1.15.1 (ma12p): 1. Agrarzölle.

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1. Agrarzölle.

Das Kabinett beschloß, die Verhandlungen über die Agrarzölle als streng vertraulich zu behandeln.

Der Reichswirtschaftsminister referierte über seine Vorlage betr. Industriezölle1. Der Zweck sei nicht, wie in der Öffentlichkeit irrtümlich angenommen[718] werde, die Einführung von Zöllen, sondern die Aufhebung der noch bestehenden Einfuhrsperre. Die Verordnung, die auf Grund des jetzt erbetenen Ermächtigungsgesetzes zu erlassen sein werde, stelle einen Schutz der Konsumenten dar. Die Landwirtschaft werde nicht nachteilig betroffen werden. Seiner Meinung nach sei es nicht notwendig, die Frage des Agrarzolles mit der von ihm angestrebten Regelung zu verbinden.

1

Im Einvernehmen mit dem RWiM legte der RFM mit Schreiben vom 17. 6. den Entwurf einer „VO über Zolländerungen“ vor, die auf Grund des Gesetzes über die Ermächtigung zu vorübergehenden Zolländerungen vom 5.8.22 (RGBl. I, S. 709 ) erlassen werden soll. Die „VO über Zolländerungen“ sieht eine Erhöhung der Zollsätze für eine größere Gruppe gewerblicher Erzeugnisse um 30 bzw. 80% vor; für eine Reihe chemischer Erzeugnisse, die bisher zollfrei waren, soll ein Zoll eingeführt werden. Im Begleitschreiben des RFM heißt es, daß die in der VO vorgesehenen Zollerhöhungen die Grundlage für einen weiteren Abbau der Einfuhrverbote auf dem Gebiet der Industrie schaffen sollen. Eine beschleunigte Beschlußfassung des Kabinetts über die Vorlage sei erforderlich, weil das Ermächtigungsgesetz betr. Zolländerungen vom 5.8.22 am 30.6.24 ablaufe, aber auch im Hinblick auf die schwebenden Handelsvertragsverhandlungen mit Österreich. Der REM habe seine Zustimmung zur Weiterleitung des VOEntw. an die zuständigen parlamentarischen Gremien von einer grundsätzlichen Aussprache über die Frage der Agrarzölle im Kabinett abhängig gemacht (R 43 I /2416 , Bl. 232-235).

Der Reichsernährungsminister führte aus, daß er einer Regelung auf dem Gebiete der Industriezölle, also insbesondere der Vorlage des Reichswirtschaftsministers und dem österreichischen Handelsvertrag nicht zustimmen könne, wenn nicht gleichzeitig die Frage der Agrarzölle geregelt werde. Er sei der Meinung, daß die Agrarzölle in kürzester Zeit eingeführt werden müßten2. Mit dieser Überzeugung habe er bisher die landwirtschaftlichen Kreise, deren Vertrauen er sich mühsam erworben habe, ruhig erhalten. Die Lage der Landwirtschaft sei aber jetzt derart, daß etwas geschehen müsse, sei es auch zunächst nur mit psychologischer Wirkung, wenn der Bestand der Landwirtschaft überhaupt erhalten bleiben solle. Ohne eine beruhigende Maßnahme sei z. B. die Herbstbestellung erheblich gefährdet. Er wisse außerdem, daß aus den Kreisen der Landwirtschaft, und zwar aus den seiner früheren Freunde, in kürzester Zeit gegen ihn ein Vorstoß geplant werde, und man könne von ihm nicht erwarten, daß er sich dem entgegenstelle. Außerdem sei zu berücksichtigen, daß schon in den ersten Tagen des Wiederzusammentritts des Reichstages3 die landwirtschaftlichen Interpellationen4 zu beantworten seien. Dabei werde die Regierung um eine klare Stellungnahme in der Frage des Agrarschutzes nicht herumkommen, und er sei der Meinung, daß die Regierung sich dann zu der Wiedereinführung der Agrarzölle bekennen müsse. Er halte es daher für zweckmäßig, schon jetzt einen Gesetzentwurf dem Reichstag vorzulegen, der den Zustand vor dem 4. August 1914 bezüglich der Agrarzölle wiederherstelle5. Dabei sei notwendig – und dies sehe der soeben verteilte Gesetzentwurf vor –,[719] die autonomen Zollsätze wieder einzuführen6. Der Regierung sei dann durch ein Ermächtigungsgesetz die Möglichkeit zu geben, im Einzelfalle von den autonomen Zollsätzen herunterzugehen.

