2.33.2 (vsc1p): 2. Agrarfragen.

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[142]2. Agrarfragen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft machte eingehende Ausführungen im Sinne seiner Kabinettsvorlage vom 20. Dezember – Rk. 12203 –3. Der Margarinekonsum habe trotz der Verbilligung durch Tran abgenommen. Schon daraus ergebe sich die dringende Notwendigkeit, die Preise für Margarine nicht zu verteuern. Die Margarineerzeugung solle durch die vorgeschlagenen Maßnahmen auf dem gegenwärtigen Stande gehalten werden. Mit dem Beimischungszwang für Butter finde sich die Industrie ab, voraussichtlich auch mit der Notwendigkeit, vermehrt inländische Ölsaaten zu verarbeiten4. Vor allem komme es zunächst darauf an, eine Verschlechterung der Fettwirtschaft zu verhindern.

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Entw. einer VO des RPräs. „zur Förderung der Verwendung inländischer tierischer Fette und inländischer Futtermittel“ (R 43 I /1275 , Bl. 341–357). Ausgehend von der Krisenlage der dt. Vieh- und Milchwirtschaft, die im vergangenen Wirtschaftsjahr nur noch 4,3 Mrd RM erwirtschaftete und damit um 2,1 Mrd RM unter dem Erlös des Wirtschaftsjahres 1928/29 blieb, sieht der VOEntw. die Ermächtigung des REM vor, einen Verwendungszwang für Butter bei der Herstellung von Margarine in Ergänzung des schon seit dem 1.12.1930 bestehenden Verwendungszwangs für Talg und Schmalz anzuordnen. Gleichzeitig sollen die Vorschriften über den Umfang der Herstellung von Margarine, Kunstspeisefett, Speiseöl, Pflanzenfetten und gehärtetem Tran erlassen sowie ein Verwendungszwang von inländischen Ölsaaten in den Ölmühlen angeordnet werden können, um insgesamt der inländischen Erzeugung einen stärkeren Anteil an der Deckung des Gesamtfettbedarfs zu annehmbaren, d. h. über dem Weltmarktniveau liegenden Preisen einzuräumen. Schließlich enthält die VO Bestimmungen, die die Reklame für Margarine und Kunstspeisefette betreffen und Mißbräuchen auf diesem Gebiet entgegenwirken sollen. Um die übermäßige Einfuhr ausländischer Futtermittel im Interesse der Verwertung dt. Futtermittel (Kartoffeln, Futtergetreide) fernzuhalten, sieht die gleiche VO die Ausdehnung des am 26.3.1930 errichteten Maismonopols auf andere Getreidearten (u. a. Reis, Reisabfälle usw.) vor.

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Die Behauptung, die Vertreter des Margarineverbandes hätten – zuletzt bei einem Empfang durch den REM am 18. 12. – „zwar gewisse Bedenken gegen die beabsichtigte Regelung geäußert, sich aber zur Mitarbeit bereit erklärt“, wird in einer amtlichen Erklärung vom 3.1.1933 als Antwort auf eine gegenteilige Veröffentlichung des Margarineverbandes wiederholt (Vossische Zeitung, Nr. 5 vom 4.1.1933; Ausschnitt in: R 43 I /1992 , Bl. 46). Demgegenüber stellt GehR Kastl in einem Schreiben an den REM vom 19.1.1933 fest, „daß die durch die Presse verbreitete Behauptung, es sei den Vertretern der Margarine-Industrie genügend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und ein Einvernehmen mit ihnen erzielt worden, nicht richtig ist. Allerdings sind die Vertreter der Margarine-Industrie zweimal im Reichsernährungsministerium empfangen worden. Beide Male handelte es sich aber nicht um den gesamten in der Verordnung geregelten Fragenkomplex. Bei der ersten Besprechung, die am 29. September 1932 stattfand, wurde die Frage einer Margarine-Sondersteuer erörtert; bei der zweiten Aussprache, die am 16. Dezember 1932 abgehalten wurde, wurden die Vertreter der Margarine-Industrie mit dem Plan der Butterbeimischung bekannt gemacht. Bei beiden Besprechungen hat die Margarine-Industrie eine ablehnende Haltung eingenommen. Es ist also nicht richtig, wenn von einer Vereinbarung mit der Margarine-Industrie gesprochen wird. Die Margarine-Industrie mußte im Gegenteil den Eindruck erhalten, als ob die Reichsregierung die in den Tageszeitungen schon des öfteren erörterte Frage der Einführung eines gesetzlichen Zwanges zur Beimischung von Butter zur Margarine ablehnend gegenüberstände und sich mit der Margarine-Industrie selbst der Überzeugung hingäbe, daß auf dem Wege der Verhandlung allen berechtigten Wünschen auf diesem Gebiet Rechnung getragen werden könnte.“ (R 43 I /1992 , Bl. 55–59).

