2.134.3 (ma11p): 3. Vorschlag des Reichsministers a. D. Koch-Weser, MdR, betreffend Unterschrift der Kreiswahlvorschläge.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx I und II, Band 1 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

Extras:

 

Text

RTF

3. Vorschlag des Reichsministers a. D. Koch-Weser, MdR, betreffend Unterschrift der Kreiswahlvorschläge.

Der Vizekanzler teilte mit, daß der Reichsminister a D. Koch-Weser es für besser halte, wenn die Kreiswahlvorschläge künftighin von 1000 anstatt wie bisher von 20 Mitgliedern unterschrieben würden5. Man müsse sich darüber entscheiden, ob die Regierung von sich aus einen derartigen Antrag stellen wolle,[444] oder ob sie es den Parteien überlassen wolle, einen Initiativantrag in dieser Richtung zu stellen. Er halte es für das beste, die Angelegenheit einem Initiativantrag der Parteien zu überlassen.

5

Dieser Vorschlag wird von Koch-Weser in einem Brief an den RK vom 7. 3. vorgetragen. „Ich halte es für meine Pflicht, Sie in letzter Stunde nochmals davor zu warnen, in den Reichstagswahlkampf einzutreten, ohne daß das Reichswahlgesetz vorher durch Gesetz oder Verordnung abgeändert wird. Nach dem bestehenden Wahlgesetz können 25 [richtig: 20] Personen einen Wahlvorschlag einreichen. Dieser Wahlvorschlag wird von reichswegen auf dem amtlichen Stimmzettel abgedruckt und in Millionen von Exemplaren auf Reichskosten über den Wahlkreis verbreitet. Das bedeutet eine gewaltige Kostenbelastung für das Reich. Gleichzeitig aber befördert es eine ungeheure Zersplitterung der Stimmen. Es gibt keine bequemere Gelegenheit für irgendeine wirtschaftliche, politische, kulturelle oder hygienische Gruppe, die Zahl ihrer Anhänger kostenlos festzustellen als diese. Als Parteiführer vermag ich die Tragweite dieser Sache besser zu übersehen als irgend jemand sonst. Schon heute kommen an die Partei hunderte von Schreiben, die mit der Anfrage beginnen, wie sich die Partei zu einer bestimmten Angelegenheit stellt und mit der Drohung schließen, daß sonst eine besondere Wahlliste aufgestellt werden würde. Es kommen weiter Ersuchen um Berücksichtigung von Personen bestimmter Richtung auf der Reichswahlliste, die mit derselben Drohung schließen. Ich habe keine Zweifel, daß in manchen Wahlkreisen bis zu 100 Wahlvorschläge auftauchen werden“ (R 43 I /999 , S. 397-403).

Das Kabinett erklärte sich hiermit einverstanden6.

6

Am 11. 3. legen SPD, Zentrum, DVP, DNVP, DDP und BVP den Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Reichswahlgesetzes vor (RT-Drucks. Nr. 6606, Bd. 380 ), der am 12. 3. vom RT angenommen wird. Das Gesetz ergeht am 13.3.24 (RGBl. I, S. 173 ). Es erhöht die Mindestzahl der Einreicher von Kreiswahlvorschlägen von 20 auf 500; 20 Unterschriften sollen aber genügen, wenn glaubhaft gemacht wird, daß mindestens 500 Wähler Anhänger des Wahlvorschlages sind.

Extras (Fußzeile):