2.24.4 (vsc1p): 4. Verhandlungen in Genf.

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[91]4. Verhandlungen in Genf.

In seinem Vortrag über die Verhandlungen der 5 Mächtevertreter in Genf zitiert der Reichsminister des Auswärtigen einleitend den Schlußsatz der deutschen Erklärung vom 23. Juli 19325, derzufolge Deutschland an den Arbeiten der Abrüstungskonferenz sich nur unter der Voraussetzung der Anerkennung der grundsätzlichen Gleichberechtigung weiter beteiligen könne. Bei seiner Ankunft in Genf habe der Reichsminister des Auswärtigen eine geschlossene Front der 4 Mächte gegen sich vorgefunden. Von den verständnisvollen Ausführungen Simons sei überhaupt nicht mehr die Rede gewesen. Dagegen seien der Plan Norman Davis’ mit seinem Vorschlag, die Abrüstungskonferenz zu vertagen6 und die Erklärung Herriots, die Gleichberechtigung sei ein Ziel der Konferenz7, zur Debatte gestellt worden. Diese Front habe er in mühsamer Kleinarbeit durchlöchern müssen. Als Herriot und MacDonald abgereist seien, habe er, der Reichsminister des Auswärtigen, erklärt, er beabsichtige in der Zwischenzeit sich lediglich an den laufenden Völkerbundsarbeiten zu beteiligen. Sollte er in der Gleichberechtigungsfrage kein Entgegenkommen finden, so werde auch er abreisen8. Nach der Rückkehr Herriots und MacDonalds habe alsdann am Sonnabend, dem 10. Dezember, eine neunstündige Besprechung stattgefunden. Das Ergebnis liege in der von den 5 Mächten gemeinsam angenommenen und unterzeichneten Formel vor9. Im einzelnen erläuterte der Reichsminister des Auswärtigen diese Formel dahin, daß zunächst der Ausdruck „Ziel“ beseitigt worden sei, statt dessen die Bezeichnung „Grundsatz“ (der Gleichberechtigung) angewendet worden sei. Es sei damit erreicht, daß die Anerkennung der Gleichberechtigung für die Dauer der Verhandlungen der Abrüstungskonferenz bestehe. Damit sei auch praktisch die Ersetzung des Teiles V des Vertrages von Versailles10 vollzogen. Das einseitige Sicherheitsverlangen Frankreichs sei durch unser, zum mindesten ebenso berechtigtes Verlangen nach Sicherheit kompensiert worden. Trotz schärfsten Widerstandes der Franzosen sei es ihm gelungen, aus dem Entwurf der Erklärung den Satz, daß Deutschland nicht aufrüsten[92] dürfe, zum Verschwinden zu bringen11. Der vierte Absatz der Erklärung sei dahin auszulegen, daß bei erneut auftauchenden Schwierigkeiten innerhalb der Abrüstungskonferenz die 5 Mächte zu ihrer Behebung wieder zusammentreten sollen. Zusammenfassend beurteilte der Reichsminister des Auswärtigen das getroffene Abkommen dahin, daß in diesem Zeitpunkt das Maximum der Wirkung erreicht worden sei, die wir mit der Aufgabe unserer Beteiligung an der Abrüstungskonferenz hätten erzielen können. Unsere Position sei für die künftigen Verhandlungen außerordentlich gestärkt worden12. Sollte die nunmehr getroffene Abmachung über unsere grundsätzliche Gleichberechtigung nicht eingehalten werden, so können wir jederzeit der Konferenz wieder den Rücken kehren. Auf der Gegenseite sei immerhin die einheitliche Stimmung festzustellen, daß man uns nicht aufrüsten lassen wolle.

5

Gemeint ist die von Botschafter Nadolny vor der Generalkommission der Abrüstungskonferenz am 22. 7. angekündigte und am 23.7.1932 abgegebene Erklärung, in der er die weitere dt. Mitarbeit an die nachfolgend zit. Bedingungen knüpfte („Materialien zur Gleichberechtigungsfrage“. Für den Auswärtigen Ausschuß des RT und des RR zusammengestellt vom AA. Berlin 1933, Dok. Nr. 1; R 43 I /533 , Bl. 319; Abdruck auch bei K. Schwendemann: Abrüstung und Sicherheit. Bd. 1, S. 840 ff.).

6

Vgl. Dok. Nr. 5, Anm. 10.

7

Vgl. Dok. Nr. 5, P. 1, insbesondere Anm. 12.

