2.177.2 (ma11p): 2. Antwortnote an die Reparationskommission.

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2. Antwortnote an die Reparationskommission.

Minister Luther wirft die Frage auf, ob man sich bei der Antwort auf den englischen oder französischen Text der Repkonote3 stützen solle, die im Wortlaut verschieden seien. Grundsätzlich empfehle es sich, mit der Antwort zu warten, bis die im Gang befindlichen Micumverhandlungen abgeschlossen seien4.

3

Zur Note der Repko vom 11. 4. s. Dok. Nr. 175, Anm. 2.

4

Die Verhandlungen zwischen der Micum und der Sechserkommission in Düsseldorf führen am 15. 4. zur Verlängerung des Micum-Abkommens mit dem Ruhrbergbau: vgl. Dok. Nr. 173, Anm. 3.

Minister Hamm stellt zur Erwägung, neben einer kurzen Antwort schon jetzt die Voraussetzungen unserer Annahme zu betonen.

Minister Stresemann teilt mit, daß die deutschen Missionschefs heute entsprechende telegrafische Anweisung bekommen hätten. Mit der Antwort könne noch einen Tag gewartet werden; er halte es aber für wünschenswert, schon heute die grundsätzliche Zustimmung des Kabinetts festzustellen.

Minister Oeser wirft die Frage auf, ob nicht unsere Voraussetzungen in der Antwort selbst betont werden könnten.

Minister Stresemann und Luther lehnen dies mit Bestimmtheit ab.

[568] Graf Kanitz bittet, in dem Entwurf der Antwort in dem Passus „auch die Deutsche Regierung“ das Wort „auch“ zu streichen.

Demgemäß wird beschlossen.

Der Reichskanzler stellt fest, daß die Telegrammantwort morgen nach Empfang der Parteiführer5 abgehen solle6.

5

Zu den Besprechungen mit den Parteiführern s. Dok. Nr. 178, dort auch Anm. 2.

6

Am 14. 4. weist RFM Luther die Kriegslastenkommission in Paris an, der Repko folgende Note zu übergeben: „Die Dt. Reg. beehrt sich, den Empfang der Note der Repko vom 11. 4. [s. Anm. 3] über die von den Sachverständigen erstatteten Gutachten zu bestätigen. Auch die Dt. Reg. sieht in diesen Gutachten eine praktische Grundlage für die schnelle Lösung des Reparationsproblems. Sie ist deshalb bereit, ihre Mitarbeit bei den Plänen der Sachverständigen zuzusichern.“ (R 43 I /41 , Bl. 148). Die Übergabe dieser Note erfolgt am 16. 4.

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