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Abschrift Berlin, den 3. Januar 1933

Am 3. Januar 1933 fand eine Sitzung des Handelspolitischen Ausschusses der Reichsregierung mit der Tagesordnung: Käsekontingentierung und Holland statt.

 

Herr MinDir. Ritter bemerkte einleitend, daß durch den Herrn Reichskanzler dem H.P.A. die Aufgabe gestellt sei, nicht nur das Problem der Käsekontingentierung zu erörtern, sondern im Hinblick auf mögliche Verhandlungen mit Holland auch eine interne Instruktion für das Gesamtgebiet der deutsch-holländischen Handelsbeziehungen auszuarbeiten11.

11

Im dt.-niederländischen Zoll- und Kreditvertrag vom 26.11.1925 waren den Niederlanden eine Reihe von Zollvergünstigungen, vor allem für landwirtschaftliche Erzeugnisse eingeräumt worden, während die Niederlande sich bereit erklärt hatten, die Laufzeit des im Jahre 1920 gegebenen Rohstoffkredits von 140 Mio Gulden um sieben Jahre bis 1937 zu verlängern. Da die dt. Zollvergünstigungen nur bis zum 31.12.1932 in Kraft bleiben sollten, hatte die niederländische Reg. bereits im Frühjahr 1932 bei der RReg. angefragt. wie sie sich zu einer Verlängerung des Handelsvertrages stelle. Auf ein deutsches Verhandlungsangebot vom Mai 1932 war sie jedoch nicht eingegangen. Erst am 22.12.1932 hatte der niederländische Gesandte in Berlin den Wunsch nach Handelsvertragsverhandlungen vorgetragen. Dabei war ihm eröffnet worden, daß die Kürze der Zeit Verhandlungen nicht mehr zuließe und eine große Anzahl der bisher bestehenden Vergünstigungen nicht mehr gewährt werden könnten. Nachdem die Reg. im Haag Anfang Januar einen erneuten Verhandlungswunsch geäußert hatte, mußten die anstehenden Grundsatzentscheidungen jetzt gefällt werden.

[190] Herr MinDir. Posse erklärte, das Hauptergebnis des Konklave, an das sich sein Herr Minister im übrigen nicht mehr gebunden halte, sei die möglichste Schonung der Handelsbeziehungen zu Holland gewesen. Holland sei in der Zeit vom 1. 1. – 30.11.1932 in seiner Handelsbilanz gegenüber Deutschland mit 328 Millionen RM passiv. Holland sei damit unser bester Abnehmer, und der Wirtschaftsfrieden mit Holland dürfe nicht durch übermäßige Zollerhöhungen zugunsten der Landwirtschaft aufs Spiel gesetzt werden. Auf diese Gesichtspunkte habe Herr Minister Warmbold auch den Herrn Reichskanzler bei einer am 2. ds.Mts. stattgefundenen Unterredung hingewiesen12. Herr Reichsminister Warmbold stehe daher nach wie vor auf dem Standpunkt, daß er seine Zustimmung zu der Kleinen Zollvorlage erst geben könne, wenn vom R.E.M. ein Gesamtplan über die beabsichtigten Zollerhöhungen vorgelegt und er damit in den Stand gesetzt werde, speziell die Wirkungen der beabsichtigten Maßnahmen auf Holland, aber auch auf die übrige Handelspolitik prüfen zu können. Diesen Standpunkt habe ja Herr Minister Warmbold bei einer Unterredung am 31. v.Mts. dem Herrn Staatssekretär Mussehl und Ministerialdirektor Streil bereits mitgeteilt. Um den Wirtschaftsfrieden mit Holland zu erhalten, dürfe man auch vor neuen Tarifbindungen nicht zurückschrecken, wobei zu überlegen sei, ob man nicht die Hauptgebiete der Landwirtschaft dabei verschone, die sogenannten Randgebiete, also insbesondere den Obst- und Gemüsebau, aber für die Verhandlungen freigebe. Im übrigen verwies Herr Posse noch darauf, daß auch nach dem Ergebnis des Konklave, wenn das Gesamtinteresse es erfordere, vorübergehend Zollbindungen erfolgen könnten.

