2.199 (bru1p): Nr. 199 Besprechung des Kabinettsausschusses für Arbeits- und Preisfragen. 16. Dezember 1930

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 17). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II. Band 1 Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 199
Besprechung des Kabinettsausschusses für Arbeits- und Preisfragen. 16. Dezember 1930

R 43 I /1159 , Bl. 380–384

Anwesend1: Brüning, Dietrich, Wirth, Stegerwald, Schiele; StS Trendelenburg, Pünder, Schäffer; MinDir. v. Hagenow, Zechlin, Heintze; MinDirig. Bose; MinR Josten, Hoppe, Kahler, Bauer; ORegR Pflüger, Lichter; RegR Oppenheimer; Referent Pohl; PrHandM Schreiber; RbkPräs. Luther; Präs. Mulert; MinDir. Ernst; MinR Strahl; RegR Stephan; Protokoll: MinR Feßler.

1

Ein Name der handschriftlich vorliegenden Anwesenheitsliste in R 43 I /1159 , Bl. 336–387 konnte nicht identifiziert werden.

Der Reichskanzler dankte zunächst dem Reichsbankpräsidenten, dem Preußischen Handelsminister und dem Präsidenten des Deutschen Städtetages für ihre Beteiligung an den Arbeiten des Ausschusses. Er wies darauf hin, daß die Preissenkung in einzelnen Städten Fortschritte mache, in anderen nicht, und[730] hielt es für geboten, die Ergebnisse zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Besonders gründlich sei die Arbeit in Münster; dort sei auch eine Vereinbarung über Herabsetzung der Kohlenpreise gelungen, nachdem ein Außenseiter billiger geliefert und der Konsumentenausschuß die Einwirkung des Regierungspräsidenten erwirkt habe2.

2

Der RPM hatte dem RK am 11. 12. einen Aufruf des Dt. Beamtenbundes vom 26. 11. übersandt, in dem zur Bildung von Verbraucherausschüssen in sämtlichen Orten aufgefordert worden war. Als Muster war hierbei das Vorgehen des Verbraucherausschusses in Münster bezeichnet worden. Der Aufruf war von der Rkei an das RIMin. weitergeleitet worden (R 43 I /1159 , Bl. 303–304). Ein entsprechender Aufruf der Gewerkschaften und des Beamtenbundes wurde von WTB Nr. 2368 am 22. 11. veröffentlicht (R 43 I /1159 , Bl. 266).

Er stelle sodann zunächst die Frage der Markenartikel zur Erhöhung.

Ministerialdirektor Heintze erläuterte die vorgelegten Entwürfe3.

3

Am 6. 12. hatte StS Trendelenburg der Rkei zwei VOentwürfe über die Senkung von Markenartikelpreisen vorgelegt. Die Fassung A erklärte die Preisbindungen für nichtig, soweit sie eine Preissenkung gegenüber dem 1.8.30 um 10% verhinderten. Die Fassung B erklärte diese Verpflichtungen in vollem Umfange für nichtig, wenn der Preis nicht gegenüber dem Verbraucherpreis, der am 1.8.30 galt, um 10% ermäßitgt worden sei. Außerdem hatte Trendelenburg den Entw. eines Schreibens an den RWiR mit der Bitte um ein Gutachten über die beiden Verordnungsentwürfe beigefügt (R 43 I /1159 , Bl. 283–296; Vermerk Feßlers vom 16. 12. über die Entwürfe in R 43 I /1159 , Bl. 312–313).

Ministerialrat Josten trat dafür ein, daß Tabakwaren, insbesondere Zigaretten, in die Bestimmungen einbezogen würden, weil trotz der starken Steuererhöhung noch eine Spanne für die Preissenkung bleibe.

Ministerialdirektor Ernst nahm den gegenteiligen Standpunkt ein. Die große Erregung, die sich aus der Steuererhöhung ergeben habe, flaue ab. Industrie und Handel hätten sich geeinigt. Würden die Zigaretten in die Markenartikel-Preisregelung einbezogen, so würde in die Interessenten neue Beunruhigung hineingetragen. Die Preisschleuderei würde zunehmen. Die Steuer würde erhebliche Ausfälle haben4.

4

Der Schutzverband des Tabakgroßhandels Berlin hatte am 26.11.30 gegen eine Aufhebung der Tabakpreisbindung protestiert (R 43 I /1159 , Bl. 317–318). Feßler hatte dazu am 26. 11. vermerkt, daß die Mehrheit der Tabakwarengroßhändler die Aufhebung der Preisbindung ablehne (R 43 I /1159 , Bl. 141). Die Einbeziehung von Tabakwaren in die Aufhebung der Preisbindung war nach § 1 Abs. 3 des VOEntw. möglich (R 43 I /1159 , Bl. 288).

