2.117 (bau1p): Nr. 115 Der Preußische Innenminister an den Reichskanzler. 27. November 1919

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[429] Nr. 115
Der Preußische Innenminister an den Reichskanzler. 27. November 1919

R 43 I /2706 , Bl. 282–289

[Betrifft: Belagerungszustand in Berlin und Oberschlesien.]

Das Preußische Staatsministerium hat mich beauftragt, mit der Reichsregierung in Verbindung zu treten über die Frage der Aufhebung des Belagerungszustandes in Oberschlesien und Berlin1.

1

Über den Berliner Belagerungszustand s. Dok. Nr. 70, insbesondere Anm. 2. – Die Durchführung des Belagerungszustands war im Laufe des Novembers problematisch geworden, als, trotz bestehenden Demonstrationsverbots, nationalistische Kundgebungen zu Ehren Hindenburgs und Gegenkundgebungen anläßlich des Erscheinens des Generalfeldmarschalls vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß der dt. Kriegsniederlage nicht hatten verhindert werden können. – Zu Oberschlesien: Angesichts der vorerst ungeklärten dt.-poln. Grenzverhältnisse hatten seit Januar 1919 die Militärbefehlshaber im Zusammenwirken mit RuStKom. Hörsing den Belagerungszustand über fast ganz Oberschlesien verhängt, um vor der Verabschiedung des VV die Schaffung vollendeter Tatsachen, wie sie von polnischer Seite in der Provinz Posen-Westpreußen bereits durchgesetzt worden waren, verhindern zu können. Die Aufhebung des Belagerungszustands war wiederholt ein erklärtes Ziel der im Vorfeld der schles. Unruhen und Aufstände abrollenden Streikbewegungen gewesen, so daß im Laufe des Jahres die regionalen Organisationen der politischen Parteien aus agitatorischen Gründen glaubten, sich dem Sog dieser Forderung nicht länger entziehen zu dürfen (vgl. auch Dok. Nr. 122, P. 2).

Die Frage läßt sich in Oberschlesien schon aus außenpolitischen Gründen nicht ohne ein Zusammenwirken der beiden Kabinette erledigen. Ebensowenig aber, was Berlin betrifft, weil hier der Belagerungszustand durch die preußische Regierung verhängt ist und deshalb auch von ihr aufgehoben werden müßte, die preußische Regierung aber die Sache als viel zu wichtig ansieht, um in ihr einseitig und anders als im Einverständnis mit der Reichsregierung vorzugehen.

Ich lege die Niederschrift über die Verhandlung bei, die ich neulich im engsten Kreise mit den schlesischen Herren gehabt habe, und der auch als Vertreter des Auswärtigen Amtes Herr Graf Lerchenfeld beigewohnt hat2. Inzwischen ist noch ein Telegramm des Oberbürgermeisters von Breslau eingelaufen, welcher dringend darum bittet, den Belagerungszustand für Mittelschlesien nicht aufzuheben. Die Verhältnisse wären jetzt schon weit schlechter als zur Zeit der Verhängung des Belagerungszustandes. Die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Kohle ginge immer mehr zurück, die Wohnungsnot wäre enorm gestiegen, alles dies würde sich noch verschlechtern; deshalb wäre zu befürchten, daß bei Aufhebung des Belagerungszustandes in Breslau öffentliche Kundgebungen und Krawalle sich entwickelten, sofern nicht von vornherein mit fester Hand eingegriffen werden könnte. Würde der Belagerungszustand aufgehoben,[430] so wäre zu befürchten, daß es bald zum Blutvergießen käme, was anderenfalls wohl vermieden werden könnte, und daß der Belagerungszustand doch bald wieder eingeführt werden müßte.

2

Am 21. 11. hatte Heine u. a. mit den OPräss. Philipp und Bitta, RegPräs. Jänicke (Breslau), RuStKom. Hörsing und Graf Lerchenfeld im PrIMin. die Frage der Aufrechterhaltung des Belagerungszustands in Schlesien erörtert. Einzelheiten gibt er nachfolgend wieder. Abschrift des Berichts Heines an den PrMinPräs. vom 22.11.19 in: R 43 I /2706 , Bl. 290–294.