2

In einer Eingabe an den RK vom 17. 6. protestiert der Vorstand der Vereinigung der dt. Bauernvereine (Crone-Münzebrock) gegen die beabsichtigte Erhöhung der Industriezölle und fordert unter Hinweis auf die gegenwärtige Agrarkrise „die umgehende Wiedereinführung der Zölle auch für die Landwirtschaft“ (R 43 I /2416 , Bl. 236). Vgl. auch das Schreiben des Reichslandbundes an die RReg. vom 21. 6.: Dok. Nr. 230.

3

Der RT hatte sich am 6. 6. vertagt. Die nächste Sitzung findet am 24. 6. statt.

4

S. die Interpellationen der DNVP vom 30. 5., 4. 6. und 20. 6. (RT-Drucks. Nr. 91 , 186 , 229382 ), der DVP vom 28. 5. (RT-Drucks. Nr. 53, Bd. 382 ), des Zentrums vom 28. 5. (RT-Drucks. Nr. 81, Bd. 382 ).

5

Durch die Bekanntmachung betr. vorübergehende Einfuhrerleichterungen vom 4.8.14 (RGBl. S. 352 ) waren fast alle landwirtschaftlichen Zölle suspendiert worden.

6

Dieser GesEntw. konnte in den Akten der Rkei nicht ermittelt werden. Vgl. den Entwurf eines Gesetzes über Zölle und Umsatzsteuer, der in der Kabinettssitzung vom 2. 7. behandelt wird (Dok. Nr. 242, P. 2).

Parlamentarisch habe diese Maßnahme zwei Seiten, eine günstige und eine bedenkliche. Die günstige sei zweifellos die, daß den Deutschnationalen einerseits bezüglich der Agrarfragen der Wind aus den Segeln genommen und andererseits ihnen die Möglichkeit gegeben werde, in der Frage des Sachverständigengutachtens von ihrer starren Opposition abzulassen. Die nachteilige Seite sei die Auswirkung der Maßnahme auf die Sozialdemokratische Partei. Diese werde zweifellos von der Einführung von Agrarzöllen nichts wissen wollen, und man müsse sich darauf gefaßt machen, daß sie in eine scharfe Oppositionsstellung übergehe. Er sei aber der Meinung, daß man bezüglich des Sachverständigengutachtens davon nichts zu fürchten habe, da sich die Sozialdemokratische Partei in diesem Punkte schon allzu sehr festgelegt habe. Es könnte vielleicht auch versucht werden, noch vor der Einbringung des Gesetzentwurfs die Führer der Sozialdemokratischen Partei über die Notwendigkeit der Maßnahme aufzuklären.

Er bitte das Kabinett, sich auf seinen Standpunkt zu stellen, da es ihm sonst nicht möglich sei, dem Kabinett weiter anzugehören. Die Frage der Agrarzölle sei für ihn eine Kabinettsfrage geworden.

Der Reichskanzler erachtete es für zu Recht, daß der Reichsernährungsminister in der Frage der Agrarzölle in diesem Augenblick seine Person in den Vordergrund gestellt habe. Diese Stellungnahme sei sachlich begründet. Bei Übernahme des Landwirtschaftsressorts habe Graf Kanitz ohne Rücksicht auf seine Person im Interesse der Sache gehandelt und dadurch für seine Person große Opfer gebracht. Es sei ihm in seiner Stellung gelungen, das Vertrauen weitester Kreise der Landwirtschaft zu erringen. Dies sei auch von den Deutschnationalen zugegeben.

Was die Frage sachlich anlange, so sei kein Zweifel, daß es der Landwirtschaft zur Zeit schlecht ginge. Besonders die Besorgnis des Grafen Kanitz für die Herbstbestellung mache auf ihn großen Eindruck.

Auf der andern Seite sei er sich darüber klar, daß eine Wiedereinführung der Agrarzölle in der Bevölkerung große Aufregung verursachen werde; denn sie bedeute zweifellos eine Verteuerung der Lebenshaltung. Es würde ihm lieber sein, wenn sich die Erledigung der Agrarzölle noch etwas verschieben ließe. Die Bevölkerung sei noch in sehr erregtem Zustand. Die Sozialdemokratische Partei werde die Agrarzölle glatt ablehnen. Die Annahme des Sachverständigengutachtens im Reichstag, wenn die Sozialdemokratische Partei in Opposition gegangen wäre, bereite dann immerhin Sorgen.

Der Reichsernährungsminister erwiderte, daß es ihm auf den Tag nicht ankomme, wenn nur alles, also die Agrarzölle, die Verordnung des Reichswirtschaftsministers7[720] und der österreichische Handelsvertrag uno actu behandelt werde. Ein längerer Aufschub sei allerdings nicht möglich, da die Interpellationen im Reichstag Ende nächster Woche bevorständen.

