2.164.8 (ma11p): 8. Besondere finanzielle Maßnahmen für die Gemeinden des besetzten Gebiets.

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8. Besondere finanzielle Maßnahmen für die Gemeinden des besetzten Gebiets14.

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Zu den diesbezüglichen Forderungen der Gemeindevertreter des besetzten Gebiets vgl. Dok. Nr. 160, bes. Anm. 2.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß das Reich den Gemeinden seit dem 1. Januar sogen. Kassenvorschüsse gebe15, und zwar von der Umsatzsteuer 25%, von der Einkommensteuer ebenfalls 25%. Der preußische Anteil an der Einkommensteuer habe im Januar 25,5%, im Februar 40,5% betragen. Dieser fließe den Gemeinden ebenfalls zu. Außerdem von Preußen 4% der Umsatzsteuer.

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Um die erhöhten Belastungen und die Steuerausfälle der Gemeinden des besetzten Gebiets auszugleichen, überließen das Reich und die besatzungsbetroffenen Länder einen bestimmten Teil ihrer Steuereinnahmen im besetzten Gebiet vorschußweise an die Gemeinden. Über die Höhe dieser Zuschüsse gibt eine tabellarische Übersicht des RFMin. Auskunft (in R 43 I /192 , Bl. 123 in der Anlage zum Protokoll der Besprechung mit Vertretern des besetzten Gebiets in der Rkei am 4. 4.). Danach überließ das Reich folgende Prozentsätze seines Steueraufkommens im bes. Gebiet an die Gemeinden: a) von der Einkommen- und Körperschaftssteuer im Januar 1924 25%, seit Februar 10%; b) von der Umsatzsteuer seit Januar 25%. Die entsprechenden Zuschüsse Preußens betrugen a) bei der Einkommen- und Körperschaftssteuer im Januar 33,75%, im Februar 48,75%, im März 40,50%; b) bei der Umsatzsteuer im Januar und Februar 5%, im März 4%.

Seit dem 1. Februar betrage der Anteil des Reichs an der Einkommensteuer nur noch 10%. Dieser fließe den Gemeinden zu ohne Rücksicht auf die dem Reiche erwachsenden Erhebungskosten. Die Gemeinden des besetzten Gebiets wünschten nun, daß das Reich seine Anteile erhöhe. Dieser Wunsch sei hervorgehoben durch die Tatsache, daß Preußen beabsichtige, seinen Anteil an den Vorschüssen zu verringern. Er bitte das Kabinett, zu beschließen, daß an der Höhe der bisher vom Reich gezahlten Summe nichts geändert werde. Im übrigen wird aus einem anläßlich der Beratung über § 42 der 3. Steuernotverordnung für Zwecke der Wohlfahrtspflege zur Verfügung gestellten Fonds von 50 Millionen Mark ein Betrag für die Gemeinden des besetzten Gebiets entnommen werden.

Generalkommissar Schmid betonte zunächst, daß nach seiner Meinung durch die Erklärungen des Reichsministers der Finanzen in der letzten Besprechung mit den Gemeindevertretern des besetzten Gebiets16 gewisse Hoffnungen auf ein Entgegenkommen des Reichs geweckt worden seien. Jedenfalls bitte er, heute noch keinen abschließenden Beschluß zu fassen, sondern die Entscheidung erst nach der morgen stattfindenden Besprechung mit den Gemeindevertretern zu treffen.

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Besprechung am 29. 3. (Dok. Nr. 160).

Der Reichsminister der Finanzen widersprach auf das energischste der Auffassung, daß er irgendwelche Versprechungen abgegeben habe. Das Kabinett müsse heute eine Entscheidung treffen, da sonst die morgige Besprechung wiederum ergebnislos verlaufen würde.

[526] Der Vizekanzler bat den Reichsminister der Finanzen um kurze tabellarische Übersicht seines Standpunktes, damit er in der morgigen Sitzung die erforderlichen Unterlagen habe.

Der Reichsminister der Finanzen sagte dies zu.

Der Reichskanzler stellte die Zustimmung des Kabinetts zu der Auffassung des Reichsministers der Finanzen fest17.

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In der Besprechung mit Vertretern des besetzten Gebiets in der Rkei am 4. 4. gibt Vizekanzler Jarres folgende Erklärung ab: Das Reich wolle den Gemeinden des besetzten Gebiets auch im April 10% seines Aufkommens an Einkommen- und Körperschaftssteuer und 25% seines Aufkommens an Umsatzsteuer im besetzten Gebiet zur Verfügung stellen. Preußen sei bereit, den Anteil seines örtlichen Aufkommens an Einkommen- und Körperschaftssteuer, der dem besetzten Gebiet überlassen werden solle, auf 25% festzusetzen; von dem Aufkommen an Umsatzsteuer wolle Preußen dem besetzten Gebiet 4% überweisen. Der weitergehende Antrag der Gemeindevertreter des besetzten Gebiets, das Reich möge den Gemeinden 30% des Umsatzsteueraufkommens (statt nur 25%) überlassen, wird von MinDir. Popitz abgelehnt (Protokoll der Besprechung in R 43 I /192 , Bl. 119-122).

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