1.18.1 (bru2p): 1. Außerhalb der Tagesordnung: Trauerfeier für Reichskanzler a. D. Müller.

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1. Außerhalb der Tagesordnung: Trauerfeier für Reichskanzler a. D. Müller1.

1

Über diese Ministerbesprechung liegt auch das stenographische Protokoll vor (R 43 I /1449 , Bl. 89–91).

Der Reichsminister des Innern berichtete über den Plan für die Trauerfeier2. Die Regierung werde teilnehmen, aber nicht offiziell. Im letzten Teile des Zuges würden zahlreiche rote Fahnen erscheinen, die Feier werde im wesentlichen[980] sozialistisch sein. Die Minister würden sich nach den Angehörigen zwanglos in den Trauerzug einreihen, nachdem der Reichskanzler vor dem Reichskanzlerhause einen Kranz gewidmet und einige Worte dazu gesprochen habe.

2

RK a. D. Müller war am Abend des 20.3.31 verstorben. Die Trauerfeier, die von der SPD veranstaltet wurde, sollte am 26.3.31 stattfinden. Der Verlauf der Beisetzungsfeierlichkeiten war in einer Ressortbesprechung am 23.3.31 erörtert worden (Niederschrift des MinR Wienstein vom 23.3.31, R 43 I /3271 , Bl. 167–168).

Die ausländischen Diplomaten sollen auf Anfrage davon unterrichtet werden, daß es sich nicht um ein offizielles Staatsbegräbnis handelt; es soll ihnen anheimgestellt werden, sich im Ehrenhof des Reichskanzlerhauses einzufinden und sich nach der Reichsregierung in den Trauerzug einzugliedern.

Das Reichskabinett war mit diesen Vorschlägen einverstanden.

Der Reichskanzler war bereit, bei der Widmung des Kranzes einige Worte zu sprechen. Der Reichsrat wird nach der Reichsregierung einen Kranz widmen3. Die roten Fahnen werden nicht vor dem Leichenwagen und erst nach einer Abordnung von etwa 1000 Reichsbannerleuten hinterher in die Erscheinung treten.

3

Zur Beisetzungsfeierlichkeit vgl. WTB Nr. 653 vom 26.3.31 (R 43 I /3271 , Bl. 192 bis 193) und Brüning, Memoiren, S. 261.

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