2.55.6 (ma11p): 6. Nachprüfung der Reichsministerialverfassung.

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6. Nachprüfung der Reichsministerialverfassung.

Das Kabinett stimmte dem Vorschlag des Reichsministers des Innern12 in der Form zu, daß zunächst die sogenannte Verwaltungsabbaukommission einen[222] sachlichen Vorschlag ausarbeiten soll, der dann die größere unter Vorsitz des Vizekanzlers noch zu bildende Kommission beschäftigen soll. Zu Mitgliedern der Kommission sind vom Reichsminister des Innern vorgesehen: Abgeordneter Helfferich, Heinze, Fehrenbach, Schiffer und Bauer. Den Inhalt der Aufgaben dieser Kommission wird das Reichsministerium des Innern einer neuen Regulierung unterziehen unter Beteiligung des Reichswirtschaftsministers und des Reichsministers der Finanzen13.

12

In der Kabinettsvorlage des RIM vom 2. 1. heißt es: Nachdem die Bearbeitung von Einsparungsmaßnahmen in der Reichsverwaltung durch die Berufung des RSparkom. Saemisch und durch die Bestellung der Verwaltungsabbaukommission geregelt sei, bleibe noch die „Prüfung einer einfacheren und wirksameren Gestaltung der Reichsministerialverfassung“ offen. Der RIM schlägt dem Kabinett vor, ihn zu beauftragen, „eine Kommission zu bilden und darüber zu hören, welche Änderungen in der Reichsministerialverfassung zu empfehlen sind, insbesondere a) hinsichtlich der Vereinigung verwandter Ministerien unter einem Minister, b) hinsichtlich der Entlastung des Kabinetts von Einzelfragen, c) hinsichtlich der Entlastung der Minister von Einzelfragen“. „Die Kommission wird im engsten Zusammenhang mit der Verwaltungsabbaukommission arbeiten müssen in der Weise, daß die Frage, welche Zusammenlegungen [von Ministerien] und Vereinfachungen politisch wünschenswert und möglich sind, in erster Linie von der neu zu bestellenden Kommission begutachtet werden, während die Frage, welche Zusammenlegungen technisch durchführbar sind, in erster Linie von der Verwaltungsabbaukommission zu prüfen sein werden.“ Beigefügt ist eine Aufzeichnung „Bisheriger Verlauf der Arbeiten zur Vereinfachung der Reichsministerialverfassung“ (R 43 I /1949 , Bl. 99-101).

13

In Kabinettsvorlagen vom 21. 1. und 31. 3. macht der RIM Vorschläge über die personelle Besetzung der „Kommission zur Nachprüfung der Ministerialverfassung“ und unterbreitet Richtlinien für die Tätigkeit der Kommission (R 43 I /1949 , Bl. 142, 313-316). Diese Vorschläge werden vom Kabinett am 17. 3. bzw. 2. 7. gebilligt. Aus einem Vermerk Wiensteins vom 3. 9. geht hervor, daß das RIMin. die Kommission Anfang Oktober zu einer Sitzung einberufen wolle. Weitere Vorgänge hierzu waren aus den Akten der Rkei nicht zu ermitteln, so daß es fraglich erscheint, ob die genannte Kommission überhaupt tätig geworden ist.

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