Der Reichskanzler stellte fest, daß gegen die Einbeziehung der Zigaretten in die Markenartikel-Regelung stärkste Bedenken vorliegen.

Der Reichsarbeitsminister trat in erster Linie dafür ein, daß die Preisbindungen für Markenwaren des täglichen Bedarfs ganz allgemein für drei Monate verboten würden. Dann würde eine neue Grundlage für Bindungen dieser Art entstehen. Von der Fassung des Entwurfs A verspreche er sich wenig Erfolg. Die Preissenkung stehe zu weitgehend im Ermessen der Interessenten. Dann würde er sich noch eher mit der Fassung B abfinden. Möglich sei auch eine individuelle Behandlung einiger wichtiger Markenwaren.

Es sei schwierig, die Arzneitaxe zu ändern5. Die Vertreter der Länder seien sämtlich Apotheker. Die Besetzung dieser Kommission müsse deswegen geändert werden.

5

Die Aufhebung der Preisbindung für Arzneien war nach § 1 Abs. 2 des VOEntw. möglich (R 43 I /1159 , Bl. 288). Wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage vieler Apotheken hatte in einer Vorbesprechung der Vertreter des RWiMin. dieser Maßnahme widersprochen (R 43 I /1159 , Bl. 285).

[731] Wegen der Belastung der Rezepte würden in leichteren Fällen vielfach keine mehr ausgeschrieben. Die Verordnungen erfolgten mündlich. Dagegen würden in schwereren Fällen in erhöhtem Maße Arzneien verschrieben. Die Ärzte schickten weniger Kranke in die Krankenhäuser als früher; sie behandelten sie jetzt selbst, um die Gebühren zu verdienen. Wenn diese Bewegungen weitergehen, würden die Krankenkassen schließlich dazu kommen, Ärzte anstellen zu müssen.

Vor dem Weihnachtsgeschäft möge in die Preisbewegung nicht mehr eingegriffen werden. Die Markenartikel-Verordnung müsse dann zum 1. Januar ohne vorherige Anhörung des Reichswirtschaftsrats in Kraft gesetzt werden.

Die Preissenkung müsse innerhalb von 3–4 Wochen abgeschlossen sein; sonst seien schwere politische Rückwirkungen zu erwarten.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg führte aus, es sei nicht möglich, die Bindungen der Markenartikel völlig aufzuheben, nachdem der Reichswirtschaftsrat einmütig dagegen Stellung genommen hätte6. Auch die Forderung des Zentrumsantrags, die Preisbindung dort aufzuheben, wo sie wirtschaftlich unberechtigt sei, lasse sich nicht durchführen7. Die nötigen Feststellungen könnten nicht getroffen werden. Ein gewisser Schematismus wäre nicht zu umgehen.

6

S. Dok. Nr. 167, Anm. 7.

7

Die Z-Fraktion hatte am 25.11.30 den Antrag eingebracht, „die Preisbindungen in den Markenartikeln, die Gegenstände des täglichen Bedarfs einschließen, soweit sie volkswirtschaftlich schädlich sind, unverzüglich aufzuheben“ (RT-Bd. 448 , Drucks. Nr. 283  unter b).

Der Kleinhandel sei immer für die Formel A, möchte aber gern, daß die Industrie während der Verhandlungen über die Kürzung der Verdienstspanne unter dem Druck der Vorschrift B stände. Er halte es für richtig, beide Vorschläge wahlweise dem Reichswirtschaftsrat vorzulegen. Dieser könne gleich nach Weihnachten entscheiden.

In ähnlichem Sinne sprach sich der Preuß. Handelsminister aus. Er trat für die Fassung B ein.

Der Präsident des Deutschen Städtetages schloß sich der Auffassung des Reichsarbeitsministers an. Auf die Verbraucher müsse durch möglichst weitgehende Aufhebung der Markenartikel-Bindungen eine starke Wirkung ausgeübt werden.

Der Reichsminister des Innern wies darauf hin, daß die Arzneimittel-Taxe Höchstpreise festsetze. Der Rahmen werde ausgefüllt durch privatwirtschaftliche Bindungen zwischen den Interessenten. Verhandlungen mit den Ländern seien nicht nötig, um in diese Bindungen einzugreifen. Es sei aber schwierig, die Wirkung auf das Apothekergewerbe abzumessen. Verhandlungen mit seinen Vertretern würden nötig sein.

