2.66.3 (vsc1p): 4.) Zu Punkt 3 der Tagesordnung (Personalvorschläge)

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4.) Zu Punkt 3 der Tagesordnung
(Personalvorschläge)

wurde der Herr Minister des Innern (Kommissar des Reichs) ermächtigt, gemäß Art. 86 der preußischen Verfassung das Einvernehmen des Provinzialausschusses der Provinz Sachsen mit der Ernennung des Regierungspräsidenten von Velsen in Hannover zum Oberpräsidenten der Provinz Sachsen herbeizuführen und von Velsen gegebenenfalls bereits vor der endgültigen Entscheidung kommissarisch mit der Verwaltung der Stelle des Oberpräsidenten in Magdeburg zu betrauen.

Ferner wurde der Landrat i.e.R. Herbert von Bismarck zum Staatssekretär im Ministerium des Innern ernannt.

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RK v. Schleicher hatte in einer etwa Mitte Dezember 1932 stattfindenden Besprechung mit dem Vorsitzenden der DNVP Hugenberg gefragt, ob dieser ihm „eine geeignete Persönlichkeit“ für den Posten des StS im PrIMin. empfehlen könne; er habe hinzugefügt, „daß im weiteren Verlauf der Dinge für diesen Staatssekretär die Aussicht bestehen werde, Preußischer Minister des Innern zu werden“. Hugenberg kam auf diese Anfrage am 21.12.1932 zurück und empfahl das Mitglied der deutschnationalen RT-Fraktion v. Bismarck (Hugenberg an RK, 21.12.1932; Nachl. Hugenberg , Nr. 38, Bl. 254 f.).

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