2.75 (lut1p): Nr. 75 Der Stellvertreter des Reichspräsidenten an den Reichskanzler. 20. April 1925

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Nr. 75
Der Stellvertreter des Reichspräsidenten an den Reichskanzler. 20. April 1925

R 43 I /418 , Bl. 195-198

[Räumungsfrage, Militärkontrolle, Sicherheitspakt, Eintritt in den Völkerbund, Pressepolitik der Reichsregierung]

Seit ich durch die mir in meiner jetzigen Zwischenstellung1 zuteil gewordenen Informationen über die politische Lage aufgeklärt worden bin, also seit[255] etwa fünf Wochen, habe ich die Presseabteilung der Reichsregierung wiederholt darauf hingewiesen, daß die deutsche Presse mir in zwei wichtigen Punkten völlig zu versagen scheint: einmal gegenüber der Behandlung, die Deutschland durch die Verschleppung des Kontrollberichts2 zugemutet wird, sodann in bezug auf die Frage des Eintritts Deutschlands in den Völkerbund.

1

Über die gesetzliche Regelung der Stellvertretung des RPräs. s. Anm. 16 zu Dok. Nr. 41.

2

Gemeint ist die lange Hinauszögerung der bereits in der all. Note vom 5.1.25 (s. Anm. 15 zu Dok. Nr. 8) Dtld. zugesicherten detaillierten Aufklärung über die Ergebnisse der Generalinspektion, die der seinerzeit noch nicht fertiggestellte zusammenfassende Schlußbericht der IMKK enthalten sollte. Dieser Bericht, der am 15. 2. Marschall Foch vorgelegt wurde (s. auch Dok. Nr. 39), bildet die materielle Grundlage der all. Kollektivnote vom 4. 6. („Entwaffnungsnote“), der ersten offiziellen Mitteilung über die von Dtld. noch zu erbringenden Entwaffungsleistungen (s. dazu Dok. Nr. 96).

Daß deutsches Gebiet entgegen den Bestimmungen des Versailler Vertrages jetzt seit über einem Vierteljahr besetzt gehalten wird, ohne daß die Deutsche Regierung auch nur einer Mitteilung der Gründe gewürdigt wird, aus denen sich die Alliierten zu einer solchen Gewaltmaßregel berechtigt halten, ist eine Verletzung der nationalen Ehre, die jedes andere Volk in die größte Erregung versetzen würde. Jeden Tag müßte in der deutschen Presse auf diese schmachvolle und ungerechte Behandlung unter möglichst klarer und schlagender Darlegung der Haltlosigkeit der alliierten Position hingewiesen werden. Vor allem vermisse ich einen Hinweis darauf, daß immer vom mangelnden guten Willen Deutschlands geredet wird, während der böse Wille der Alliierten sich allein schon aus der Tatsache ergibt, daß sie in jahrelanger Spionage angebliche Vergehungen gegen die militärischen Bestimmungen des Versailler Diktats sammeln, ohne der Deutschen Regierung alsbald in jedem Einzelfall Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen oder Remedur eintreten zu lassen, wie sich das zwischen redlichen, im Frieden miteinander lebenden Regierungen schicken würde. Die Hinterlist und Tücke, die darin liegt, daß man sich durch erkaufte Subjekte Material beschafft und dieses zusammenträgt, um für eine geplante Gewaltmaßregel Gründe bei der Hand zu haben, beweist am besten, wo der böse Wille sitzt. Unsere deutsche Presse hat offenbar über innerpolitischem Gezänk für solche Erwägungen keine Zeilen mehr frei. Nur wenn in der englischen oder amerikanischen Presse solche Gedanken angetroffen, von unseren Missionen herübertelegrafiert und durch Wolff verbreitet werden, findet man sie auch gelegentlich in deutschen Zeitungen. Sich mit diesen deutschen Lebensfragen selbständig zu beschäftigen, kann man offenbar den parteipolitisch so lebhaften Tagesschriftstellern nicht zumuten. Ob unser amtlicher Pressedienst in dieser Hinsicht nicht doch noch Wandel schaffen könnte, darf ich zur Erwägung anheimstellen.

