2.6 (vsc1p): Nr. 6 Der Bayerische Ministerpräsident an den Reichskanzler. München, 7. Dezember 1932

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[25] Nr. 6
Der Bayerische Ministerpräsident an den Reichskanzler. München, 7. Dezember 1932

R 43 I /1883 , S. 305 f.

[Reichs- und Verfassungsreform; Sicherung der Länderrechte.]

Mit Schreiben vom 8. November 19321 habe ich mich an den Herrn Reichskanzler mit dem Ersuchen gewandt, daß den außerpreußischen Ländern zur Sicherung gegenüber der im Verhältnis zu Preußen getroffenen Neuordnung ein entsprechender Ausgleich gewährt werde. Vor allem habe ich die Reichsregierung um die Zusicherung gebeten, daß künftighin Eingriffe in die Zuständigkeiten und in die Selbständigkeitsrechte der Länder vermieden bleiben. Wegen der Gründe, die mich zu diesem Schritt bestimmten, darf ich auf mein vorgenanntes Schreiben Bezug nehmen.

1

R 43 I /1883 , S. 171–179 (Abdruck sowie zum Gesamtzusammenhang der von Bayern nach der Preußenaktion der RReg. vom 20.7.1932 in der zweiten Jahreshälfte 1932 intensivierten Verfassungs- und Reichsreformdiskussion s. diese Edition: Das Kabinett v. Papen).

Im Verfolg dieses Schreibens haben am 11. und 12. November zwischen den Ministerpräsidenten der fünf größten außerpreußischen Länder auf der einen Seite und den Herren Reichsministern des Innern und der Justiz auf der anderen Seite in Berlin Verhandlungen stattgefunden, die Aussicht auf eine befriedigende Regelung der Angelegenheit eröffneten2. Die endgültige Stellungnahme der Reichsregierung sollte alsbald den beteiligten Ländern mitgeteilt werden.

2

Den politischen Aussprachen vom 11. und 12.11.1932 lag auf Drängen Bayerns der Entw. einer RR-Entschließung zugrunde, in der die sich aus der organisatorischen Verklammerung Preußens mit dem Reich ergebenden Länderwünsche in acht Punkten zusammengefaßt waren. Vgl. dazu die Protokolle einer vorbereitenden Besprechung in der Rkei am 11. 11., 17 Uhr und der Besprechung zwischen Reichs- und Ländervertretern am gleichen Tag um 18 Uhr (R 43 I /2281 , S. 321–329 und 331–341). Die Sitzung der am 12. 11. tagenden Vereinigten RR-Ausschüsse ist in den Akten der Rkei nicht dokumentiert, jedoch enthält in dieser Edition der Bd. „Das Kabinett v. Papen“ – neben dem Abdruck der vorgenannten Protokolle – einen Bericht des Hamburgischen Gesandten Piper über diese Sitzung; ein zusammenfassender Sitzungsbericht auch in: Dt. Reichs- und Pr. Staatsanzeiger, Nr. 268 vom 14.11.1932.

Inzwischen ist die Reichsregierung zurückgetreten. Die Folge war, daß die Angelegenheit zunächst auf sich beruhte3. Die Lage hat nach dem Amtsantritt[26] der neuen Reichsregierung insofern eine Veränderung erfahren, als die Reichs- und Verfassungsreform nicht weiterbetrieben werden soll4. Damit ist die Frage des Ausgleichs und der Sicherungen nicht gegenstandslos geworden. Bayern legt vielmehr nach wie vor entscheidenden Wert darauf, daß über diese Frage eine Verständigung mit der neuen Reichsregierung erzielt wird. Die Einzelheiten bitte ich der persönlichen Aussprache vorbehalten zu dürfen, zu der mir demnächst meine Anwesenheit in Berlin Gelegenheit geben wird5.

