2.150.4 (ma11p): 10. Außerhalb der Tagesordnung: Denkschrift Adenauers betr. finanzielle Lage der Gemeinden des besetzten Gebiets usw..

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10. Außerhalb der Tagesordnung: Denkschrift Adenauers betr. finanzielle Lage der Gemeinden des besetzten Gebiets usw.11.

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Am 14. 3. hatte Adenauer dem RK eine 17seitige Denkschrift übersandt, in der er die schwierige Lage der Wirtschaft und der Gemeindefinanzen im besetzten Gebiet darlegt. Im Auftrag des Verbandes der Stadt- und Landkreise des besetzten Gebiets beantragt Adenauer u. a.: Reich und Länder sollen die besonderen finanziellen Hilfsmaßnahmen zugunsten der Gemeinden des besetzten Gebiets nicht, wie beabsichtigt, zum 1.4.24 einstellen, sondern im bisherigen Umfang über diesen Termin hinaus fortführen. Vor allem solle das Reich den Gemeinden weiterhin Besoldungszuschüsse gewähren; Reich und Länder sollen wie bisher auf einen Teil ihrer Steuereinnahmen im besetzten Gebiet zugunsten der Gemeinden verzichten. Außerdem müsse das Reich die Gemeinden finanziell instand setzen, die Sozialausgaben, insbesondere die Lasten aus der Fürsorgepflicht-VO vom 13.2.24 (RGBl. I, S. 100 ) zu tragen. Adenauer bittet den RK, zur Erörterung dieser Fragen eine Besprechung mit Vertretern des besetzten Gebiets in der Rkei anzuberaumen (R 43 I /192 , Bl. 14-22).

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß die von Adenauer in seiner Denkschrift angeschnittenen Fragen mindestens zum Teil zur Zuständigkeit der Länder gehörten, und daß es daher erforderlich sei, daß Adenauer die Fragen zunächst mit den Länderregierungen erörtere. In diesem Sinne habe er auch Adenauer gegenüber sich geäußert. Erst nach einer Besprechung mit den Länderregierungen könne eine Besprechung mit der Reichsregierung wegen der in die Reichszuständigkeit fallenden Fragen stattfinden12.

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In diesem Sinne erhält Adenauer durch den StSRkei am 20. 3. schriftlichen Bescheid (R 43 I /192 , Bl. 27 f.).

Min.Direktor Loehrs stimmte diesen Ausführungen zu und teilte mit, daß die Preußische Regierung ohnehin die Absicht gehabt habe, mit Adenauer zu verhandeln. Der Ausschuß hielt es für zweckmäßig, wenn zunächst eine Ressortbesprechung zwischen den beteiligten Reichsressorts und Preußen über die[481] Adenauersche Denkschrift abgehalten würde und wenn sodann am 29. März 11 Uhr vorm. eine Besprechung der Reichsregierung mit den Vertretern des besetzten Gebiets stattfände13.

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Protokoll dieser Besprechung: Dok. Nr. 160.

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