Von den vorgesehenen Ermächtigungen werde mit größter Vorsicht Gebrauch gemacht werden, schon um einer verstärkten Fleischerzeugung bei Förderung der Schmalzproduktion vorzubeugen.

Die Vorschläge, nach denen die Einfuhr von Ölkuchen erschwert werden soll, um zu verhindern, daß die Landwirte Futtermittel gegen Ölkuchen eintauschen,[143] weil letztere etwa die Hälfte des Preises der Futtermittel kosten, halte er für zur Zeit nicht durchführbar. Allerdings sei es möglich, daß gegenwärtig der Getreideanbau statt des Anbaues der Futtermittel gesteigert würde. Eine Verteuerung der Ölkuchen würde aber die Veredelungsproduktion unmittelbar gefährden. Eine Hereinnahme der Ölkuchen in das Maismonopol lehne er deswegen ab. Dagegen müsse Reis in dieses Monopol aufgenommen werden.

Bei der Pressenotiz über die neuen Maßnahmen müsse sowohl auf die städtische wie aber auch auf die ländliche Bevölkerung Rücksicht genommen werden. Es sei unmöglich, zur Zeit ein Gesamtprogramm für agrarische Maßnahmen aufzustellen, zumal sich die Lage durch Ablauf von Handelsverträgen ändere5.

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Einzelheiten dazu s. Dok. Nr. 20, Anmm. 5–8.

Die Zuständigkeit des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in der Verordnung durch die der Reichsregierung zu ersetzen, entspreche nicht in allen Fällen der bisherigen Übung.

Der Ölkuchenbeimischungszwang werde nur in ganz bescheidenen Grenzen durchgeführt werden. Durch einen internen Zoll bei der Einfuhr von Ölsaaten sollten 2,4 Millionen RM aufgebracht werden, die zu einer Aufbesserung der Preise für inländische Ölsaaten dienen sollen, um deren Mehranbau zu fördern.

Der Überfluß an Getreide werde bereits eosiniert als Futtermittel verwendet.

Der Reichsarbeitsminister hatte gegen die Einbeziehung von Reis in das Maismonopol kein Bedenken. Die billigen Margarinesorten dürften nicht verteuert werden. Für sie müsse ein ausreichendes Kontingent von Rohstoffen zur Verfügung stehen. Sonst würde der Konsum von Butter auf verbesserte Margarine abwandern.

Eine Beunruhigung der Öffentlichkeit durch die geplanten Maßnahmen sei zu befürchten.

Dem stimmte der Reichswirtschaftsminister zu. Er hielt es für notwendig, daß der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft über seine agrarpolitischen Pläne einen umfassenden Überblick gäbe, damit die Bedeutung der vorgeschlagenen Maßnahmen im gesamten Rahmen erkannt werden könne. Der Beimischungszwang in engen Grenzen sei keine Gefahr für die Landwirtschaft. Verteuerung der Margarine müsse verhindert werden. Zu erwägen sei, ob die Beimischung nicht an bestimmte Grenzen gebunden werden solle. Deren Festsetzung müsse dem Kabinett überlassen werden.

Die Einfuhr von Ölfrüchten sei zollfrei. Der Zoll für Öl betrage 2 RM. Zur Seifenherstellung müsse er aber zollfrei gelassen werden, auch für andere technische Zwecke, Lacke, Linoleum. Er schlage vor, zunächst § 6 aus der Verordnung herauszulassen6. Auch er habe gegen Einbeziehung von unpoliertem Reis in das Maismonopol kein Bedenken, wenn der inländische Verbrauch nicht verteuert würde. Bei poliertem Reis müsse er sich die Prüfung noch vorbehalten.

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§ 6 betrifft die Verwendung von inländischen Ölsaaten in den Ölmühlen.

Es bestehe die Gefahr, daß die Ölkuchen durch den inneren Zoll verteuert würden. Ersatz aus inländischen Futtermitteln sei insbesondere im Winter nicht[144] möglich. Getreideschrot koste auf den Liter Milch 10 Pfennig, Ölkuchen dagegen nur 2 Pfennige. Die Konkurrenzfähigkeit Dänemarks beruhe darauf, daß sie ein Mehrfaches an Ölkuchen im Verhältnis zu Deutschland verfüttern.

Der Verbrauch von Ölkuchen sei gegenüber der Vorkriegszeit um 400 000 t gestiegen. Getreide sei nicht verdrängt worden, sondern es handele sich um zusätzliche Verwendung. Der Bedarf an Getreide und Futtermitteln betrage in Deutschland 34 Millionen t, etwa ebensoviel wie die Ernte dieses Jahres. Bei einer Mißernte würde der Ausfall nicht eingeführt werden können, weil die Devisen fehlten. Die Ausdehnung des Getreidebaues sei eine Versicherung gegen diesen Fall.

