1.175.1 (ma12p): 1. Handelsvertragsverhandlungen mit Frankreich.

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1. Handelsvertragsverhandlungen mit Frankreich.

Der Reichskanzler stellte die Zustimmung des Kabinetts dazu fest, daß der Staatssekretär a. D. v. Simson, der im Begriff sei, als Sachverständiger nach Paris zurückzukehren, an dieser Beratung ausnahmsweise teilnehme.

Der Reichswirtschaftsminister berichtete über den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen in Paris. Das französischerseits vorgeschlagene Provisorium1 sei für Deutschland unannehmbar, in erster Linie, weil der französischen Kammer ein neuer Zolltarif vorliege, der einen gegen Deutschland gerichteten prohibitiven Charakter trage. Die für das Kabinett zu entscheidenden Fragen seien daher: 1. Welche Stellung Deutschland zu dem französischen Vorschlag einnehmen solle, sowie 2., was nach dem 10. Januar geschehen solle.

1

Anfang Januar 1925 hatte der frz. Handelsminister Raynaldy dem Leiter der dt. Verhandlungsdelegation, StS Trendelenburg, Vorschläge für ein provisorisches Handelsabkommen überreicht, das am 10.1.25 in Kraft treten soll. Berichte oder Aufzeichnungen über die frz. Vorschläge waren in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln; s. jedoch die diesbezüglichen Ausführungen des MinDir. Ritter in der obigen Ministerbesprechung.

Er halte es insbesondere im Hinblick auf die öffentliche Meinung des In- und Auslandes für zweckmäßig, einen deutschen Gegenvorschlag noch vor dem 10. Januar zu formulieren und zu überreichen. Im übrigen könne man hinsichtlich des weiteren Verfahrens verschiedene Wege einschlagen. Einmal könne man den neuen deutschen Zolltarif, der schon so weit vorbereitet sei, daß eine[1272] Vorlage bei den gesetzgebenden Körperschaften demnächst erfolgen könne, beschleunigt zur Annahme und Geltung bringen2. Sodann könne man auf Grund des § 10 des Zolltarifgesetzes von 19023 Tariferhöhungen vornehmen, insoweit solche erforderlich seien, um der französischen Differenzierung zu begegnen. Ein solcher Kampftarif könne innerhalb 10 Tagen fertiggestellt sein. Endlich könne man im Wege der Gesetzgebung einen besonderen Obertarif schaffen, der für Diskriminationszwecke zur Verfügung stände4. Dieser Weg habe vor dem an erster Stelle genannten den Vorteil, daß bei der Erörterung des Gesetzes im Reichstage die grundsätzliche Streitfrage, betreffend Agrarschutz, ausgeschaltet werden könne. Staatssekretär Trendelenburg habe zu allen diesen Fragen Stellung genommen und die Auffassung vertreten, daß schon der Fortfall der Kontingente für Elsaß-Lothringen und der allgemeinen deutschen Meistbegünstigung5 einen ausreichenden Druck auf die Französische Regierung ausüben werde. Er, der Reichswirtschaftsminister, schlage daher vor, es solle 1. ein deutscher Gegenvorschlag für ein Provisorium sofort gemacht und überreicht werden; 2. im Falle der Nichteinigung hierüber ein vertragloser Zustand eintreten ohne Abbruch der Verhandlungen.

2

Zur Zolltarifnovelle s. diese Edition, Die Kabinette Luther I und II.

3

§ 10 des Zolltarifgesetzes vom 25.12.1902: „Zollpflichtige Waren, die aus Ländern herstammen, in welchen dt. Schiffe oder dt. Waren ungünstiger behandelt werden als diejenigen anderer Länder, können neben dem tarifmäßigen Zollsatz einem Zollzuschlage bis zum doppelten Betrage dieses Satzes oder bis zur Höhe des vollen Wertes unterworfen werden. Tarifmäßig zollfreie Waren können unter der gleichen Voraussetzung mit einem Zolle in Höhe bis zur Hälfte des Wertes belegt werden. Auch können, soweit nicht Vertragsbestimmungen entgegenstehen, ausländische Waren denselben Zöllen und Zollabfertigungsvorschriften unterworfen werden, die im Ursprungsland auf dt. Waren Anwendung finden.“ Diese Maßnahmen werden nach Zustimmung des Bundesrats durch kaiserliche Verordnung in Kraft gesetzt. Die getroffenen Anordnungen sind sofort dem RT mitzuteilen. Sie sind außer Kraft zu setzen, wenn der RT die Zustimmung nicht erteilt (RGBl. 1902, S. 308 ).