Ähnlich steht es mit den deutschen Pressebetrachtungen über unseren Eintritt in den Völkerbund. Sie sind fast ausschließlich durch innerpolitische Parteistellung beeinflußt und schwanken zwischen Pazifismus und Nationalismus, statt auf die praktischen Fragen näher einzugehen. Unter diesen Fragen scheinen mir die entscheidenden die zu sein, die mit Art. 10 und Art. 16 des Völkerbundpakts[256] zusammenhängen3. Art. 10 hat für uns eine sehr zweischneidige Bedeutung: auf der einen Seite könnte er, wenn er auch zu Deutschlands Gunsten loyal angewendet würde, den polnischen, litauischen und dänischen Aspirationen gegenüber für Deutschland von Wichtigkeit werden; auf der anderen Seite aber verpflichtet er auch uns zu einer Garantie unserer Ostgrenzen, die wir nach unserer bisherigen Haltung in den Verhandlungen über den Garantiepakt nicht ohne Vorbehalt leisten wollen4. Ich würde in diesem Vorbehalt, der ja eine kriegerische Auseinandersetzung nicht in sich schließt, sondern sich nur auf eine spätere verhandlungsmäßige Berichtigung der Grenzen nach dem Grundsatz der Selbstbestimmung bezieht, kein entscheidendes Hindernis für den Eintritt sehen; immerhin müßte sich die deutsche Presse mehr als bisher mit den Folgen dieses Artikels für die deutsche Zukunft beschäftigen.

3

Art. 10 verpflichtet die Bundesmitglieder, die politische Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit aller Mitglieder des Völkerbundes gegen Angriffe von außen zu verteidigen. Im Falle eines Angriffs oder der Angriffsgefahr ergreift der Rat die notwendigen Sicherungsmaßregeln. Art. 16 regelt die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf militärischem, handels- und finanzpolitischem Gebiet im Verteidigungsfalle.

4

S. dazu die Ausführungen des RAM in der Besprechung mit Fraktionsführern der DNVP am 2. 4. (Dok. Nr. 62).

Von entscheidender Wichtigkeit ist dagegen nach meiner Ansicht der Art. 16. Bei Anwendung dieses Artikels zeigt sich am deutlichsten, wie einseitig Deutschland mit Bezug auf die Abrüstungsfrage behandelt worden ist. Es ist weder in der Lage, von seiner minimalen Streitmacht wesentliche Bestandteile für Exekutivkriege mobil zu machen, noch als Durchmarschgebiet den Heeren der anderen Völkerbundsmitglieder diejenige Macht entgegenzustellen, die zur Abwehr von Übergriffen unbedingt erforderlich ist, noch endlich aus eigener Kraft Angriffe des Staates zurückzuweisen, gegen den der Durchmarsch gerichtet sein würde. Wenn die Französische und die Britische Regierung wiederholt offiziell erklärt haben, daß Deutschland nur unter gleichen Rechten und Verpflichtungen, wie sie für die anderen Mitglieder bestehen, in den Völkerbund eintreten könnte, so vermisse ich in der deutschen Presse jeden Hinweis darauf, daß diese gleichen Rechte und Pflichten so lange nicht vorliegen, als Deutschland abgerüstet ist, während die anderen Völkerbundsmitglieder entgegen dem Art. 8 der Völkerbundsakte5 und im Widerspruch mit der Eingangsformel zu Teil V des Friedensdiktats6 weitgehend gerüstet bleiben, und als deutsches Gebiet durch Truppen von Völkerbundsmitgliedern besetzt ist. Auch der Hinweis der alliierten Presse auf die Unmöglichkeit, Deutschland die Sondervorrechte der Schweiz7 zu gewähren, bleibt in der deutschen Presse ohne Kommentar, während ihm doch entgegengehalten werden müßte, daß[257] Deutschland nicht daran denkt, die historische Neutralität der Schweiz und ihre Garantie durch die anderen Mächte für sich zu beanspruchen, sondern nur solange über seine Neutralität auch in Völkerbundskriegen frei verfügen will, als es durch das Versailler Diktat unter Zustimmung des Völkerbunds einseitig gezwungen wird, abgerüstet zu sein.

5

Art. 8 bestimmt: Die Bundesmitglieder bekennen sich zu dem Grundsatz, daß die Herabsetzung der nationalen Rüstungen wesentliche Voraussetzung der Sicherung des Friedens ist. Der Rat entwirft die Rüstungspläne für jedes Land unter Berücksichtigung seiner besonderen geographischen und sonstigen Gegebenheiten.

6

Die Eingangsformel zu Teil V (betr. Land-, See- und Luftstreitkräfte) erklärt die von Dtld. durchzuführende Abrüstung zur Voraussetzung einer allgemeinen Rüstungsbeschränkung aller Staaten.

7

Die Schweiz war dem Völkerbund am 16.5.20 beigetreten, nachdem der Völkerbundsrat sie in seiner Londoner Erklärung vom 13.2.20 wegen ihres Neutralitätsgrundsatzes von der Teilnahmeverpflichtung an militärischen Völkerbundsunternehmungen entbunden hatte.

