1.17.2 (bru2p): 2. Überbrückungskredit für die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.

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[978]2. Überbrückungskredit für die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.

Der Reichsarbeitsminister trug vor, daß sich der Vorstand der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wegen Erlangung eines Überbrückungskredits von 83 Millionen RM an die Reichsbank gewandt habe12. Die Reichsbank habe die Gewährung des Kredits an die Bedingung geknüpft, daß der Geldverkehr der Reichsanstalt in Zukunft über die Reichsbank geleitet werde. Bisher habe die Reichsanstalt ihren Geldverkehr in der Hauptsache über die Banken der deutschen Länder geleitet. Die Länder seien beunruhigt darüber, daß ihnen bei dieser Gelegenheit der für sie gewinnbringende Geldverkehr entzogen würde. Der Vorstand der Reichsanstalt habe es abgelehnt, auf die Bedingung der Reichsbank einzugehen. Es sei von interessierter Seite so dargestellt worden, als ob die Reichsbank die finanziellen Schwierigkeiten der Reichsanstalt ausnutze, um ein Ziel durchzusetzen, worauf sie an sich keinen Anspruch habe13. Diese Auffassung sei, wie er in einer Unterredung mit Herrn Reichsbankpräsidenten Dr. Luther festgestellt habe, unzutreffend. Der Reichsbankpräsident habe ihm erklärt, daß die Reichsbank gar nicht in der Lage sei, die erbetene Hilfe zu leisten, wenn ihre Bedingung nicht erfüllt würde.

12

Am 16.3.31 hatte eine Chefbesprechung unter Vorsitz des RK wegen des Überbrückungskredits für die RAfAuA stattgefunden. Die RAfAuA hatte von der RReg. einen Überbrückungskredit für die Monate April–Juni 1931 in Höhe von 60 Mio RM verlangt. Das RArbMin. hielt dagegen die RA für verpflichtet, die erforderlichen Beträge selbst zu beschaffen. Das Reich könne der RAfAuA Darlehen nur im Rahmen des Haushalts gewähren. Der RFM und der RK waren dieser Ansicht beigetreten. Der RK hatte festgestellt, die Bemühungen der RReg., die RA vom Etat loszulösen, wären vergeblich gewesen, wenn das Kabinett nunmehr eine Verpflichtung des Reichs zur Vorschußgewährung anerkennen würde. [vgl. dazu RGBl. 1930 I, S. 145 ] (Aufzeichnung des MinR Feßler vom 17.3.31, R 43 I /986 , Bl. 3).

13

Das RR-Mitglied Boden hatte MinDir. v. Hagenow mitgeteilt, daß der RAfAuA von der Rbk für den Überbrückungskredit „unmögliche Bedingungen“ gestellt würden. „Die Bedingungen scheinen sich auf einen strafferen Zahlungsverkehr zu erstrecken, so daß die Banken der Länder eine weitere Einschränkung erfahren. Deshalb kommen wohl auch von Länderseite die Bedenken gegen diese Bedingungen“ (Vermerk v. Hagenows vom 19.3.31 in R 43 I /986 , S. 4).

Der Reichsbankpräsident führte hierzu aus, daß die Entwicklung der Dinge aus geldtechnischen Gründen zwangsläufig dahin führen müsse, daß der gesamte Geldverkehr der Reichsanstalt über die Reichsbank geleitet werde. Dieses Ziel werde allerdings, wenn nicht eingegriffen werde, nicht mehr schnell erreicht werden. Das von der Reichsanstalt bisher geübte Verfahren sei vom Standpunkt der Reichsbank aus, aus geldtechnischen und währungspolitischen Gründen nicht korrekt. Die Reichsanstalt könne den erbetenen Kredit nur erlangen gegen Lombardierung eines entsprechenden Betrages von Reichsbankvorzugsaktien. Die Reichsbank könne streng genommen ein Lombardgeschäft über derartig hohe Beträge nicht machen. Derartige Geschäfte seien für die Reichsbank wesensfremd. Wenn die Reichsbank gleichwohl bereit sei, der Reichsanstalt in ihrer bedrängten Lage zu helfen, so könne die Reichsbank diese Hilfeleistung nach außen hin nur dann vertreten und rechtfertigen, wenn gleichzeitig die bisherigen Unstimmigkeiten zwischen der Reichsanstalt und[979] der Reichsbank über die Abwicklung des Zahlungsverkehrs bereinigt würden. Die Reichsbank tue alsdann etwas, was währungspolitisch noch so eben passieren könne und könne diesen Grenzfall damit rechtfertigen, daß nunmehr der Zahlungsverkehr der Reichsanstalt an die Reichsbank komme. An sich würde es die Reichsbank lieber sehen, wenn die Reichsanstalt anderweitig zu ihrem Kredit komme.

Der Präsident der Reichsanstalt, SyrupSyrup, erklärte sich bereit, auf die Bedingung der Reichsbank einzugehen trotz des mit Stimmenmehrheit zustande gekommenen entgegengesetzten Beschlusses des Gesamtvorstandes der Reichsanstalt.

Das Reichskabinett nahm von dieser Mitteilung des Präsidenten Syrup Kenntnis und billigte seine Haltung.

Auf eine Bemerkung des Reichskanzlers daß er Schwierigkeiten von seiten der Länder kommen sehe, antwortete der Reichsbankpräsident daß sich die Überleitung des Zahlungsverkehrs von den Länderbanken auf die Reichsbank nur allmählich auswirken werde.

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