2.33.9 (vsc1p): 9. Zinszahlung für Stillhalteforderungen.

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[150]9. Zinszahlung für Stillhalteforderungen19.

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Von der Londoner Siebenmächtekonferenz zur Durchführung des Hoover-Moratoriums war die Baseler Bank für Internationalen Zahlungsausgleich veranlaßt worden, einen Ausschuß von Vertretern der Zentralbanken zu bilden, der die unmittelbaren Kreditbedürfnisse Deutschlands feststellen und die Möglichkeiten der Umwandlung eines Teils der umfangreichen dt. kurzfristigen Auslandsschulden in langfristige Kredite prüfen sollte. Die Verhandlungen dieses „Stillhaltekomitees“ hatten am 17.9.1931 zum Abschluß eines auf sechs Monate befristeten „Stillhalteabkommens“ geführt, wodurch die kurzfristigen dt. Auslandskredite im Gesamtwert von ca. 5 Mrd RM verlängert und ihre Verzinsung von ca. 9% auf ca. 6% herabgesetzt wurden. Eine weitere Verlängerung der Kredite bis zum 28.2.1933 war im Februar 1932 vereinbart worden. Die Verhandlungen über ein neues Stillhalteabkommen standen unmittelbar bevor (Einzelheiten und Materialien dazu u. a. im Nachl. Luther , Nr. 350 und 370). – Zum Fortgang s. diese Edition: Die Regierung Hitler, I/1, Dok. Nr. 22, P. 5.

Der Reichswirtschaftsminister führte aus, nach einer Mitteilung, die ihm soeben zuginge, habe der Chefredakteur der United Press mitgeteilt, Geheimrat Hugenberg habe erklärt, die deutsche Regierung müsse Zinszahlungen über 1½% verweigern, wenn die Gläubiger nicht freiwillig bereit wären, auf diesen Zinssatz einzugehen. Er schlug vor, ein bereits formuliertes Dementi durch WTB zu veröffentlichen.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte hierzu, Hugenberg habe ihm bei einer Unterredung vom gleichen Tage erklärt, daß er eine derartige Maßnahme für erforderlich halte. Auf Anfrage habe er Vertretern der Presse hierzu mitgeteilt, daß er einen Parteiführer nicht hindern könne, Vorschläge dieser Art zu machen.

Der Reichskanzler vertrat ebenfalls den Standpunkt, daß die Reichsregierung keine Veranlassung habe, zu Äußerungen von Parteiführern Stellung zu nehmen. Ein Dementi würde die Öffentlichkeit noch mehr auf die Erklärung Hugenbergs hinweisen und die Regierung festlegen. Möglich sei nur, der Presse gegenüber den Standpunkt zu vertreten, daß Hugenberg nicht Mitglied der Regierung sei und nicht wisse, was die Reichsregierung zu tun beabsichtige.

Im gleichen Sinne sprach sich der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft aus.

Das Kabinett trat dieser Auffassung bei.

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