Ministerialdirektor Dr. Moritz gab Erläuterungen über die Reiseinfuhr. Unpolierter Reis komme nach Deutschland, um dort poliert zu werden. Er trage einen Zoll von 1,50 RM, polierter Reis von 2,50 RM für den Doppelzentner. Der Unterschied sei zu gering, als daß Deutschland mit dem ausländischen polierten Reis konkurrieren könne. Der Zoll für polierten Reis sei bei Italien und Frankreich gebunden. Unpolierter Reis müsse dagegen in das Monopol aufgenommen werden.

Ministerialdirektor Gottheiner schloß sich den Ausführungen des Reichswirtschaftsministers an und beantragte ebenfalls in dem Entwurf „Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft“ durch „Reichsregierung“ zu ersetzen.

Der Reichsminister der Justiz wies auf eine Unklarheit in den Strafbestimmungen hin. Die endgültige Fassung soll durch Vereinbarungen der zuständigen Ressorts gefunden werden.

Der Reichskanzler hielt es wie der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft nicht für möglich, ein umfassendes Gesamtprogramm der agrarpolitischen Maßnahmen aufzustellen. Es müsse genügen, Richtlinien festzulegen. Der Landwirtschaft müsse geholfen, das Abgleiten der Preise verhindert werden. Gleichzeitig sei zu vermeiden, daß die Kaufkraft herabgesetzt und die Waren verteuert würden.

Die Veröffentlichung über die beabsichtigten Maßnahmen soll vom Reichswirtschaftsminister, vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft und vom Reichsarbeitsminister im Benehmen mit dem Pressechef der Reichsregierung formuliert werden7. Die Ermächtigung solle der Reichsregierung, nicht[145] dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, gegeben werden. Für die Wirkung in der Öffentlichkeit sei diese Änderung zweckmäßig.