In der gestrigen Sitzung des preußischen Staatskabinetts war die einstimmige Meinung die, daß die Aufhebung des Belagerungszustandes für Oberschlesien sich nicht rechtfertigen würde. Zwar sind die Streiks, die Ende der vorigen Woche in Oberschlesien vorausgesehen waren, inzwischen durch das Eingreifen des Herrn Hörsing wieder beigelegt, auch betont Hörsing, daß die Polen an der Grenze jetzt nur noch eine schwache Militärmacht hielten. Ich glaube aber, daß, wenn der Belagerungszustand aufgehoben wird, neue Unruhen zu befürchten sind. Deshalb ging auch die Meinung des Herrn Oberpräsidenten Philipp dahin, daß der Belagerungszustand in Oberschlesien noch weiterbestehen müßte. Charakteristisch ist, daß die beiden einzigen Befürworter des Belagerungszustandes für Oberschlesien, Herr Oberpräsident Bitta und Herr Reichs- und Staatskommissar Hörsing, beide erklärten, sie wären im Herzen für die Aufhebung des Belagerungszustandes und befürworteten seine Aufhebung lediglich aus „politischen“ Gründen. Herr Oberpräsident Bitta hat dies nicht näher erklärt, hat aber selbst betont, daß die oberschlesische Zentrumspresse mit alleiniger Ausnahme des Blattes des Herrn Bestler3 die Aufhebung des Belagerungszustandes gar nicht verlangt hätte. Herr Hörsing hat sich offen dahin geäußert, daß lediglich das Interesse der sozialdemokratischen Partei für ihn maßgebend wäre, welches darunter litte, daß die mit dem Belagerungszustand verbundenen Eingriffe der Partei auf das Konto geschrieben würden. Offenbar lassen sich beide Herren dadurch leiten, daß eine Versammlung von Parteivertrauensleuten die Aufhebung des Belagerungszustandes gefordert hat.

3

Bestler war Redakteur der „Oberschlesischen Zeitung“. Zur Haltung der oberschles. Zentrumspresse vgl. Dok. Nr. 55, insbesondere Anm. 19.

Derartige parteipolitische Erwägungen dürfen aber für die Regierung nicht den Ausschlag geben. Das Wettrennen der Parteiführer um die Volksgunst, das in Oberschlesien offensichtlich der hauptsächlichste Antrieb für das Verlangen auf Beseitigung des Belagerungszustandes ist, darf nicht anstelle der Rücksicht auf die allgemeinen Staatsinteressen treten.

Einstimmig ist man im preußischen Kabinett auch der Meinung, daß der Belagerungszustand nicht in Oberschlesien weiterbestehen, in Mittelschlesien aber aufgehoben werden könnte. Darin würde eine „Vergewaltigung“ Oberschlesiens erblickt werden, die wieder Anlaß zu neuen Hetzereien geben würde.

Der Belagerungszustand in Berlin hat auch nach der Meinung des preußischen Kabinetts, auch nach meiner persönlichen Ansicht, eine Menge Übelstände mit sich geführt, die nun einmal von der Übertragung der ausführenden Gewalt an militärische Instanzen untrennbar sind. Die politische Bildung der Offiziere, namentlich der jüngeren, ist viel zu gering, ihre politische Orientierung viel zu einseitig nach einer den Bedürfnissen der Gegenwart fremden Richtung eingestellt, um hier eine ersprießliche Arbeit erwarten zu können.[431] Ungeschickte Auflösungen von Versammlungen, übereilte Verhaftungen, kleinliche Drangsalierungen mögen in der Tat in einem gewissen Umfange vorgekommen sein. Es ist auch nicht zu vergessen, daß diese Offiziere die Gewohnheiten eines vierjährigen Kriegszustandes auf fremder Erde mitbringen und geneigt sein werden, sie ohne weiteres auf den politischen Kampf im Inland zu übertragen.

Geklagt wird in der Öffentlichkeit vielfach über die Ungleichmäßigkeit in der Handhabung des Belagerungszustandes. Es wird behauptet, daß die militärischen Instanzen einschritten lediglich gegen revolutionäre Exzesse, oft sogar gegen durchaus legale von der Sozialdemokratie ausgehende Unternehmen, daß sie dagegen alles geschehen ließen, was von der politischen Reaktion ausginge.

