2.183.9 (cun1p): 9) (Außerhalb der Tagesordnung) Sitzung der internationalen Arbeiterhilfe für Sowjet-Rußland.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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9) (Außerhalb der Tagesordnung) Sitzung der internationalen Arbeiterhilfe für Sowjet-Rußland.

Der Herr Reichsminister des Innern machte davon Mitteilung, daß in der Woche vom 13. zum 20. Juni hier eine Tagung der internationalen Arbeiterhilfe für Sowjet-Rußland stattfinden solle. Aus diesem Anlaß hätte eine Reihe ausländischer Kommunisten die Absicht, hierher zu kommen. Es handelt sich nunmehr um die Frage, ob man diesen Kommunisten z. Zt. Einreiseerlaubnis gewähren wolle. Er stehe auf ablehnendem Standpunkt. Wie er aber gehört habe, trete das Auswärtige Amt für Erteilung der Einreise ein. Er bitte daher das Kabinett, sich auf seinen Standpunkt zu stellen und die Einreise abzulehnen7.

7

Mit Schreiben vom 5. 4. hatte das Auslandskomitee Internationale Arbeiterhilfe für Sowjet-Rußland das AA um eine Unterstützung der Einreiseanträge der ausländischen Delegierten ersucht. Über den weiteren Verlauf der Angelegenheit vermerkte Kempner am 7. 6.: „Das AA hatte zunächst Entgegenkommen gezeigt und das in der russischen Botschaft sitzende Komitee der Konferenz gebeten, die Namen der Delegierten mitzuteilen. RM Oeser erblickt in der Zureise der Delegierten eine Steigerung der kommunistischen Gefahr und will niemand hereinlassen. Das AA hat nach den Erfahrungen der Unruhen im Ruhrgebiet seinen Standpunkt geändert und tritt der Auffassung des RIMin. bei. Das RIMin. will dem Komitee nunmehr mitteilen, die RReg. sei nicht in der Lage, die Zureiseerlaubnis zu erteilen. Das AA ist hiermit einverstanden. Kuenzer bittet um Einverständnis auch der Rkei. Ich empfehle dieses Einverständnis zu erklären.“ (R 43 I /594 , Bl. 153).

Das Kabinett beschloß nach dem Antrag des Herrn Reichsministers des Innern8.

8

Mit Schreiben vom 30. 6. weist Kuenzer darauf hin, „daß es trotz des Kabinettsbeschlusses vom 8. 6. d. J. möglich war, die Konferenz abzuhalten und daß an ihr 14 Ausländer in einer öffentlichen Versammlung ohne Einreisegenehmigung teilnehmen und zum Teil das Wort ergreifen konnten.“ Er sehe darin „eine schwere Erschütterung der deutschen Staatsautorität in den Augen der Teilnehmer.“ (R 43 I /594 , Bl. 183-186).

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