Ich vermisse ferner eine journalistische Bearbeitung der Frage, ob Deutschland nach den Erfahrungen des Weltkrieges den wirtschaftlichen Boykott gegen Osten auf Geheiß des Völkerbundsrats durchzuführen vermag8. Nachdem es durch das Versailler Diktat seiner wichtigsten agrarischen Überschußprovinzen beraubt ist, bleibt es für die Lebensbedürfnisse seiner Bevölkerung auf die Einfuhr aus dem Osten angewiesen und kann sich durch den Spruch des Völkerbundsrats nicht zum Hungertode oder zur Rationierung durch seine bisherigen Feinde verurteilen lassen. Es scheint mir dringend erwünscht, daß diese Fragen in der öffentlichen Meinung Deutschlands und womöglich auch des Auslands so rechtzeitig, so intensiv und so andauernd behandelt werden, daß sich allmählich eine feste Ansicht darüber zu bilden beginnt; kommt die Deutsche Regierung mit derartigen Gründen erst im letzten Augenblick heraus, so ist mit einer Wirkung nicht mehr sicher zu rechnen. Ich weiß wohl, daß bei den Schwierigkeiten, die für die deutsche Außenpolitik aus unserer schicksalsmäßigen geopolitischen Lage entstehen, diese Fragen mit großer Vorsicht angefaßt werden wollen; ein Verzicht auf jede Benutzung der Presse für die Vorbereitung ihrer Entscheidung scheint mir aber dadurch noch nicht bedingt zu sein. Ich stelle deshalb anheim, ob nicht durch die Presseabteilung in den beiden von mir angedeuteten Richtungen eine lebhaftere Bearbeitung der öffentlichen Meinung veranlaßt werden sollte.

8

Betrifft Art. 16 der Völkerbundssatzung. Zu diesbez. Vorbehalten, die von der RReg. auf diplomatischem Wege geltend gemacht wurden, s. Anm. 1 und 2 zu Dok. Nr. 43.

Nur in einem Punkt hat die deutsche Presse die Frage des Eintritts Deutschlands in den Völkerbund eingehend behandelt: das ist die Frage seiner Aufnahme in den Völkerbundsrat. Und gerade diese Frage sollte meiner Ansicht nach von Deutschland nicht aufgeworfen werden9. Das Drängen nach der Aufnahme in den Rat widerspricht meines Erachtens den politischen Interessen Deutschlands. Kommt es in den Völkerbund, so wird es nicht hoffen dürfen, durch Widerspruch im Rate dessen Beschlüsse auf die Dauer durchkreuzen zu können; es würde einer hoffnungslosen Isolierung verfallen. Wohl aber darf es annehmen, durch Wahrnehmung der demokratischen Interessen des Bundes, das heißt der Interessen der nicht führenden Staaten, einen Einfluß zu erlangen, der die Principal Powers zwingen wird, auf seine Wünsche einzugehen. Die Oligarchie der Siegerstaaten im Völkerbund macht sich ohnehin mehr und mehr verhaßt; es ist nicht Deutschlands Sache, sich in diese Oligarchie einzudrängen. Zuletzt wird ihm schon durch das Schwergewicht seiner politischen Lage und seiner Stellung zu den übrigen Mitgliedern des Völkerbunds der Platz im Rate nicht vorenthalten werden können.

9

Die Einrämung eines ständigen Ratssitzes war in der dt. Note an die Ratsmächte vom 29.9.24 (s. Anm. 17 zu Dok. Nr. 62) unter den Vorbedingungen eines evtl. dt. Eintritts an erster Stelle genannt.

[258] Ich wäre Ihnen, hochgeehrter Herr Reichskanzler, dankbar, wenn Sie diese meine Gedanken und Anregungen nicht nur dem Pressechef der Reichsregierung zur Kenntnis brächten, sondern auch dem Herrn Reichsminister des Auswärtigen mit der Bitte um Nachprüfung zuleiteten. Falls der Herr Reichsminister des Auswärtigen meine Auffassung teilt, wäre es wohl zweckmäßig, wenn er, soforn er wieder einmal die führenden Herren der deutschen Presse aus einem anderen Anlaß bei sich empfängt, auch auf diese Fragen hinweisen wollte10.

10

Kempner verfügt mit Randvermerk vom 23. 4., das Schreiben Simons’ solle dem RAM abschrl. zugeleitet und diesem mitgeteilt werden, der RK wolle mit ihm bald mündlich die von Simons angeschnittenen Fragen besprechen (R 43 I /418 , Bl. 195). Über eine solche Besprechung in R 43 I nichts ermittelt.

Mit dem Ausdruck meiner besonderen Hochschätzung bin ich

Ihr sehr ergebener

Dr. Simons

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