2.193.6 (ma11p): 6. Streik und Aussperrungsgefahr im Ruhrgebiet.

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6. Streik und Aussperrungsgefahr im Ruhrgebiet.

Der Reichsarbeitsminister berichtet über die Lage im Streit zwischen Unternehmern und Bergarbeitern13.

13

Im Ruhrbergbau waren der bisherige Mantel- und Lohntarif sowie das Mehrarbeitsabkommen vom 29.11.23 (achtstündige Arbeitszeit unter Tage; vgl. Dok. Nr. 4, Anm. 21) am 30.4.24 abgelaufen. Da die Verhandlungen der Tarifparteien über eine Neuregelung der Arbeitsbedingungen ergebnislos blieben, kam es am 3. 5. in Hamm zu einem vom RArbM für verbindlich erklärten Schiedsspruch, der eine 15proz. Lohnerhöhung und eine Verlängerung des Mehrarbeitsabkommens vorsah. Die Bergarbeiterverbände erkannten den Schiedsspruch nicht an und erklärten am 6. 5., an einer tariflichen Arbeitszeit von 7 Stunden unter Tage und 8 Stunden über Tage festhalten zu wollen. Die Belegschaften weigern sich größtenteils, die geforderte Mehrarbeit ohne Überstundenzuschläge zu leisten. Sie werden daraufhin von den Betriebsleitungen ausgesperrt. Nahezu der gesamte Ruhrbergbau kommt zum Erliegen, die weiterverarbeitende Industrie wird stark in Mitleidenschaft gezogen. Verschärft wird die Situation durch die Generalstreikagitation der Kommunisten. Der Arbeitskampf an der Ruhr, der auch auf das sächsische und oberschlesische Revier übergreift, dauert den ganzen Monat Mai hindurch an (vgl. Schultheß 1924, S. 34 und die Berichte in der Tagespresse).

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