Ministerialrat Bauer wies darauf hin, daß die Apotheker-Verbände zur Zeit mit den Krankenkassen Verträge abschließen. Diese würden bei Eingriffen in die Arzneimittelpreise hinfällig werden. Es handele sich im ganzen etwa um 50–60 000 Spezialitäten.

Der Reichsbankpräsident trat für den Entwurf B ein und hielt es für möglich, gegebenenfalls beim Entwurf über die Grenze von 10% hinauszugehen.

[732] Der Reichskanzler stellte fest, daß der Entwurf in der Fassung B dem Reichswirtschaftsrat am 27. Dezember überreicht werden soll. Er behielt aber die endgültige Entscheidung dem Kabinett vor8.

8

Das Kabinett stimmte am 19. 12. dem Entw. des Schreibens zu: s. Dok. Nr. 206, P. 1. Der RWiR erstattete am 6.1.31 ein Gutachten (Drucks. Nr. 376), in dem er mit einigen Änderungsvorschlägen dem VOEntw. zustimmte. Die VO vom 16.1.31 wurde im Dt. Reichsanzeiger u. Pr. Staatsanzeiger Nr. 14 vom 17.1.31 und im RGBl. 1931 I, S. 12  veröffentlicht. Die VO enthielt keine Bestimmungen über die Preisbindungen von Arzneien.

Die besondere Vertraulichkeit der Verhandlungen wurde betont.

Zur Frage der Eisenpreise gab Staatssekretär Dr. Trendelenburg eine ausführliche Darlegung der Lage. Der Reichswirtschaftsrat habe eine starke Senkung der Eisenpreise gefordert9. Dadurch würden die Probleme der deutschen Eisenindustrie nicht endgültig gelöst. Die Kapazität sei zu groß. Sie müsse verringert werden. Die Arbeit werde auf die besteingerichteten Unternehmungen beschränkt werden müssen. Der Kapitaldienst sei entsprechend zu verringern.

9

Vgl. Dok. Nr. 167, Anm. 14.

Die Eisenverarbeiter und die Gewerkschaften wünschten die Beseitigung des Unterschieds zwischen den Auslandspreisen zuzüglich Zoll und den Preisforderungen der Industrie10. Stabeisen wird im Inland mit 134, im Ausland mit 84 M gehandelt. 25 M von dieser Spanne entfielen auf den Zoll.

10

Der Eisen- und Stahlwaren-Industriebund, Wuppertal, hatte am 2. 12. in einem Schreiben an den RWiR zu dessen Gutachten Stellung genommen. Der Industriebund hatte die gleichzeitige Senkung aller Kosten (Löhne und Gehälter, Steuern, sozialen Lasten, Kosten der Anlagen und der Rohmaterialien) verlangt. Außerdem hatte der Industriebund die RReg. aufgefordert, alle Maßnahmen zur Milderung der Reparationsleistungen zu ergreifen (Abschrift in R 43 I /1159 , Bl. 212–218). Eine ähnliche Haltung vertrat die Arbeitsgemeinschaft der Eisenverarbeitenden Industrie in einer Entschließung vom 16. 12. (R 43 I /1159 , Bl. 321–323).

Es sei unwirtschaftlich, das Eisen zu den niedrigen Preisen auszuführen und den Inlandspreis hochzuhalten. Die Ausfuhr betrage 50% der Gesamterzeugung. 1929 habe sie nur 15% ausgemacht.

Es werde nicht möglich sein, die Verbände11 beizubehalten und gleichzeitig die volle Senkung des Preises auf den Auslandspreis plus Zoll durchzuführen.

11

Die dt. Eisenindustrie war – ähnlich wie die Kohlewirtschaft – in Verkaufsverbänden organisiert.

Die Lage der Vereinigten Stahlwerke sei verhältnismäßig günstig. Kleinere Produktionsstätten müßten stillgelegt werden. Hauptsächlich müsse sich die Arbeit auf die August Thyssen-Hütte konzentrieren.

Auch bei Hoesch und Krupp seien die Verhältnisse einigermaßen erträglich. Schwieriger seien sie dagegen bei Klöckner und in Oberschlesien12. Dort habe das Reich Geld investiert und habe damit die Lage einigermaßen gebessert. Schwierig sei auch die Lage im Saargebiet; dort seien die Produktionskosten nicht ermäßigt worden.

12

Zur Situation der einzelnen Hüttenbetriebe vgl. die Gutachten in: Ausschuß zur Untersuchung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft [Enquête-Ausschuß], Die deutsche eisenerzeugende Industrie (1930), S. 129–132 (Vereinigte Stahlwerke), S. 125–129 (Hoesch und Krupp), S. 134–136 (Klöckner), S. 141–143 (Vereinigte Oberschlesische Hüttenwerke AG).