4

Vgl. hierzu das Schreiben des RAM an RWiMin., RFMin., REMin. usw. vom 28.11.24 sowie das Antwortschreiben des RWiMin. an das AA vom 10.12.24 (R 43 I /2417 , Bl. 106-109).

5

Am 10.1.25 laufen die Bestimmungen des VV über die zollfreie Einfuhr elsaß-lothringischer Warenkontingente nach Deutschland sowie über die einseitige Gewährung der Meistbegünstigung an Frankreich und die übrigen all. Staaten ab.

Der Reichsminister des Auswärtigen führte aus, daß er von jeher den Standpunkt vertreten habe, die sachliche Behandlung der Wirtschaftsfragen durch politische Differenzen nicht beeinflussen zu lassen. Das gelte nach beiden Richtungen hin. Im übrigen seien auch gegen die Herbeiführung eines vertraglosen Zustandes im Interesse der deutschen Wirtschaft erhebliche Bedenken zu erheben. Die von Paris aus ihm zugegangene Anregung, durch ein Entgegenkommen in den Wirtschaftsverhandlungen die Atmosphäre für die politischen Fragen zu verbessern, halte er in jedem Falle nicht für empfehlenswert. Somit sei er mit dem Vorschlag des Reichswirtschaftsministers, einen deutschen Gegenvorschlag zu unterbreiten, durchaus einverstanden.

Ministerialdirektor Ritter berichtete von den Ressortbesprechungen über den französischen Entwurf eines Provisoriums. Es habe sich bei diesen Besprechungen ergeben, daß eine sachliche Stellungnahme zu den Vorschlägen im Hinblick auf die Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit sowie auf das Fehlen verschiedener tatsächlicher Unterlagen nicht möglich sei. Allenfalls könne zu der[1273] Frage des reinen Zoll- und Warenverkehrs Stellung genommen werden, und hier sei im einzelnen folgendes zu sagen:

1.

Der französische Bericht erfordere von Deutschland die Meistbegünstigung; dies sei im ersten deutschen Entwurf angeboten, bis auf die Weineinfuhr.

2.

Was Frankreich dagegen biete, sei noch nicht zu übersehen, da die Aufstellung der einzelnen Waren, die den Minimal- bzw. den Zwischentarif erhalten sollten, noch ausstände. Die deutsche Delegation müsse daher fordern, daß der Minimaltarif möglichst für alle Waren zur Anwendung komme, für die von Anfang an dieser Tarif deutscherseits gefordert sei.

3.

Hinsichtlich Elsaß-Lothringens verlangten die Franzosen die zollfreie Einfuhr gewisser Waren, die ebenfalls noch nicht bezeichnet seien. Demgegenüber müsse deutscherseits nach wie vor die absolute Zollfreiheit abgelehnt und allenfalls einer Zollbegünstigung nur im Zusammenhang mit einer französischen Gegenseitigkeit bezüglich des Saargebiets zugestimmt werden.

4.

Hiermit ergebe sich der deutsche Standpunkt hinsichtlich des Saargebiets, den der französische Vorschlag überhaupt nicht erörtere. Dies sei somit die Gelegenheit, die Saarfrage aufzuwerfen.

5.

Die Franzosen forderten weiter die Beseitigung der bestehenden Ausfuhrverbote für verschiedene Waren, ohne diese bisher näher zu bezeichnen. Hier könne in bestimmtem Umfange die Aufhebung der Verbote in Aussicht gestellt werden, allerdings in gewissen Fällen gegen eine entsprechende Zollerhöhung.

6.