3
 

Zu der in der o. a. RR-Sitzung abgeschwächten Punktation der Länder hatte RIM v. Gayl in einem streng vertraulichen Schreiben an StS Planck am 15. 11. Stellung genommen (R 43 I /1883 , S. 239–255). Das RKab. v. Papen befaßte sich mit dieser Stellungnahme nicht mehr, sondern beschloß in der Ministerbesprechung vom 25.11.1932, P. 6 auf Anregung von RWeM v. Schleicher, die diesbezüglichen Verhandlungen mit den Ländern wegen der anstehenden Regierungskrise im Reich vorläufig auszusetzen (Einzelheiten s. in dem Bd. „Das Kabinett v. Papen“ dieser Edition). Die bayer. RR-Vertreter akzeptierten die Begründung des Aufschiebungsbeschlusses nicht. Nachdem der kurz darauf in den Ruhestand tretende Gesandte v. Preger RIM v. Gayl gegenüber die Frage der Regierungsbildung als „jetzt nicht akut und auch nur taktischer Natur“ bezeichnet hatte (Bericht v. Pregers an das Bayer. AMin. vom 23.11.1932; BayerHStA, MA 103302), nutzte sein kommissarisch eingesetzter Nachfolger, MinDir. Sperr, ein Gespräch mit RK v. Papen am 1. 12., als die Person des künftigen RK noch nicht feststand, dazu, zur Eile zu mahnen. Bayern sei mit langfristigen Besprechungen nicht gedient, es müsse „sofort Taten sehen; nicht einmal ein Sofortprogramm, das mehr negative Formulierungen enthalte (keine weitere Einschränkung der Länderrechte usw.) sei ausreichend“ (Vertrauliche Vormerkung Sperrs vom 1.12.1932; ebd.).

4

Bereits in den Tagen der Regierungskrise hatte sich v. Schleicher den beiden Vorstandsmitgliedern des ADGB Leipart und Eggert gegenüber in sehr drastischer Form ablehnend über die Verfassungsreformpläne v. Papens und v. Gayls geäußert: Darüber „könne man erst reden, wenn die Leute satt zu essen hätten“ (Aktennotiz über eine Bürobesprechung des ADGB vom 28.11.1932, zit. bei Emig-Zimmermann: Das Ende einer Legende. S. 38 ff.). Unmittelbar nach der Ernennung v. Schleichers zum RK bestätigten sowohl StS Meissner als auch der neue RK selbst Sperr gegenüber, daß „die Verfassungsreform zurückgestellt werde“, wobei Meissner anerkannte, „daß die Regelung in Preußen Maßnahmen erfordere, um das zu Ungunsten der anderen Länder gestörte Gleichgewicht wieder herzustellen“, während v. Schleicher sich bezüglich der bayer. Sicherheitsforderungen „zurückhaltend“ äußerte, „ohne sie aber abzulehnen. […] Bezüglich der Beseitigung des Dualismus Reich – Preußen meinte der Kanzler wie früher, er strebe eine de factokeine de jure-Regelung an. Er äußerte hierzu, er hoffe, es werde sich in Preußen die Wahl einer Persönlichkeit zum Ministerpräsidenten ermöglichen lassen, die ohne weiteres die gemeinsame Zusammenarbeit sicherstelle. An eine Übernahme dieses Herrn in das Reichskabinett denkt er wohl nicht. Sonst denke er nur an die Zusammenlegung des preußischen Landwirtschaftsministeriums und des Reichsernährungsministeriums. Die Zusammenlegung der Innenministerien habe er angesichts des bayerischen Vetos aufgegeben.“ Sperr hatte daraufhin angeregt, in München „eine unterschriftsreife Formulierung der bayerischen Forderungen bzw. der Zusicherungen der Reichsregierung vorzubereiten“ (Vormerkung Sperrs an das Bayer.AMin. vom 5.12.1932; BayerHStA, MA 103 302).

5

Der Brief trägt am Rand den hschriftl. Vermerk MinR Feßlers vom 10. 12.: „Herr Rkzler hatte Kenntnis von dem Schreiben, bevor Herr MinPräs. Held zu ihm kam.“ – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 16.

Dr. Held

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