1.93.3 (bru3p): 3. Bericht des Reichskommissars für die vorstädtische Kleinsiedlung.

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3. Bericht des Reichskommissars für die vorstädtische Kleinsiedlung.

Reichskommissar Dr. Saaßen berichtete über seine Tätigkeit als Reichskommissar für die vorstädtische Kleinsiedlung4. Er führte unter anderem aus, daß der Gedanke der vorstädtischen Kleinsiedlung sich durchgesetzt habe5. Eine Gefahr erblicke er in dem Streben der Länder, die Mittel zu verzetteln. Zu tadeln sei auch[2108] eine vielfach zu primitive Bauweise. Infolgedessen habe er jetzt ein Mindestraum-Programm aufgestellt6.

4

Zur Bildung des RKom. für die vorstädtische Kleinsiedlung siehe Dok. Nr. 479, Dok. Nr. 486, P. 2 und Dok. Nr. 498, P. 2. Der RegPräs. von Trier, Saaßen, war am 21.10.31 zum RKom. ernannt worden (WTB Nr. 2214 vom 21.10.31 in R 43 I /1290 , Bl. 97) und hatte seine Tätigkeit am 31.10.31 aufgenommen (Rundschreiben Saaßens in R 43 I /1290 , Bl. 115).

5

RKom. Saaßen hatte am 10.11.31 den Länderregg. die Richtlinien zur vorstädtischen Kleinsiedlung und Bereitstellung von Kleingärten für Erwerbslose übersandt (R 43 I /1290 , Bl. 133–147).

6

Vgl. das Schreiben des RKom. Saaßen an die Landesregg. vom 7.12.31 über die Größe der Siedlerstellen – zwischen 600 und 5000 m#H:2#G: – und der Siedlungshäuser (ca. 40 m² Wohnfläche). Die Baukosten pro Siedlungsplan sollten 3000 RM nicht übersteigen, wovon höchstens 2500 RM als Reichsdarlehen gegeben werden konnten. In dem Programm waren für die ersten sechs Monate 48 MioRM eingestellt worden (Schreiben mit Antragsformular für die vorstädtische Kleinsiedlung in R 43 I /1290 , Bl. 160–168).

Wichtig sei die Regelung der Unfallversicherungspflicht. Besondere Schwierigkeiten bereite die Frage des interkommunalen Lastenausgleichs7. Wahrscheinlich werde er, der Reichskommissar, zusammen mit Siemens bald den Versuch einer Kurzarbeiter-Siedlung machen.

7

Damit sprach Saaßen den finanziellen Ausgleich an zwischen dem Bezirksfürsorgeverband, den ein Erwerbsloser verließ, und dem Bezirksfürsorgeverband, der den Erwerbslosen als Kleinsiedler aufnahm: siehe Anm. 10.

Sorge bereite ihm noch die Zusage des Reichskanzlers an Bayern, daß der Reichskommissar seine Befugnisse nicht auf Bayern erstrecken solle8. Bayern wolle größere Siedlungen errichten, als es der Reichskommissar für richtig halte. Dem müsse nach seiner Ansicht entgegengewirkt werden. Er habe vor kurzem erfahren, daß die Preußische Staatsregierung gleichfalls die Befugnisse des Reichskommissars auf ihr Gebiet nicht erstreckt sehen wolle, wenn Bayern die erwähnte Ausnahme zugestanden bleibe.

8

In einer Besprechung mit der Bayerischen Staatsreg. über Änderungen der 3. NotVo. zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen hatte der RK am 16. 11. dieses Zugeständnis gemacht (Auszug aus dem Besprechungsprotokoll in R 43 I /1290 , Bl. 151).

Der Reichskanzler dankte Reichskommissar Dr. Saaßen für seinen interessanten Bericht und bat den Reichspostminister, wegen der erwähnten Schwierigkeiten mit Bayern Fühlung zu nehmen.

Es bestand Übereinstimmung darüber, daß zunächst die für Dienstag, den 22. Dezember vorgesehene Besprechung des Reichskommissars Dr. Saaßen mit bayerischen Regierungsstellen abgewartet werden solle. Alsdann wird, falls es dann noch erforderlich sein sollte, der Reichspostminister sich um eine Vermittlung bemühen9.

9

Am 22.12.31 hatte RKom. Saaßen sich mit dem Bayer. StMin. für Landwirtschaft und Arbeit geeinigt, daß das Bayer. LandwirtschaftsMin. die Siedlungsvorhaben nach den Richtlinien des RKom. für die vorstädtische Kleinsiedlung genehmigen werde; die Genehmigungsbescheide erhält der RKom. in Abschrift. Die Abschlagszahlungen sind beim RKom. zu beantragen (Abschrift eines Schreibens Saaßens an die Bayerische Gesandtschaft Berlin vom 8.1.32, R 43 I /1290 , Bl. 197).

Die Frage des Lastenausgleichs der Bezirksfürsorge-Verbände wird noch in den Ressorts erörtert werden, ebenso eine Reihe arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Fragen. Die Ressortbesprechungen werden noch heute (17. 12.) stattfinden. Sollte keine Einigung herbeigeführt werden, wird sodann der beiliegende Entwurf zur vorstädtischen Kleinsiedlung und Bereitstellung von Kleingärten für Erwerbslose nochmals am Freitag, den 18. Dezember, im Reichskabinett erörtert werden. Unter diesem Vorbehalt stimmte das Reichskabinett dem beiliegenden Entwurf grundsätzlich zu10.

10

Der VoEntw. befindet sich in R 43 I /1290 , Bl. 173–175. Eine weitere Kabinettsberatung fand nicht mehr statt. Vgl. die Vo. zur vorstädtischen Kleinsiedlung und Bereitstellung von Kleingärten für Erwerbslose vom 23.12.31, RGBl. I, S. 790 . Zur weiteren Entwicklung siehe Dok. Nr. 759, P. 1 e.

Es wurde festgestellt, daß der Reichsrat sich wahrscheinlich Sonnabend, den 19. Dezember, mit dem Entwurf befassen wird.

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