2.123.1 (ma11p): [Parlamentarische Lage.]

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[Parlamentarische Lage.]

Nach längerer Debatte wurde folgender Standpunkt eingenommen: Es soll versucht werden, die Spezialdebatte über die einzelnen Abänderungs- und Aufhebungsanträge zu den während der Dauer des Ermächtigungsgesetzes erlassenen Verordnungen1 dadurch unmöglich zu machen, daß nach Schluß der Generaldebatte die Regierungsparteien aus ihrer Mitte einen Vertrauensantrag einbringen; dieser Antrag soll mit einer Begründung versehen sein und den Satz enthalten, daß der Reichstag die Erklärungen der Reichsregierung billige. Um zu verhüten, daß eine vorherige Abstimmung über die Spezialanträge stattfindet, soll Antrag auf Schluß der Debatte gestellt werden, der wohl von den Deutschnationalen unterstützt werden wird. Die Generaldebatte selbst soll durch eine Erklärung des Herrn Reichskanzlers ihren Abschluß finden.

1

Vgl. Dok. Nr. 122, Anm. 1.

Sollte das Vertrauensvotum vom Reichstag nicht angenommen werden, so wird die Auflösung des Reichstages erfolgen. Der Herr Reichspräsident hat für diesen Fall die Auflösungsorder zugesagt.

[411] Es bestand ferner Einigkeit darüber, daß man mit allen Mitteln versuchen müsse, vor Auflösung die Etatnotgesetze2 zur Erledigung zu bringen und wenn möglich auch das Reichspostfinanzgesetz3. Diese Frage soll noch in dem am Freitag [29. 2.] tagenden Ältestenrat zur Sprache gebracht werden.

2

GesEntw. über die vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1924 (RT-Drucks. Nr. 6498, Bd. 380 ); GesEntw. über die Reichshaushaltsführung und Rechnungslegung für die Rechnungsjahre 1922 und 1923 (RT-Drucks. Nr. 6499, Bd. 380 ).

3

RT-Drucks. Nr. 6590, Bd. 380 .

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