[733] Die Beschlüsse des Reichswirtschaftsrats seien den Eisenverbänden mitgeteilt worden. Sie hätten zugesagt, bis Anfang Januar dazu Stellung zu nehmen13. Eine Senkung der Eisenpreise nicht um 25 M, wohl aber um 15 M würde möglich und nötig sein. Die Aufhebung der Verbände würde sich in der Kreditgebarung außerordentlich ungünstig auswirken. Die Arbeiterschaft würde durch Umstellungen in hohem Grade berührt. Allein die Vereinigten Stahlwerke müßten etwa 13 000 Arbeiter entlassen.

13

Am 14.1.31 gab die Eisenindustrie eine Eisenpreissenkung um durchschnittlich 11,50 bis 12,– RM mit Wirkung vom 1.1.31 bekannt (WTB Nr. 96 vom 14.1.31 in R 43 I /1160 , Bl. 11).

Allerdings sei die Gesamtzahl der Arbeiter in der Eisenindustrie 150 000, in der Verarbeitung mindestens 500 000.

Ob sich das Geschäft bei einer Herabsetzung der Preise entsprechend ausdehnen würde, sei noch nicht abzusehen. Auch der Bericht des Enquête-Ausschusses müsse eingehend studiert werden, bevor endgültige Beschlüsse gefaßt würden.

Auf eine Frage von Reichsminister Stegerwald erklärte Staatssekretär Trendelenburg, es sei schwierig, den Gesamtwert der Erzeugung einer Industrie festzustellen. Bei der Eisenindustrie könne er aber auf 2,5 Milliarden geschätzt werden, von denen 1,8 Milliarden auf den freien Markt kämen.

Auch vor dem Kriege habe das Ruhrgebiet teurer produziert als die Eisenindustrie anderer Länder, insbesondere als Lothringen und Luxemburg. Das sei der Grund für die Einführung der Eisenzölle gewesen. Früher habe sich aber zwischen den drei Revieren ein innerer Ausgleich vollzogen dadurch, daß die Ruhr das Erz billiger erhielt und Koks teurer abgab als den Durchschnittspreisen entsprach. Dies sei jetzt nicht mehr möglich. Auch in England sei der Inlandspreis für Eisen höher als der Ausfuhrpreis.

Die Verbandsregelung habe in Deutschland zur Folge gehabt, daß die Preise einigermaßen gleichblieben, während sie in anderen Ländern stark geschwankt hätten. Die Stabilität habe einen gewissen Vorzug.

Würden die Verbände aufgehoben, so würde sich auswirken, in welchem Grade die einzelnen Werke unmittelbare Beziehungen zu ihren Abnehmern hätten. Klöckner würde dabei besser fahren als andere.

Grundsätzlich wäre vielleicht die freie Eisenwirtschaft der beste Weg zur Beseitigung der Schwierigkeiten. Aber es beständen ernsteste Zweifel, ob diese Radikalkur jetzt durchführbar sei.

In Deutschland sei der Gesamtverbrauch an Eisen und Kohle zurückgegangen, in anderen Ländern gestiegen. Dies liege zum Teil am Rückgang der Bestellungen der Eisenbahn14. Die Eisenverarbeitende Industrie fürchte die Ausdehnung der Fabrikation der Schwerindustrie auf die Verarbeitung. Sie sehe darin den Hauptgrund ihrer Schwierigkeiten, das aber wohl zu Unrecht.

14

Der Enquêteausschuß hatte den allgemeinen Rückgang der Nachfrage nach Eisenbahnoberbaumaterial, verursacht durch Kapitalmangel oder durch eine gewisse Sättigung des Verkehrsbedarfs oder durch den Wettbewerb anderer Verkehrsmittel, konstatiert (Die deutsche eisenerzeugende Industrie (1930), S. 88).

[734] Der Reichsarbeitsminister hielt es ebenfalls nicht für möglich, den Preis jetzt um 25 M zu senken, aber dauernd werde diese Preisdifferenz keinesfalls aufrechterhalten werden können.

Auch der Preuß. Handelsminister hielt die Frage noch nicht für spruchreif. Der Bericht des Enquête-Ausschusses müsse eingehend berücksichtigt werden.

Die Verhandlungen über die Eisenpreise wurden dann abgebrochen.

