2.231.1 (feh1p): 1. Frage der Entwaffnung und Aufhebung der Selbstschutzorganisationen (Bayern).

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1. Frage der Entwaffnung und Aufhebung der Selbstschutzorganisationen (Bayern)2.

2

Zur Vorgeschichte s. Dok. Nr. 216 und Dok. Nr. 228.

Nach eingehender Erörterung des bisherigen Verlaufes der Verhandlungen mit Bayern und den Entente-Mächten beschließt das Kabinett: In einer Note an die Entente sollen die Gründe der Bayerischen Regierung dargelegt und darauf hingewiesen werden, daß sich bei dem jüngsten Kommunistenaufstand die Tatsache der ungenügenden Bewaffnung der Schutzpolizei von neuem ergeben habe3. Gleichzeitig soll ein Schreiben an die Bayerische Regierung gerichtet werden, in dem von obiger Note Mitteilung gemacht und zugleich ausgedrückt wird, daß dadurch das Schreiben der Reichsregierung vom 23. März d. J. nicht berührt sei. Der Wortlaut beider Schreiben soll von der Reichskanzlei, dem Auswärtigen Amte und dem Reichsministerium des Innern vereinbart werden4.

3

Zu dieser Note s. Dok. Nr. 237, bes. Anm. 4.

4

Dieses Schreiben erfolgte am 21.4.1921; s. dazu Dok. Nr. 237.

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