichsregierung eingeleiteten Maßnahmen auf dem Gebiete des freiwilligen Arbeitsdienstes, der Jugendertüchtigung (Wehrsport) und des studentischen Werkjahres erfolgt federführend durch den Minister des Innern. Der Minister des Innern wird die im einzelnen zuständigen Fachressorts rechtzeitig beteiligen. Er wird dem Staatsministerium Vorschläge für die Regelung der Federführung für diese und andere damit zusammenhängende Aufgaben (z. B. Sportwesen), die bisher von anderen Ressorts selbständig bearbeitet worden sind, machen.

In der Frage einer Dekonzentrierung der Durchführung des freiwilligen Arbeitsdienstes und Verstärkung der Initiative der Regierungspräsidenten und Landräte wird der Minister des Innern im Benehmen mit dem Minister für Volkswohlfahrt und dem Minister für Handel und Gewerbe an den Reichsarbeitsminister herantreten.“

Herr Staatssekretär Dr. Lammers begrüßte die Vorschläge, machte aber darauf aufmerksam, daß hinsichtlich des freiwilligen Arbeitsdienstes bereits einge Beziehungen zwischen dem Unterrichtsministerium und dem Reichsarbeitsministerium bestünden. Zur Frage des Wehrsports wünschte er, daß dieser in die bei den Universitäten und Hochschulen vorhandenen sportlichen Organisationen eingebaut würde. Er habe diesbezüglich auch schon mit dem Reichswehrministerium Fühlung genommen. Mit der Konzentrierung der preußischen Interessen im Ministerium des Innern sei er einverstanden, bitte aber um rechtzeitige Beteiligung des Unterrichtsministeriums. Was das studentische Werkjahr anlange, so bedauere er, daß hier Hoffnungen erweckt worden seien, die nicht erfüllt werden könnten. Auf jeden Fall müsse Vorsorge getroffen werden, daß das Reichsministerium des Innern nicht etwa einen fertigen Plan vorlege, ohne dabei die Länder vorher rechtzeitig beteiligt zu haben, deren Finanzminister sich besonders für diese Angelegenheit interessierten. So sehr er an dem studentischen Werkjahr ressortmäßig interessiert sei, wolle er gegen die Federführung des Ministers des Innern keine Einwendungen erheben, wenn ihm zugesagt werde, daß das Unterrichtsministerium rechtzeitig beteiligt werde.

Herr Ministerialdirektor Dr. Landfried berichtete über eine Sitzung, die am 3. Oktober 1932 im Reichsministerium des Innern zur Frage der Jugendertüchtigung abgehalten worden sei10. Er hob hervor, daß der Herr Reichsminister des Innern zugesagt habe, die Länder in weitem Umfange zu beteiligen und keinerlei abschließende Entscheidungen ohne ihre Heranziehung zu treffen.

10

Hierüber Aufzeichnungen nicht bei den Akten der Rkei.

[735] Herr Ministerialdirektor a. D. Dr. Ernst bat um Beteiligung des Handelsministeriums bei den Fragen des freiwilligen Arbeitsdienstes.

Herr Reichskommissar Dr. Ing. Bracht sagte dies zu und versprach gleichzeitig, auch das Landwirtschaftsministerium wegen der Meliorationen zu beteiligen. Er wies darauf hin, daß die Frage des freiwilligen Arbeitsdienstes nach wirtschaftlichen Grundsätzen geprüft werden müsse, da sonst die Gefahr bestehe, daß das ganze Unternehmen wie im Jahre 1919 scheitere, wo bereits ähnliches geplant gewesen, aber an den Kosten gescheitert sei, die größer gewesen seien als die Ausgaben für die gesamte Wehrmacht. Man käme am besten weiter, wenn man die vorhandenen Organisationen verwende. Anders würde es liegen, wenn es gelänge, einmal zu einer Miliz zu kommen, die eine innere Einheitlichkeit erfordere und keine nach Parteien oder Weltanschauungen verschiedene Gruppierung zulassen würde.

Herr Staatssekretär Professor Dr. Scheidt erklärte sich mit dem von Herrn Reichskommisar Dr. Ing. Bracht gemachten Vorschlage einverstanden und bat, das Ministerium für Volkswohlfahrt, solange es noch bestehe, insbesondere an den Fragen des Wehrsports zu beteiligen.

Herr Staatssekretär Dr. Lammers wies darauf hin, daß das Programm der Satzungen für die Deutsche Studentenschaft bisher ein rein nationalsozialistisches gewesen sei. Es scheine aber, daß die Studentenschaft, die im allgemeinen jetzt beruhigter sei, mit sich reden lassen würde.

Das Staatsministerium stimmte dem Vorschlag von Herrn Reichskommissar Dr. Ing. Bracht zu.

6. Außerhalb der Tagesordnung brachte Herr Staatssekretär Dr. Lammers die Angelegenheit des Braunschweigischen Staatsministers Klagges zur Sprache, der als preußischer Mittelschulrektor im Wege des Disziplinarverfahrens aus dem Dienste entlassen worden sei11 und jetzt die Aufhebung der Dienstentlassung begehre. Da er es ablehne, einen Gnadenakt von seiten der Preußischen Staatsregierung entgegenzunehmen und seine Rehabilitierung im Rechtswege betreiben wolle, für die aber die Voraussetzungen nicht gegeben seien, so sei nicht abzusehen, wie sich das von Herrn Staatsminister Klagges gewünschte Ziel erreichen lassen solle.

11

Klagges, seit Sept. 1931 braunschw. Innen-und Volksbildungsminister, war 1930 wegen nationalsozialistischer Betätigung entlassen worden.

Herr Reichskommissar Dr. Ing. Bracht äußerte Bedenken dagegen, bei Herrn Klagges ein anderes Verfahren anzuwenden als bei den übrigen Beamten, da daraus Berufungen hergeleitet werden könnten. Er empfahl Herrn Staatssekretär Dr. Lammers, Herrn Staatsminister Klagges durch Vermittlung des Braunschweigischen Gesandten Wirklichen Geheimen Rats Boden mitzuteilen, daß die Preußische Staatsregierung volles Verständnis für den von Herrn Klagges eingenommenen Standpunkt habe, aber Bedenken trage, seinen aus dem Rahmen der Behandlung der übrigen Beamten fallenden Sonderwünschen zu entsprechen. Gegen die Rehabilitierung an sich beständen keine Bedenken12.

12

Hierzu nichts weiter ermittelt.

7. Außerhalb der Tagesordnung beantragte Herr Staatssekretär Schleusener, an[736] Stelle des zum Senatspräsidenten beim Oberverwaltungsgericht ernannten früheren Ministerialdirektors Dr. von Leyden den Ministerialdirektor Dr. Surén und ferner den Präsidenten der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse Helferich zu Mitgliedern des Beirats für die Preußische Staatsbank (Seehandlung) zu ernennen13.

13

Vgl. Dok. Nr. 157, P. 2.

Das Staatsministerium beschloß dementsprechend.

8. Außerhalb der Tagesordnung erörterte das Staatsministerium die Frage der Bauarbeiten am Mittellandkanal mit Hilfe des Arbeitsbeschaffungsprogramms.

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14

Aktenmaterial hierzu in R 43  I /2141  und 2142 .

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