12

Näheres nicht festzustellen.

Der Unterzeichnete erklärte, das R.E.M. müsse nach wie vor daran festhalten, daß nun die Zollvorlage umgehend herausgebracht werde. Wenn erst die Verhandlungen mit Holland begonnen hätten, wäre es dafür zu spät. Der H.P.A. habe selbst bei den seinerzeitigen Kontingentsverhandlungen das R.E.M. auf die Möglichkeit der Zollerhöhungen verwiesen. Die Landwirtschaft, die durch das Ausbleiben der Kontingentierung aufs äußerste beunruhigt sei, dürfe nun nicht auch noch in der Zollfrage enttäuscht werden. Bei den seinerzeitigen Verhandlungen über die Kontingentierung sei von keiner Seite der Gesichtspunkt, daß Holland unter allen Umständen geschont werden müsse, aufgeworfen worden; im Gegenteil, sämtliche Ressorts einschließlich des Wirtschaftsministeriums wären darin einig gewesen, daß an Stelle der Kontingente höhere Zölle zu treten hätten. Ganz unmöglich sei es, in diesem Augenblick, wo die Zollforderungen der Landwirtschaft noch gar nicht erfüllt seien, an neue Tarifbindungen zu denken. Bei der Käsekontingentierung habe der Herr Reichsminister Freiherr von Braun eine solche von 40% gefordert; eine Kontingentierung auf nur 75% wäre vollkommen wirkungslos13. Gegen die Bekanntgabe[191] eines Gesamtplans bestünden im R.E.M. nach wie vor Bedenken, der Unterzeichnete werde aber sich nochmalige Weisung einholen.

13

Die Differenz betraf die Anwendung des autonomen dt. Zollsatzes von 30 RM für Hartkäse nach Wegfall des dt.-schwedischen Handelsvertrages am 15.2.1933, die aus verschiedenen Gründen praktisch nur die Niederlande treffen und von diesen als Diskriminierung aufgefaßt werden würde. Eine Verständigung auf dieser Grundlage schien fraglich. AA, RWiMin. und RFMin. traten deshalb dafür ein, die Einfuhrbeschränkung für Hartkäse in Kontingentierungsverhandlungen mit den Niederlanden, Italien und Finnland auf der Basis eines Zollsatzes von 20 RM und einer Kontingentsmenge von höchstens 75% der Durchschnittseinfuhr der Jahre 1929/31 zu erreichen. Das REMin. hielt dagegen einen Zollsatz von 75 RM und eine Kontingentsmenge von 40% des Jahresdurchschnitts von 1932 als Grundlage kommender Verhandlungen für erforderlich (Einzelheiten s. in der „Aufzeichnung zur Frage einer Kontingentierung von Hartkäse“, Anlage 2 zum Schreiben des RAM an den StSRkei vom 9.1.1933; R 43 I /1095 , Bl. 69–80).

 

Herr MinDir. Ritter bemerkte, daß dem H.P.A. angesichts des Auftrags des Herrn Kanzlers nichts übrig bleibe, als an Hand der Einfuhrstatistik das Ausfuhrinteresse Hollands an den einzelnen Positionen durchzuprüfen und sich darüber schlüssig zu werden, ob und welche Zollzugeständnisse hierfür den Holländern gemacht werden könnten. Dabei könne man 2 Wege einschlagen, entweder den einen, den Holländern die Bindung von vielen Positionen einzuräumen, dafür aber das Zollniveau möglichst hochzuhalten, oder den anderen Weg, nur einige wenige Positionen im Zollsatz zu binden, dafür aber beträchtliche Zollzugeständnisse zu machen.14

14

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 59, P. 2.

[…]15.

15

Nächster Sitzungstermin.

gez. Streil 3. 1.

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