Hinsichtlich der Dauer des Provisoriums sähe der französische Vorschlag zunächst 3 Monate vor, mit automatischer Verlängerung. Demgegenüber müsse deutscherseits auf einen sogenannten Waffenstillstand, etwa bis zum 28. Februar, gedrungen werden.

Ministerialdirektor Posse verlas auf Wunsch des Reichskanzlers den anliegenden Drahtbericht des Staatssekretärs Trendelenburg6.

6

Der Bericht Trendelenburgs liegt diesem Protokoll nicht bei; auch in den einschlägigen Sachakten der Rkei konnte er nicht ermittelt werden.

Gesandter Ritter führte hierzu aus, daß nach seiner Auffassung die peinlichen Wirkungen eines vertraglosen Zustandes für die verschiedenen ausländischen Staaten deutscherseits überschätzt würden. Bei Frankreich sei die Lage zwar etwas anders, indem Frankreich in erheblich höherem Maße als Deutschland auf eine Zollverständigung angewiesen sei; aber auch für Deutschland sei es auf die Dauer unerträglich, wenn die übrigen Staaten sich an den vertraglosen Zustand gewöhnt hätten. Er, Gesandter Ritter, sei daher der Auffassung, daß ein vertragloser Zustand unter allen Umständen vermieden werden müsse.

Der Reichsminister der Finanzen stimmte den Ausführungen des Vorredners bei, warnte jedoch davor, die Diskussion sich in Einzelheiten verlieren zu lassen. Es handle sich hier um die große Frage, ob die Wirtschaft mit der Politik verquickt werden könne oder nicht. Nach seiner Auffassung sei dies zu verneinen. Man müsse den bisherigen Standpunkt beibehalten. Demnach sei ein deutsches Angebot sofort vorzubereiten, und es seien unabhängig davon[1274] die Verhandlungen fortzusetzen, wobei das deutsche Rüstzeug hierfür durch Schaffung eines Obertarifs bereitzustellen sei.

Der Vizekanzler gab seinem Befremden darüber Ausdruck, daß das Kabinett nicht bei seinem früheren Beschlusse verbleibe, wonach das französische Provisorium abzulehnen sei7. Zu einem Abbruch der Verhandlungen dürfe es allerdings nicht kommen. Er halte es aber für politisch nicht tragbar, wenn deutscherseits ein Gegenvorschlag gemacht werde. Auch Staatssekretär Trendelenburg habe vorgeschlagen, die günstige Position, in die Deutschland gegenüber der französischen Wirtschaft hier gebracht worden sei, auszunützen.

7

Vgl. Dok. Nr. 382, P. 2.

Der Reichsminister des Auswärtigen wies demgegenüber darauf hin, daß auch Staatssekretär Trendelenburg die Überreichung eines Gegenvorschlags anempfohlen habe, wenn er diesen auch nicht für aussichtsreich halte.

Der Vizekanzler verblieb dabei, daß ein solcher Schritt innerpolitisch zu unnötigen Belastungen der Reichsregierung führen würde.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft stimmte dem Vorredner zu. Deutschland könne die unerhörte politische Ohrfeige, die es in der Räumungsfrage soeben erhalten habe, nicht ruhig einstecken, ohne irgendwie zu reagieren. Er empfehle zwar keinen wirtschaftlichen passiven Widerstand, was schon deswegen nicht in Frage komme, weil die jetzige Räumungsnote8 nicht von Frankreich allein, sondern von allen Alliierten ausginge. Aber seine Auffassung sei, daß man an dem einmal gefaßten Beschluß des Kabinetts festhalten und demnach den französischen Vorschlag ablehnen müsse. Dabei könnten jedoch natürlich die Verhandlungen fortgeführt werden9.

8

S. Dok. Nr. 386, Anm. 1.

9

Bis hierher ist das vorliegende Protokoll vom MinR Kiep verfaßt. Der restliche Protokollteil stammt von ORegR Grävell.

