2.115.1 (bau1p): Die Verhandlungen mit der Entente.

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Die Verhandlungen mit der Entente2.

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Am 27. 11. überreicht der Leiter der Dt. Friedensdelegation, LegR Frhr. von Lersner, dem Generalsekretär der Pariser Friedenskonferenz, Dutasta, eine „Aufzeichnung über die Versenkung der deutschen Kriegsschiffe in Scapa Flow“ (vgl. Dok. Nr. 107 a, Anm. 3) und eine dt. Note zur Kriegsgefangenenfrage (s. dazu Anm. 3). Im Anschluß daran telegrafiert er dem AA, daß seiner Meinung nach die Scapa-Flow-Aufzeichnung „am Anfang sehr weites Entgegenkommen“ zeige und daß in der Gefangenenfrage die „öffentliche Meinung ganzer Welt – außer den französischen Chauvinisten – auf unserer Seite“ stehe. Er „bitte daher dringend nicht nachzugeben, sonst bekommen wir trotz erneuter Versprechungen Gefangene wegen Auslieferungs- und Wiederaufbaufrage doch nicht zurück. Bevor wir über Fochprotokoll verhandeln, müßte Gefangenenabtransport nach unseren Wünschen geregelt sein.“ Er habe Loucheur „vor Zeugen empört gesagt, daß Frankreich uns Gefangene jetzt zum dritten Male verkaufen wolle“. Ihm sei nicht widersprochen worden. Es sei seine feste Überzeugung, „daß wir alle unsere jetzigen Wünsche durchsetzen werden, wenn wir uns Zeit lassen und fest bleiben. Darf gehorsamst daran erinnern, daß ich auf hiesigem Posten deutscher Regierung in allen politischen und wirtschaftlichen Fragen stets zu weitestem Entgegenkommen geraten habe; erbitte jedoch jetzt Ermächtigung vor allem in Gefangenenfrage starke Demarche führen zu können. Bin guter Sache zuliebe mit Freude bereit, mich, wenn ich zu scharf werden müßte oder wenn es Regierung sonst von irgend welchem Vorteil erscheint, desavouieren und ablösen zu lassen.“ (PA, Deutschland Nr. 149, Bd. 31).

Reichsminister Müller berichtet über die Antwortnote an die Entente wegen der Rückkehr der Gefangenen3.

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Zur Beschlußfassung über die Note, die am 27. 11. in Paris übergeben wird, s. Dok. Nr. 111. – In der Note legt die RReg. erneut die ihrer Ansicht nach von der frz. Reg. eingegangenen Verpflichtungen hinsichtlich der vorzeitigen Freilassung der dt. Kriegsgefangenen dar und bedauert die mangelnde frz. Bereitschaft, auf die dt. Wiederaufbauangebote für Nordfrankreich einzugehen (Text in: DBFP, 1st Series, Vol. II, S. 458 ff.). Diese Note kreuzt sich mit einer Note Clemenceaus vom 22. 11., verbunden mit einer Nachschrift vom 24. 11., in der unter Hinweis auf die Abreise MinDir. von Simsons aus Paris Zweifel an der Aufrichtigkeit Deutschlands, seine vertraglich eingegangenen Verpflichtungen erfüllen zu wollen, geäußert werden. Abschließend betont der Präs. der Friedenskonferenz, die dt. Reg. habe es in der Hand, durch vorbehaltlose Unterzeichnung des in der all. Note vom 1. 11. mitgeteilten Protokolls binnen 8 Tagen die Aufnahme der Gefangenenrückführung zu erreichen (Texte in: DBFP, 1st Series, Vol. II, S. 391 f.; Urkunden zum Friedensvertrage. Bd. II, S. 900 f.). In einer weiteren Ententenote vom 1. 12. werden die bei der Kriegsgefangenenrückführung aufgetretenen Verzögerungen erneut Dtld. zur Last gelegt (Text in: DBFP, 1st Series, Vol. II, S. 461 ff.). Der Notenwechsel in dieser Angelegenheit endet vorläufig mit einer dt. Note vom 14. 12. (vgl. Dok. Nr. 128).

Es folgt eine Aussprache über die weiteren Verhandlungsmöglichkeiten in den noch schwebenden Fragen. Das Kabinett beschließt: Mit aller Deutlichkeit soll der Entente gegenüber betont werden, daß der Friedensvertrag durch die Nichtunterzeichnung Amerikas zu Deutschlands Ungunsten wesentlich verändert worden ist, namentlich hinsichtlich der Zusammensetzung der Reparations-Kommission4.[425] Deutschland soll sich in dieser Beziehung zu Zugeständnissen bereit erklären. Die Frage der Auslieferung soll dabei als Kompensation wieder zur Diskussion gestellt werden. Die Unterzeichnung des von der Entente jetzt vorgelegten Protokolls soll aber nicht von einer bindenden Erklärung auf diesem Gebiete abhängig gemacht werden. Dagegen steht das Kabinett auf dem Standpunkt, daß es nicht möglich sein wird, die Protokollstelle über die Auslieferung der Docks usw. als Entschädigung für die Versenkung der Schiffe bei Scapa Flow und die Stelle, durch die sich Entente militärische Maßnahmen vorbehält, zu unterzeichnen. Wiederholt wird beschlossen, daß für die Versenkung der Flotte außer dem Vorschlage schiedsgerichtlicher Entscheidung mündlich auch anderweitige Entschädigung angeboten werden soll5.

4

Der amerik. Delegierte hätte im Gegensatz zu anderen Kommissionsmitgliedern neben den Delegierten Großbritanniens, Frankreichs und Italiens ein dauerndes Teilnahme- und Stimmrecht (Art. 244 VV, Anl. II, § 2). Zur „Stellung Amerikas nach dem Friedensvertrage“ vgl. eine diesbezügliche Aufzeichnung in: R 43 I /93 , Bl. 81–86; s. dazu auch die Ausführungen in diesem Bd., Dok. Nr. 109.

5

Frhr. von Lersner wird nachfolgend vom RAM mit ausführlichen Instruktionen versehen (Einzelheiten s. Dok. Nr. 123, P. 2, Anm. 6), auf Grund derer er Dutasta am 1. 12. mündlich über die Stellungnahme der RReg. zu den in Anm. 3 zit. all. Noten vom 22. und 24. 11. informiert und ausdrücklich bekanntgibt, daß die RReg. die geforderte vorbehaltlose Protokollunterzeichnung nicht vollziehen werde. Die Ausführungen von Lersners werden mit dessen Wissen aufgezeichnet und von Dutasta dem Obersten Rat der All. am 2. 12. vorgelegt (DBFP, 1st Series, Vol. II, S. 466, 473). Auf Clemenceaus Vorschlag wird die Beratung der aufgeworfenen „schwierigen und wichtigen Fragen“ vertagt. – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 123, P. 2.

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