8

Vgl. dazu die Aufzeichnung des StSAA vom 8.12.1932 über die Skepsis des RAM hinsichtlich der Erfolgsaussichten der Fünf-Mächte-Besprechungen (R 43 I /533 , Bl. 223 f.; Abdruck in: ADAP, Serie B, Bd. XXI, Dok. Nr. 203). – Zum Fortgang der Besprechungen s. R 43 I /533 , Bl. 248 f. und 252–254; Abdrucke in: ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 211 und 212.

9

Vgl. dazu den Bericht des RAM über die Besprechungen der fünf Mächte am 10.12.1932 (R 43 I /533 , Bl. 256–259; Abdruck in: ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 217). Das Verhandlungsergebnis übermittelte Frohwein dem AA mit Telegramm vom 10. 12. (R 43 I /533 , Bl. 250 f.). Der von Mac Donald, Simon, Davis, Paul-Boncour, v. Neurath und Aloisi am 11. 12. unterzeichnete Text weicht geringfügig davon ab („Materialien zur Gleichberechtigungsfrage“, a.a.O., Dok. Nr. 8; Abdruck bei Schwendemann, a.a.O., S. 479 ff.).

10

Teil V des Versailler Vertrages vom 28.6.1919: Bestimmungen über Landheer, Seemacht und Luftfahrt (RGBl. 1919, I, S. 687 , 919 ).

11

In dem einem Redaktionskommitee vorliegenden Entw. Mac Donalds hieß es dazu u. a.: „[…] that the object of the Disarmament Conference must be to bring about the maximum of positive disarmament that can be generally agreed – not to authorize in the name of equality the increase of armed strength“ (ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 217). In der Schlußfassung heißt es dazu: „It is clearly understood that the methods of application of such equality of rights will be discussed by the Conference.“

12

Vorsichtiger urteilt der RAM in einem für verschiedene dt. Auslandsvertretungen bestimmten Resumé der Fünf-Mächte-Besprechungen vom 13.12.1932 (ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 220). Vgl. dazu auch die Aufzeichnung Sperrs über die Sitzung des Auswärtigen Ausschusses des RT am 16.12.1932, in der der RAM über die außenpolitische Lage berichtet (BayerHStA, Bayer. Gesandtschaft Berlin, Bd. 1109); Sitzungsprotokoll auch in: R 43 I /1018 , Bl. 228–237.

Der Reichskanzler schickte seinen Bemerkungen zu den Ausführungen des Reichsministers des Auswärtigen voraus, daß er davon abgesehen habe, am Sonntag, dem 11. Dezember, das Reichsministerium zusammenzuberufen und auf eigene Verantwortung den Reichsminister des Auswärtigen beauftragt habe, der Erklärung zuzustimmen, da ihm klar gewesen sei, daß mit dieser Erklärung so viel erreicht worden sei, wie man es bis vor kurzem niemals für möglich gehalten hätte13. Dem Reichsminister des Auswärtigen gebühre Dank und Anerkennung für seine Energie und Zähigkeit. Nachdem uns die Gleichberechtigung prinzipiell zugestanden sei, müsse die Gegenseite, wenn sie eine Einschränkung beabsichtige, uns diese abhandeln. An der Garantie der Sicherheit läge uns ebenso viel wie Frankreich.

13

Vgl. dazu die Aktennotiz des StSAA über Telefonate mit dem RAM und dem RK am 10. und 11. 12. betr. die Annahme der Erklärung der fünf Mächte vom 11. 12. über die Gleichberechtigung (ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 218). – Zur Stellungnahme Schleichers vgl. auch dessen Ausführungen vor Reichswehrbefehlshabern Mitte Dezember (hschr. Aufzeichnungen des GenLt. Liebmann, IfZ, ED 1, Bd. 5, Bl. 31–35; Abdruck bei Thilo Vogelsang: Neue Dokumente zur Geschichte der Reichswehr 1930–1933. VfZG, 2 (1954), S. 428 f.).

Ziffer 3 der Erklärung14 sei besonders günstig für Deutschland, da sie Frankreich ein für allemal hindere, Sanktionen gegen Deutschland zu ergreifen.

14

Ziffer 3 behandelt eine von allen Mächten abgegebene Gewaltverzichtserklärung.

Der Reichsminister des Auswärtigen erwähnte noch ergänzend, daß der Plan Norman Davis’ von sämtlichen Teilnehmern an der Besprechung abgelehnt worden sei. Davis selber [werde] wohl kaum nochmals an den Arbeiten der Konferenz teilnehmen.15

15

Der Hauptausschuß der Abrüstungskonferenz tagt – jetzt wieder mit dt. Beteiligung – am 14.12.1932. Nach der Annahme einer Entschließung zu der Vereinbarung der fünf Mächte vom 11. 12. wird die nächste Sitzung für den 31.1.1933 in Aussicht genommen.

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