7

Zu den Akten sind ein ungezeichneter „Entwurf einer Erklärung der Reichsregierung zur agrarpolitischen Neuregelung“ und zwei von StS Mussehl überreichte „Pressenotizen“ genommen worden (R 43 I /1275 , Bl. 366–373). Die Dokumente tragen Sichtparaphen Plancks vom 28.12.1932. Die amtliche Erklärung zur Veröffentlichung der VO stützt sich im wesentlichen auf die sachlicher gehaltenen Entww. aus dem REMin., in denen betont wird, daß „die Butterbeimischung keinen Einfluß auf den Margarinepreis, soweit es sich um Margarine für den Verbrauch der breiten Massen handelt, haben wird“ und daß die RReg. sich bemühen werde, die „angestrebten Ziele im Wege freiwilliger Vereinbarungen mit der Margarine- und Ölmühlenindustrie zu erreichen, so daß die Ermächtigung zur gesetzlichen Regelung gar nicht Anwendung zu finden“ brauche (WTB-Bericht Nr. 2761 vom 28.12.1932; R 43 I /1992 , Bl. 40). – Der Ton dieser Erklärung und der sachliche Gehalt der beabsichtigten Maßnahmen sind in keiner Weise geeignet, mäßigend auf die in der Öffentlichkeit durch den Erlaß der VO entfachten Emotionen einzuwirken. Einerseits gibt der Präs. des RLB seiner „hellste[n] Empörung über den infolge Tatenlosigkeit der Reichsregierung erfolgten völligen Zusammenbruch der Butterpreise“ Ausdruck; er fordert, „endlich wirkungsvolle Maßnahmen zur Rettung der deutschen Milchwirtschaft und bis zur Wiederherstellung geordneter Marktverhältnisse und eines angemessenen Butterpreises [eine] völlige Buttereinfuhrsperre“ zu erlassen (Telegramm Graf Kalckreuths an den RK vom 29.12.1932; R 43 I /1275 , Bl. 374). Andererseits erheben die Vorstände des ADGB, des Afa und des Dt. Beamtenbundes „schärfsten Protest gegen jede Kontingentierung der Einfuhr von Margarinerohstoffen, gegen jeden Beimischungszwang zur Margarine sowie gegen alle die Margarine als wichtigstes Volksnahrungsmittel verteuernden oder verknappenden Maßnahmen“ (gemeinsames Telegramm an den RK vom 23.12.1932; R 43 I /1992 , Bl. 26). Daneben erlangt der Streit über die sog. Margarine-NotVO eine grundsätzliche Dimension, als in der Berliner Abendzeitung „Der Deutsche“, Nr. 49 vom 30.12.1932, unter der Überschrift „Die Nebenregierung der Großagrarier“ behauptet wird, der RPräs. habe auf den Erlaß der VO besonderen Einfluß genommen: „Es ist ja auf die Dauer unvermeidlich, daß es zu einem Kampfe zwischen dem großagrarischen Klüngel, dessen Einfluß auf den Reichspräsidenten bei jeder Gelegenheit sichtbar wird, und der Parlamentsmehrheit kommt. Der Zustand, daß eine neue Regierung durch den Reichspräsidenten von vornherein mit agrarpolitischen Bindungen belastet wird, ist auf die Dauer nicht erträglich, zumal wichtige Vertreter der Landwirtschaft die Unverschämtheit besitzen, von einem gewerkschafts- und industriegebundenen Kabinett Schleicher zu sprechen, weil die Reichsregierung es gewagt hat, auch nichtagrarische Kreise zu hören.“ (Ausschnitt in: R 43 I /1992 , Bl. 43). Diese nachfolgend von WTB dementierten Äußerungen rechtfertigen es, daß GehR Kastl in dem oben in Anm. 4 bereits zit. Schreiben davon spricht, daß wohl selten eine Maßnahme der RReg. die Öffentlichkeit so bewegt habe wie diese VO. Zusammenfassend führt er aus: „Ich habe schon eingangs angedeutet, daß es neben den wirtschaftlichen Folgen auch die Sorge um die politischen Rückwirkungen der Verordnung ist, die mich veranlaßt, nochmals an Sie, sehr verehrter Herr Reichsminister, heranzutreten. Dabei darf ich abschließend noch einmal darauf hinweisen, daß ich es für außerordentlich bedenklich halten würde, wenn die schon bestehenden Bestrebungen, die Materie zum Gegenstand eines Volksbegehrens zu machen, Erfolg hätten. Daß für ein derartiges Volksbegehren die nötige Anzahl von Stimmen aufgebracht werden kann, darüber besteht für mich kein Zweifel. Es hieße aber die Autorität des Herrn Reichspräsidenten auf das schwerste gefährden, wenn etwa durch einen Volksentscheid eine von ihm auf diesem Gebiet erlassene Verordnung außer Kraft gesetzt würde. Es wäre daneben ein höchst unerwünschter Präzedenzfall für eine Gesetzgebung auf dem Gebiete der Nahrungsmittel, der im Falle des Gelingens mit der Zeit die gefährlichsten Konsequenzen nach sich ziehen könnte.“ (R 43 I /1992 , Bl. 55–59). Wirkungsvoll unterstützt werden diese Ausführungen von dem Zentrumsabg. Hackelsberger, der in einer längeren Stellungnahme vom 21.1.1933 der Rkei mitteilt: „Würde heute eine Abstimmung über die Margarine-Notverordnung erfolgen, dann käme das erstaunliche Resultat zutage, daß mehr als 90% der Bevölkerung sie ablehnt. Gegen die Notverordnung sind die Nationalsozialisten, sehr erhebliche Teile der Deutschnationalen, zu deren Sprecher sich der Abgeordnete Oberfohren gemacht hat, ferner das Zentrum, in dem auch der landwirtschaftliche Flügel im Interesse der Bauernschaft sich gegen den Butterbeimischungszwang ausgesprochen hat; alles was links vom Zentrum steht, ist gleichfalls geschlossen gegen die Notverordnung. Käme es somit zu einer Abstimmung im Reichstag, dann würde die Notverordnung mit einer gewaltigen Majorität abgelehnt werden.“ Hackelsberger zieht daraus den Schluß, daß man mit dieser Verordnung „weder in Wahlen hineingehen, noch sie dem Votum des Reichstags, in dem sie doch mit überwältigender Mehrheit abgelehnt werden würde, überlassen“ dürfe. Außerdem müsse der REM daran gehindert werden, Ausführungsbestimmungen zu erlassen, „weil alsdann der Kampf mit erneuter Schärfe von der ganzen Bevölkerung gegen die Notverordnung vorgetrieben werden würde und die unglückseligen Folgen dieses Gesetzgebungsaktes, die vielleicht jetzt noch vermieden werden können, später vollkommen irreparabel würden“ (R 43 I /1992 , Bl. 62–67). Weitere Materialien dazu in: R 43 II /196 , passim.

Über die Formulierung der strafrechtlichen <Vorrichtungen>8 werden sich die Ressorts einigen. Im übrigen stellte der Reichskanzler fest, daß das Kabinett mit der Vorlage einverstanden war9.

8

Muß wohl heißen: Vorschriften.

9

Veröffentlicht in der gemäß Kabinettsbeschluß veränderten Fassung als VO des RPräs. vom 23.12.1932 (RGBl. I, S. 575 ).

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