7

S. Anm. 1.

Der Reichsminister der Finanzen bestätigte die Schilderungen über die Verhältnisse in der Landwirtschaft. Diese und noch weitere nicht erwähnte Momente schienen ihm für eine positive Beantwortung der Frage des Reichsernährungsministers zu sprechen. So werde in der Presse davon gesprochen, daß in Bayern eine Bauernrevolte bevorstände. Eine Aktivität der Reichsregierung in der Agrarpolitik könnte hier vielleicht günstig wirken. Weiter müsse er mitteilen, daß die Reichsmonopolverwaltung für Branntwein sich in kürzester Zeit gezwungen sehen würde, den Spritpreis wesentlich herabzusetzen. Dies stelle einen neuen harten Schlag für die Landwirtschaft dar.

Mit dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft sei er darin einer Meinung, daß die Interpellationen im Reichstage die Regierung zu einer klaren Stellungnahme in der Frage der Agrarzölle zwingen würden. Ob die Regierung erst bei den Interpellationen sich entscheiden oder schon jetzt einen Gesetzentwurf einbringen solle, sei eine rein taktische Frage. Außenpolitisch sei er nicht ganz sorgenfrei. Amerika werde vielleicht über die Wiedereinführung der Agrarzölle verstimmt sein. Es sei daher zu erwägen, ob man nicht zweckmäßig Getreide- und Viehzölle getrennt behandle, da nach seiner Meinung Amerika bei der Einführung von Getreidezöllen weniger interessiert sei. An sich erschiene ihm der Augenblick zur Einführung jetzt günstig, da die Auswirkung für das In- und Ausland bei der offenen Westgrenze zunächst gering sei.

Der Reichsernährungsminister und Staatssekretär Hagedorn sprachen sich gegen eine getrennte Behandlung der Vieh- und Getreidezölle aus. Die Regelung der Zollfrage vor Annahme des Sachverständigengutachtens hielten sie für zweckmäßig, weil sonst die Gefahr bestehe, daß Amerika die Anleihefrage mit der Zollfrage zu verknüpfen suche.

Der Vizekanzler war ebenfalls der Meinung, daß etwas geschehen müsse, wenn die Landwirtschaft nicht zugrunde gehen solle. Durch die Agrarzölle werde die Lebenshaltung nur ganz unwesentlich verteuert werden. Bei einer Preissteigerung um 2 M für den Zentner Roggen sei mit einer Verteuerung der Lebenshaltung um 1% der Wochenlöhne zu rechnen. Diese Belastung könne der Bevölkerung zugemutet werden. Parlamentarisch sei die Sache natürlich sehr lästig. Man müsse aber berücksichtigen, daß die Sozialdemokratische Partei bezüglich des Gutachtens festgelegt sei, und nach rechts scheine ihm die Lage durch die Einführung der Agrarzölle verbessert zu werden. Die Tatsache, daß die offene Westgrenze die Wiedereinführung der Agrarzölle zunächst illusorisch mache, werde vielleicht sogar die Rechte dazu bringen, sich für eine möglichst rasche positive Erledigung des Sachverständigengutachtens einzusetzen. Taktisch erschiene es ihm das beste, am kommenden Freitag [27. 6.] im Reichstag mit einer programmatischen Erklärung im Sinne der Einführung der Agrarzölle hervorzutreten.

[721] Der Reichswirtschaftsminister stimmte in der Gesamtauffassung dem Vizekanzler zu. Parlamentarisch sehe er nach links die Lage allerdings nicht so harmlos an. Zu berücksichtigen sei auch, daß die Landwirtschaft von der Einführung der Agrarzölle zunächst materiell keinen Vorteil haben werde. Die Forderung auf Herabsetzung der Steuern werde also bestehen bleiben. Die Frage der Sonderbehandlung der Vieh- und Fleischzölle müsse besonders geprüft werden. Ein sehr geringer Zoll werde wahrscheinlich schon genügen, um die unerwünschte Fleischeinfuhr herabzudrücken. Die Mehleinfuhr müßte stark behindert werden. In der Frage des taktischen Vorgehens sei auch er der Meinung, daß man mit der Sache im Reichstag in programmatischer Form herauskommen sollte.

Staatssekretär Geib führte vom Standpunkt des Reichsarbeitsministeriums aus, daß die Not der Landwirtschaft und damit zusammenhängend die Not der Landarbeiter anzuerkennen sei. Auf der anderen Seite hätte natürlich das Reichsarbeitsministerium große Sorge, wie sich die Einführung von Agrarzöllen auf die Löhne auswirke. Er hege indessen keine zu großen Befürchtungen. Er glaube, daß bei den Arbeitern Verständnis zu finden sei für die Notwendigkeit, die Landwirtschaft zu retten. Vielleicht sei es zweckmäßig, in Verbindung mit dem Landwirtschaftsministerium möglichst bald Fühlung mit den Gewerkschaften zu nehmen. Einzelheiten, wie z. B. die Frage der Zollbelastung des Gefrierfleischs, müßten geprüft werden.

