2.6.5 (ma11p): V. Besatzungslasten.

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[33]V. Besatzungslasten.

Der Vizekanzler berichtete, daß für Besatzungsleistungen im Etat nichts vorgesehen sei, und daß bis zum 31. März 1924 sicher 300 Goldmillionen gebraucht würden. Diese Leistungen seien untragbar. Man werde die Zahlungen auf Besatzungskosten einstellen müssen.

Generalkommissar Schmid führte aus, daß man mit 86 Goldmillionen bei wertbeständiger Zahlung bis zum 31. März 1924 auskommen könne.

Der Reichsminister der Finanzen bat dringend, nunmehr endlich seinem Antrage vom 28. November 19237 zuzustimmen und das Auswärtige Amt zu beauftragen, den Besatzungsmächten mitzuteilen, daß die Besatzungskosten nur noch längstens bis zum 31. Dezember 1923, und zwar kontingentiert auf einen Betrag von 1,473 Millionen Goldmark pro Tag bezahlt werden könnten. Das Auswärtige Amt solle ferner gleichzeitig mit den Besatzungsmächten in Verhandlungen eintreten mit dem Ziel, ihr Einverständnis mit der Einstellung der Zahlungen für Besatzungskosten nach dem 31. Dezember 1923 im Hinblick auf die Unmöglichkeit weiterer Zahlungen zu erlangen.

7

S. Dok. Nr. 3, Anm. 4.

Das Kabinett stimmte diesem Antrage zu8.

8

Vgl. hierzu das Schreiben Luthers an Stresemann vom 4. 12.: Dok. Nr. 8.

Ministerialdirektor Loehrs teilte mit, daß die Preußische Staatsregierung am 5. d. M. vor dem Landtage eine grundsätzliche Erklärung über ihre Politik gegenüber dem besetzten Gebiete abgeben müsse. Hierzu sei eine vorherige Verständigung mit der Reichsregierung erforderlich. Es handle sich im wesentlichen um folgende zwei Punkte:

a) Die Preußische Regierung habe den Eindruck, daß die Verhandlungen in Koblenz mehr und mehr dahin gerieten, staatsrechtliche Neubildungen zu schaffen9. Sie halte es daher für erforderlich, erneut vor der Öffentlichkeit zu betonen, daß jede staatsrechtliche Veränderung des jetzigen Zustandes unbedingt abgelehnt werde10.

9

Gemeint sind die Verhandlungen, die seit Ende Oktober 1923 von verschiedenen Persönlichkeiten und Ausschüssen des besetzten Gebiets mit dem Präs. der Irko, Tirard, in Koblenz geführt wurden. Vgl. hierzu K.D. Erdmann, Adenauer in der Rheinlandpolitik nach dem Ersten Weltkrieg, Dokumentenanhang, bes. Dok. Nr. 8 ff.

10

Auch die bayer. Reg. lehnte eine Ermächtigung westdt. Gremien zu Verhandlungen mit den Besatzungsmächten über staatsrechtliche Fragen strikt ab. In einem Schreiben des bayer. Vertreters bei der RReg., v. Preger, an den RK vom 3.12.23 heißt es: Bei Besprechungen, die am 13. und 17.11.23 zwischen der RReg. und den Länderregierungen in Berlin stattfanden, sei auch die Frage erörtert worden, welche Ermächtigung dem 15er-Ausschuß des besetzten Gebiets für seine Verhandlungen mit Tirard erteilt werden solle. Er, Preger, habe damals erklärt, „daß die bayer. Reg. niemals der Trennung der Pfalz von Bayern zustimmen werde und dem Fünfzehner-Ausschuß nicht die Ermächtigung geben könne, Verhandlungen mit der Irko zu führen, die auf irgendeine Änderung des jetzigen staatsrechtlichen Verhältnisses zwischen Bayern und der Pfalz hinauslaufen würden. Im Auftrage meiner Reg. beehre ich mich ergebenst mitzuteilen, daß diese den von mir vertretenen Standpunkt in vollem Umfange bestätigt hat. Sie lehnt es ab, irgend jemand zu Verhandlungen staatsrechtlicher Natur über das Schicksal der Pfalz zu ermächtigen, hält vielmehr an dem Verbleiben der Pfalz im staatsrechtlichen Verbande Bayerns unverbrüchlich fest.“ Er, Preger, hoffe, daß dieser Standpunkt der bayer. Reg. bei der demnächst zu erwartenden Entscheidung über die Zukunft des Rhein-Ruhrgebiets gebührend berücksichtigt werde (R 43 I /190 , Bl. 108).

[34] b) Es müsse klargestellt werden, ob zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet eine Differenzierung stattfinden solle. Die Preußische Staatsregierung sei gegen jede Differenzierung.

Der Reichsarbeitsminister wies zum zweiten Punkte auf die Beschlüsse des Rhein-Ruhr-Ausschusses hin, wonach die Mittel für die Erwerbslosenfürsorge auf besetztes und unbesetztes Gebiet gleichmäßig zu verteilen seien11; hiernach stehe die Reichsregierung auf dem Standpunkt, eine Differenzierung nicht stattfinden zu lassen.

11

Vgl. Dok. Nr. 3, P. 6.

Der Vizekanzler führte zum ersten Punkte aus, daß auch die Reichsregierung jede staatsrechtliche Änderung ablehne. Im übrigen sei dies in erster Linie eine außenpolitische Frage, die zur Zuständigkeit des Reiches gehöre. Es sei daher der Preußischen Staatsregierung unbenommen, sich ohne Bindung darüber zu äußern12.

12

Die Erklärung des PrMinPräs. Braun vor dem pr. LT am 5. 12. zu den Sonderverhandlungen des 15er-Ausschusses ist abgedr. in Schultheß 1923, S. 228 f.

Generalkommissar Schmid teilte mit, daß er die Ergebnisse der Besprechung protokollarisch feststellen und den Ressorts zuleiten werde. Das Kabinett stimmte zu.

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