Zur Frage der Lebensmittelpreise führte der Präsident des Deutschen Städtetages aus, daß die Entwicklung in den verschiedenen Gemeinden und auch Stadtteilen sehr unterschiedlich sei. Sie hänge von der Initiative einzelner Persönlichkeiten in hohem Grade ab. Zur Orientierung der Öffentlichkeit sei ein Schnelldienst durchgeführt.

Der Brotpreis sei in den letzten 3 Wochen um 4 bis 17%, durchschnittlich um 8–9% gesenkt worden. Die Bruttoverdienstspanne schwanke zwischen 9,6 Pf und 23,7 Pf für das kg, obwohl die Lohnunterschiede höchstens eine Differenz von 6 Pf begründen könnten15. In Kartoffeln sei der Berliner Preis gesenkt worden.

15

Vgl. dazu Dok. Nr. 191, Anm. 15.

Beim Fleisch seien die Preise unbefriedigend. Der Anfangserfolg in Berlin sei wieder verlorengegangen. Die Vieh- und Großhändlerpreise seien gesunken, die Kleinhandelspreise dagegen kaum. Es werde notwendig sein, da einzugreifen. Bei Gemüse sei die Lage günstiger, wenn auch individuell verschieden.

Preisverzeichnisse könnten nur bei den Bäckern gefordert werden. In der Praxis würden Vereinbarungen darüber nicht durchgeführt. Die Frage spiele besonders bei den Fleischpreisen eine große Rolle.

Tarife für Wasser, Gas und Strom seien in einzelnen Städten gesenkt worden, meist in ganz bestimmten Richtungen, so Strom für Kleingewerbetreibende. Lohnsenkungen sollen sich in vollem Umfange in Tarifermäßigungen auswirken.

Die Wirkung des Käuferstreiks werde überschätzt16. Die Bedürfnisse seien allgemein auf das tiefste Niveau zurückgedrängt worden. Die Hausfrauen seien noch stark passiv. Die Provinzpresse halte sich sehr zurück. Der Einfluß der Verkäufer auf sie sei dort stärker als in der Großstadt.

16

Auf die große Gefahr der Käuferstreiks hatte der Verband katholischer kaufmännischer Vereinigungen und die Hauptgemeinschaft des Dt. Einzelhandels in Schreiben vom 11. und 17. 12. hingewiesen (R 43 I /1159 , Bl. 311 und Bl. 379–380).

Der Preuß. Handelsminister sagte zu, daß er den Berliner Polizeipräsidenten anweisen werde, wegen des Fleischpreises geeignete Maßnahmen zu treffen. Mit dem Handwerk sei wegen des Aushangs der Preise verhandelt worden. Es habe befriedigende Erklärungen abgegeben, er sehe von Richtpreisen und Strafen ab.

Bei den Verhandlungen über den Milchpreis hätten die Landwirte erklärt, der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft habe sich gegen den Preisabbau ausgesprochen. Diese Meinung sei auch in einem entsprechenden Schreiben niedergelegt17. Es sei für ihn schwierig, in einem solchen Falle mit[735] Erfolg Verhandlungen durchzuführen. Er werde zufrieden sein, wenn die Landwirte 17 Pf für den Liter erhielten.

17

Nicht ermittelt.

Der Reichsarbeitsminister hielt es für notwendig, daß zuerst die Kohlenpreise, die Eisenpreise und die Preise für Markenartikel gesenkt würden, und daß dann nach einem einheitlichen Plan vorgestoßen würde. Mit den Spitzenverbänden der Arbeitnehmer und Arbeitgeber werde dann wohl verhandelt werden müssen.

Die Preis- und Lohnsenkung müsse etwa Mitte Januar zu Ende geführt werden.

Es sei notwendig, gewisse Normen zu schaffen, damit nicht ein unerträgliches Durcheinander entstehe. Die Bezirks- und Ortsbehörden müßten in erster Linie tätig sein, nicht die Zentralstellen. In den Großstädten seien die mittelständischen Kreise sehr stark; der Oberbürgermeister sei ihnen gegenüber vielfach machtlos.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hielt es für möglich, den Brotpreis zu senken mit Rücksicht auf die Zollerhöhung der Kleiepreise. Die Vereinbarung mit den Vertretern des Fleischergewerbes hätte sich nicht ausreichend ausgewirkt. Die Wirkung des Preisdrucks solle sich auch bei der Milch nicht gegen den Erzeuger richten. Das sei der Sinn des Schreibens gewesen, von dem nach seiner Ansicht das Preuß. Handelsministerium unterrichtet gewesen sei. Er empfehle, auf dem Milchgebiet nicht weiter vorzustoßen.

Die Verhandlungen wurden dann abgebrochen. Entscheidungen wurden nicht getroffen.

Extras (Fußzeile):