Der Reichsminister des Auswärtigen erwiderte, daß, wenn mit Frankreich gebrochen würde, auch die Handelsvertragsverhandlungen mit den anderen Alliierten abzubrechen seien.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wies demgegenüber darauf hin, daß mit den übrigen Alliierten Verhandlungen über ein Provisorium nicht schwebten.

Der Reichsminister des Auswärtigen bemerkte dagegen, daß der von Frankreich übergebene Provisoriumsvorschlag ja auch gar nicht angenommen würde und darüber keine Verhandlungen stattfänden.

Der Reichskanzler hielt es für richtig, an dem bisherigen Standpunkt festzuhalten, nach dem die Wirtschaftsfragen von den politischen zu trennen seien.

Staatssekretär a. D. v. Simson hatte gegen eine Ablehnung des französischen Provisoriumsvorschlags keine Bedenken, wenn diese motiviert geschähe. Die Darlegung der Gründe könne gleichzeitig eine Darstellung der Basis enthalten, auf der wir uns ein Provisorium dächten.

In der Beurteilung des Zustandes nach dem 10. Januar, falls ein Provisorium nicht zustande käme, weiche er von Staatssekretär Trendelenburg ab. Allerdings werde ein vertragsloser Zustand einen gewissen Druck auf Frankreich[1275] ausüben, jedoch werde er nicht ausreichen, Frankreich zu einer Änderung seiner Gesamteinstellung zu bringen; dies werde erst erreicht, wenn dieser Druck durch Schaffung eines Obertarifs, also Verstärkung des deutschen Schutzzolls, vergrößert werde.

Der Reichsarbeitsminister war ebenfalls der Auffassung, daß die politischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte nicht miteinander verbunden werden sollten. Die Verhandlungen über ein Provisorium brauchten nicht unbedingt abgelehnt zu werden. Die deutschen Interessen seien allerdings mit Entschiedenheit wahrzunehmen, selbst auf die Gefahr hin, daß dadurch das Provisorium nicht zustande käme. Die Schaffung eines Obertarifs scheine ihm nur möglich auf Grund des § 10 des Zolltarifgesetzes10. Ihm erscheine es zweckmäßiger, an Stelle eines Obertarifs eine vorläufige Änderung (Erhöhung) des bestehenden autonomen Tarifs durch den Reichstag vornehmen zu lassen.

10

S. Anm. 3.

Der Reichsminister des Auswärtigen verlas zwei soeben eingegangene Telegramme des Staatssekretärs Trendelenburg11.

11

In den Akten der Rkei nicht ermittelt.

Der Reichswirtschaftsminister wies darauf hin, daß vom innerpolitischen Standpunkte aus die Frage des Provisoriums ziemlich gleichgültig sei. In der Öffentlichkeit werde man sich im wesentlichen nur die Frage vorlegen: Werden die Verhandlungen abgebrochen oder nicht? Außerdem bestehe ja eine Einmütigkeit darüber, daß der deutsche Provisoriumsvorschlag zu keinem Ergebnis führe. Der neue Vorschlag Trendelenburgs, ein Provisorium auf 1 Jahr abzuschließen, sei sehr bedenklich. Ein derartiges Provisorium sei auch tatsächlich kein Provisorium mehr, sondern schon ein wirkliches Wirtschaftsabkommen. Die Frage sei also lediglich die, wie die Ablehnung des französischen Provisoriums begründet werden solle. In der Frage der Schaffung eines Obertarifs könne er sich den Ausführungen des Reichsarbeitsministers nicht anschließen. Eine Änderung des autonomen Zolltarifs rolle die gesamten Fragen, die mit dem Zolltarif zusammenhängen, auf, besonders auch die Eisenfrage und die Agrarfrage. Die Verhandlungen würden im Reichstag nicht zuende kommen; wir würden uns außerdem durch diese Verhandlungen nur unnötigerweise decouvrieren.

Der Obertarif sei seiner Meinung nach auch nicht vom Reichstag zu schaffen, sondern der Reichstag müsse zur Verwirklichung desselben der Reichsregierung im Wege eines Ermächtigungsgesetzes die Möglichkeit geben.

