1.4 (vpa2p): Nr. 133 Aufzeichnung der Staatssekretäre Planck, Meissner und Zweigert über eine Unterredung mit Reichstagspräsident Göring am 12. September 1932 im Reichstagsgebäude

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Nr. 133
Aufzeichnung der Staatssekretäre Planck, Meissner und Zweigert über eine Unterredung mit Reichstagspräsident Göring am 12. September 1932 im Reichstagsgebäude

R 43 I /1010 , Bl. 161

[Rechtsgültigkeit der Reichstagsauflösung]

Im Auftrage des Reichskabinetts begaben sich die Staatssekretäre Planck, Meissner und Zweigert zum Reichstagspräsidenten Göring, der in diesem Augenblick die Plenarsitzung des Reichstags schloß1. Staatssekretär Planck teilte Herrn Göring mit, daß nach Auffassung der Reichsregierung die Auflösung des Reichstags in dem Augenblick erfolgt sei, als der Herr Reichskanzler dem Reichstagspräsidenten die Auflösungsverordnung übergeben habe2. Die weitere Tätigkeit und Abstimmung des Reichstags sei demnach verfassungswidrig. – Reichstagspräsident Göring erwiderte darauf, er sei anderer Auffassung, die Übergabe des Dekrets sei erfolgt, während die Abstimmung schon im Gange war und er habe es deshalb nicht mehr zur Verlesung bringen brauchen. Das Auflösungsdekret sei ungültig, weil es von einer bereits gestürzten Regierung gegengezeichnet war. – Staatssekretär Dr. Meissner erwiderte hierauf, die Gegenzeichnung der Auflösungsverordnung sei erfolgt, ehe über das Mißtrauensvotum gegen die Reichsregierung abgestimmt worden wäre. Die Auflösungsverordnung[543] sei zweifellos rechtsgültig und die weitere Tätigkeit des Reichstags nach Übergabe der Verordnung verfassungswidrig. – Reichstagspräsident Göring erwiderte hierauf, er sei anderer Auffassung. Bei der Verschiedenheit der Ansichten müsse demnach der Staatsgerichtshof entscheiden.

1

Göring schloß die Plenarsitzung des 12. 9. lt. stenogr. Protokoll um 16.09 Uhr (RT-Bd. 454, S. 16 ).

2

Näheres zum Sachverhalt s. in Dok. Nr. 134, P. 1.

Berlin, den 12. IX. 32.

Planck

Dr. Meissner

Zweigert

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