1.67.3 (wir2p): 3. Antrag des Reichsministers des Innern auf Änderung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Flaggen.

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[908]3. Antrag des Reichsministers des Innern auf Änderung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Flaggen.

Reichsminister Dr. Köster beantragt, die Verordnung des Herrn Reichspräsidenten über die Flaggen wie folgt zu ändern: Für die Reichswehr solle als Flagge schwarz-rot-gold mit dem Eisernen Kreuz eingeführt werden, an Stelle der bisherigen Flagge schwarz-weiß-rot mit schwarz-rot-gold in der oberen Ecke. Gleichzeitig beantragt er, auch die Reichsmarineflagge zu ändern. Es solle auch dort schwarz-rot-gold, wie bei der Handelsflagge, in die obere Ecke eingesetzt werden9.

9

Ein entsprechender Entwurf einer „Ergänzung zur Verordnung über die deutschen Flaggen“ findet sich in den Akten, wird jedoch nach dem Kabinettswechsel im Kabinett Cuno nicht weiterverfolgt (R 43 I /1832 , Bl. 289).

VizekanzlerBauer schlägt vor, die Angelegenheit zunächst mit dem beteiligten Ressort nach Rückkehr des Reichsministers zu beraten.

Reichsminister Dr. Köster beantragt ferner außerhalb der Tagesordnung die Anlage eines Fonds zum Schutze der Republik. Auch diese Angelegenheit soll nach Eingang einer formellen Vorlage des Reichsministers des Innern einer erneuten Besprechung unterzogen werden10.

10

Siehe dazu Dok. Nr. 369, P. 6.

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