Der Reichskanzler stellte fest, daß in der Beurteilung des französischen Provisoriumsvorschlags Übereinstimmung der Auffassung des Reichswirtschaftsministers mit der des Staatssekretärs a. D. v. Simson bestände.

Staatssekretär a. D. v. Simson fragte, ob damit auch seine Auffassung, daß ein deutscher Gegenvorschlag nicht gemacht werden solle, bestätigt sei.

Der Reichskanzler bejahte die Frage.

Der Reichsarbeitsminister glaubte, daß, wenn sich im Verlauf der Verhandlungen die Notwendigkeit ergebe, einen deutschen Gegenvorschlag zu machen, man dies nicht unbedingt abzulehnen brauche.

[1276] Was die Frage des Obertarifs anlange, so erhebe sich angesichts des vorgeschlagenen Weges eines Ermächtigungsgesetzes die Frage, ob der Reichstag wohl gewillt sei, der Reichsregierung ein derartiges Gesetz zu geben. Er hege die größten Bedenken.

Der Vizekanzler hielt die Wirkung einer Erhöhung des Zolltarifs für dieselbe, ob sie nun auf Grund des § 10 oder auf Grund eines neuen Ermächtigungsgesetzes vorgenommen werde. Entschieden sprach er sich gegen eine provisorische Änderung des autonomen Tarifs aus.

In dem Abschluß eines Provisoriums erblicke er eine große Gefahr. Deutschland gebe mit diesem Provisorium eine große Anzahl von Trümpfen aus der Hand, die es bei Führung der endgültigen Verhandlungen dann nicht mehr ausspielen könne. Er sei auch nicht der Meinung, daß die politischen Fragen von den wirtschaftlichen getrennt werden müßten. Wir sollten den Provisoriumsvorschlag als gescheitert ansehen und auch im übrigen keinen Wert auf besondere Beschleunigung der Verhandlungen legen.

Ministerialdirektor Ritter wies auf die größere psychologische Wirkung hin, die ein Ermächtigungsgesetz ausübe gegenüber den Möglichkeiten auf Grund des § 10.

Ministerialdirektor Posse teilte mit, daß bei einer Verordnung auf Grund des § 10 die Länder genannt werden müßten, auf die die Verordnung Anwendung finden solle. Dadurch komme der Charakter der Kampfzölle besonders stark zum Ausdruck.

Der Reichsminister des Auswärtigen hielt die Verbindung der politischen und wirtschaftlichen Fragen im Augenblick für nicht angängig. Wollte man jetzt eine politische Tat, so dürfe sie nicht nur auf Frankreich angewandt werden. Im übrigen sei auch er der Meinung, daß das Provisorium nicht zustande käme. Der französische Entwurf sei unannehmbar. Angesichts der neuen Mitteilungen des Staatssekretärs Trendelenburg sei zu erwägen, ob nicht Staatssekretär Trendelenburg zur Berichterstattung nach Berlin berufen werden müsse.

Der Reichskanzler und der Reichswirtschaftsminister stimmten dieser Auffassung bei. Allerdings müsse den Franzosen von der Abreise des Staatssekretärs Trendelenburg mit ausreichender Begründung Kenntnis gegeben werden.

Der Reichsminister des Auswärtigen wies noch auf die Mitteilung des Staatssekretärs Trendelenburg, daß er beabsichtige, heute nachmittag die Franzosen wegen seines neuen Provisoriumsvorschlages zu sondieren, hin und glaubte, daß diese Sondierung sofort verhindert werden müsse.

Das Kabinett war der gleichen Auffassung.

Der Reichskanzler stellte daraufhin als Auffassung des Kabinetts fest, daß

1.

Staatssekretär Trendelenburg anzuweisen sei, keine Sondierung bezüglich eines einjährigen Provisoriums vorzunehmen,

2.

der französische Provisoriumsvorschlag begründet abzulehnen sei,

3.

Staatssekretär Trendelenburg zur Berichterstattung nach Berlin zu berufen sei12.

12

S. die Berichterstattung StS Trendelenburgs in der Kabinettssitzung vom 8. 1. (Dok. Nr. 388, P. 1).

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