Der Reichsminister der Finanzen hielt die Steuerbelastung der Landwirtschaft im Augenblick für nicht so stark. Durch die Herabsetzung der Wehrbeitragswerte bei der Landwirtschaft und die Zurückvergütung der überzahlten Landabgabe sei die Landwirtschaft erheblich entlastet. Die geltenden Steuern müßte die Landwirtschaft bei einem einigermaßen vernünftigen Zustand der Wirtschaft tragen können. In der Frage des Vorgehens sei auch er für eine programmatische Erklärung der Reichsregierung. Er bitte, heute folgendes zu beschließen:

1) Die Reichsregierung bevollmächtigt den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, im Laufe der Interpellationsdebatte im Reichstag eine Erklärung im Sinne seiner Vorschläge abzugeben;

2) die Ressorts werden beauftragt, sofort an das Studium der Frage im einzelnen heranzugehen.

Der Reichskanzler regte an, den Wortlaut der Regierungserklärung und die Regelung der Einzelfragen auch im Kabinett nochmals zu besprechen.

Der Reichswehrminister war mit dem Vorschlag des Reichsministers der Finanzen einverstanden. Nicht geklärt erschien ihm die Frage, wie sich die Zölle praktisch auswirken sollen. Zur Zeit sei der Preis für Auslandsgetreide höher als der für Inlandsgetreide. Die Agrarzölle würden also den Inlandspreis nicht steigern und damit auch die Not der Landwirtschaft nicht mildern können. Es schienen ihm für die Notlage der Landwirtschaft andere Gründe als der Druck des Auslandsgetreides bestimmend zu sein. Wesentlich erschiene ihm die Frage, wie bei Einführung der Agrarzölle die dadurch eingehenden Summen verwendet werden sollen.

[722] Staatssekretär Hagedorn sprach sich gegen die Anregung des Staatssekretärs Geib bezüglich der Fühlungnahme mit den Gewerkschaften aus.

Das Kabinett stimmte dem Inhalt des von dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegten Gesetzentwurfs betreffend Wiedereinführung der autonomen Zollsätze für landwirtschaftliche Produkte8 grundsätzlich zu. Ermäßigungen der autonomen Zollsätze vorzunehmen solle sich die Reichsregierung ermächtigen lassen. Die Ressorts sollten sofort die Vorarbeiten über die erforderlichen Ermäßigungen aufnehmen. Spätestens am Donnerstag [26. 6.] solle endgültig über den Gesetzentwurf, über die Grundsätze der vorzunehmenden Ermäßigungen und über die Regierungserklärung Beschluß gefaßt werden9.

8

Vgl. Anm. 6.

9

S. Dok. Nr. 235, P. 1.

Zu dem Gesetzentwurf des Reichswirtschaftsministeriums betreffend Industriezölle10 äußerte Staatssekretär Joel Bedenken bezüglich der Regelung der Gewichtszölle. Er beschränkte sich jedoch darauf, die Bedenken ausgesprochen zu haben und glaubte, daß sich die Unstimmigkeiten im Wege der Ressortverhandlung ausräumen ließen.

10

Gemeint ist der Entwurf einer „VO über Zolländerungen“ (Anm. 1).

Das Kabinett war damit einverstanden. Mit diesem Vorbehalt wurde dem Entwurf und damit der Vorlage desselben im Reichsrat zugestimmt11.

11

Der Entwurf einer „VO über Zolländerungen“ wird vom RFM noch am 19. 6. dem RR zugeleitet. Jedoch findet eine Beschlußfassung des RR über diesen Entwurf nicht statt, da er durch den Entwurf eines „Gesetzes über Zölle und Umsatzsteuern“ ersetzt wird (vgl. hierzu Dok. Nr. 242, P. 2). Der Wirtschaftspolitische Ausschuß des RWiR lehnt den Entwurf einer „VO über Zolländerungen“ in seiner Sitzung vom 24. 6. ab (vgl. Hauschild, Der vorläufige Reichswirtschaftsrat, S. 121 ff.).

Die Verhandlungen über den österreichisch-deutschen Handelsvertrag sollen erst nach erneuter Aussprache zwischen dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft und dem Ministerialdirektor v. Stockhammern nach dessen Rückkehr aus Wien und Prag aufgenommen werden12.

12

Zum Fortgang der dt.-österr. Handelsvertragsverhandlungen vgl. Dok. Nr. 244, P. 2.

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