Ich kann auf Grund meiner Kenntnis der Dinge sagen, daß hier sehr große Übertreibungen vorliegen, und dies wurde auch in der Sitzung des Staatsministeriums ziemlich allgemein geäußert. Namentlich waren die Kundgebungen zu Ehren des Feldmarschalls Hindenburg vielfach ganz harmloser Natur und aus dem Bedürfnis des Publikums, den verehrten Feldherrn zu begrüßen, spontan hervorgegangen. Daneben gingen allerdings planmäßige Vorkehrungen, namentlich aus der Umgebung Ludendorffs, die darauf abzielten, die Person des Feldmarschalls und die ihm gezollte Verehrung für politische Zwecke der Reaktion auszunutzen. Im großen Ganzen aber waren alle diese Demonstrationen auf den Straßen nicht derartig, daß sie ein schärferes Einschreiten gerechtfertigt hätten. Die Vorkehrungen, die ich im Einverständnis mit dem Herrn Reichswehrminister nach dem ersten Tage getroffen habe, um große Ansammlungen in der Nähe der Wohnung des Feldmarschalls und auf dem Wege zum Reichstage zu verhindern, haben sich nicht einmal als notwendig herausgestellt, weil es überhaupt nicht zu gefahrdrohenden Versuchen gekommen ist. Es muß leider festgestellt werden, daß viele Anhänger der neuen Politik es noch durchaus nicht gelernt haben, den Anhängern der alten Politik dieselbe Freiheit zu gönnen, die sie für sich und die weiter links Stehenden beanspruchen. Jedenfalls ist die Gefahr, die bei den Hindenburg-Demonstrationen entstehen konnte, nicht in Vergleich zu stellen zu der Gefahr, die aus spartakistischen Massenansammlungen und Umzügen bei dem letzten Streik entstehen konnte, bei denen ganz offen die Absicht verfolgt wurde, lebenswichtige Betriebe der Industrie gewaltsam stillzulegen.

Ich verkenne nicht, daß mit der allgemeinen Strömung, die eine Aufhebung des Belagerungszustandes fordert, als mit einer Tatsache gerechnet werden muß, auch wenn man sie nicht als innerlich begründet ansieht. Indessen würde die Aufhebung doch die allergrößten Schwierigkeiten bereiten: erstens würde die Regierung in Berlin eine größere Anzahl von Schutzhaftgefangenen entlassen müssen, die als kommunistische und bolschewistische Agitatoren festgesetzt worden sind, und deren Befreiung sofort die ganze Agitation wieder beleben würde. Dank dem Belagerungszustand ist die Organisation der Kommunisten sehr stark in Unordnung gekommen, so daß sie gegenwärtig, solange der Belagerungszustand weiter besteht, nicht gefährlich ist. Sie wird es wieder werden, sobald der Belagerungszustand wegfällt.

[432] Ferner gibt die Regierung mit der Aufhebung des Belagerungszustandes eine Menge von Machtmitteln aus der Hand, die sie im Kampfe gegen allerhand Mißbräuche, z. B. gegen die Spielklubs, gegen das Schieberwesen usw., sehr gut gebrauchen kann. […]

Endlich entäußert man sich durch die Aufhebung des Belagerungszustandes gewisser Machtmittel, die man gegen die Bestrebungen der Reaktionäre anwenden könnte. Die Eingriffe gegen den Unfug der antisemitischen Flugblattverbreitungen und Prügeleien auf den Straßen, die Ermittlungen gegen die antisemitische Propaganda, die zu einer Zentrale reaktionärer Angriffe gegen die Regierung wurde, das Vorgehen gegen die Postkarten mit dem Badebild4 und gegen andere Beschimpfungen unserer leitenden Männer sind uns in dieser Schärfe nur durch die Machtmittel des Belagerungszustandes möglich gewesen. Mit diesem können wir jetzt ein Verbot politischer Versammlungen in den Kirchen erlassen, ohne sie nicht.

4

Die „Berliner Illustrierte Zeitung“ hatte in Nr. 34 vom 24.8.19 ein Foto veröffentlicht, das Ebert und Noske in Badehose am Strand von Haffkrug zeigte. Das „Badebild“ wurde immer wieder mit satirischen Verzerrungen und beleidigenden Beschriftungen versehen vertrieben (s. dazu Wolfgang Birkenfeld: Der Rufmord am Reichspräsidenten. In: Archiv für Sozialgeschichte. Bd. V (1965), S. 453 ff.).

Ich würde sogar raten, den Belagerungszustand auf Potsdam auszudehnen, um zu zeigen, daß wir auch dort zuzufassen verstehen.

Ich halte es deshalb für unpraktisch, jetzt den Belagerungszustand gänzlich aufzuheben; höchstens könnte in Frage kommen, den auf Grund des preußischen Gesetzes verhängten Belagerungszustand zu beseitigen und auf Grund des Art. 48 Reichsverf[assung] andere Maßregeln zu verhängen, die den augenblicklichen Bedürfnissen genügen und wenn nötig verschärft werden könnten5.

5

Zum Gesamtzusammenhang vgl. Dok. Nr. 35, P. 1.

Um der herrschenden Mißstimmung Rechnung zu tragen, die sich gegen das Vorgehen einzelner Reichswehrorgane richtet, komme ich auf den schon früher von mir gemachten Vorschlag zurück, die Durchführung von unentbehrlichen Ausnahmemaßregeln einem Zivilkommissar zu übertragen. Diesem sind dann die militärischen Kräfte nur zur Ausführung solcher Funktionen, für die die Polizei nicht ausreicht, zur Verfügung zu stellen. Für wirkliche Kampfhandlungen müßte freilich das Kommando ungeteilt auf den militärischen Befehlshaber übergehen. Ich halte die Lösung der Frage in den Verordnungen des Herrn Reichspräsidenten, wonach von vornherein die vollziehende Gewalt dem Reichswehrminister übertragen und diesem ein Zivilkommissar zur Seite gestellt wird, dessen Einvernehmen der militärische Befehlshaber sich sichern muß6, nicht für praktisch. Ich fürchte von solcher Zweiköpfigkeit Reibungen und zugleich eine Lähmung der militärischen Aktion. Außerdem sehe ich überhaupt in der Belastung des Reichswehrministers mit den kleinen polizeilichen Funktionen des Belagerungszustandes eine Gefahr für das Ansehen des Heeres. Die Ausschaltung des Reichwehrministers von diesen Aufgaben und die Heranziehung der Truppe nur zu eigentlichen Kampfhandlungen läge durchaus im[433] Interesse der Reichswehr. In Berlin ist durch die inzwischen durchgeführte Schaffung der Sicherheitswehr jetzt auch die Möglichkeit gegeben, ohne das unmittelbare Eingreifen des Militärs die Ordnung aufrecht zu erhalten.

6

Vgl. dazu Dok. Nr. 31, Anm. 4 und Dok. Nr. 35, Anm. 5.

Deshalb schlage ich vor, wenn man glaubt, dem Wunsch nach Aufhebung des Belagerungszustandes entgegenkommen zu müssen, gleichzeitig mit der Aufhebung des Belagerungszustandes für Berlin eine auf Artikel 48 der Reichsverfassung gestützte neue Verordnung des Reichspräsidenten zu erlassen, welche zunächst im Umfange der kleineren Verordnung gewisse Grundrechte außer Kraft setzt und die polizeilichen Befugnisse erhöht, die Ausführung aber einem Zivilkommissar überträgt, der die Befugnis erhält, für Notfälle auch das Militär herbeizuziehen.

Als einen solchen Zivilkommissar würde ich für Berlin irgend einen bekannten Sozialdemokraten empfehlen, der mit der Berliner Polizei zusammenarbeiten müßte.

Diese Vorschläge erfolgen in Übereinstimmung mit dem preußischen Staatsministerium.

Über alle diese Fragen schlage ich eine mündliche Besprechung vor7.

7

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 120, P. 1.

Heine

Preußischer Minister des Innern.

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