1.80.2 (ma12p): 2. Mittellandkanal.

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2. Mittellandkanal.

Der Reichsverkehrsminister7: Die Vollendung des Mittellandkanals durch Herstellung des Schlußstückes von Hannover bis Magdeburg und seine Fortsetzung bis Groß-Berlin durch einen Ausbau des Ihle- und Plauer-Kanals sei von der Preußischen Landesversammlung bereits am 4. Dezember 1920 einstimmig beschlossen worden. Schon vorher habe Preußen den westlichsten Teil von Hannover bis Peine nebst Zweigkanal nach Hildesheim in Angriff genommen, um den aus dem Felde zurückkehrenden Mannschaften Gelegenheit zur Arbeit zu bieten. Mit dem Übergange der Wasserstraßen auf das Reich habe dieses in einer Vereinbarung mit den am Kanal beteiligten Ländern Preußen, Braunschweig, Sachsen und Anhalt übernommen, diese Notstandsarbeiten fortzusetzen und den Mittellandkanal nach den Beschlüssen der Preußischen Landesversammlung zu vollenden, soweit die Finanzlage des Reichs dazu die Möglichkeit biete, und unter der Voraussetzung, daß die Länder sich bei der Aufbringung der Mittel mit einem Drittel der Baukosten beteiligten.

7

Der RVM bezieht sich im folgenden auf seine schriftlichen Kabinettsvorlagen vom 28. 6. und 25. 8. (R 43 I /2141 , Bl. 75-87, 102f).

Aus Mangel an Mitteln habe das Reich nicht gebaut. Nunmehr biete sich die Gelegenheit, durch die Gemeinschaftsgruppe deutscher Hypothekenbanken die erforderlichen Mittel in Amerika zu erhalten, und zwar mit Hilfe der Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen8. Der Ausgabekurs würde 97% betragen, der Zinsfuß 8%, die Provision 3%. Es werde eine Aktiengesellschaft zu gründen sein, deren Aktien zu ⅔ dem Reich und zu ⅓ den Ländern gehören müßten. 70% der Unkosten machten die Arbeitslöhne aus.

8

In den Vorlagen des RVM (s. Anm. 7) ist von einer Anleihe in Höhe von 260 Mio GM die Rede, die in 10 Jahren rückzahlbar ist.

Über die besondere Bedeutung des Mittellandkanals für den Verkehr brauche er wohl nicht viel zu sagen. Besonders wichtig sei auch der Gesichtspunkt, daß die Reichsbahn in ihrer Tarifgestaltung nicht mehr frei sei und daß[1016] die Tarife des Mittellandkanals die Reichsbahntarife beeinflussen könnten. Parlamentarische Schwierigkeiten befürchte er bei Annahme der Vorlage nicht.

Der Reichsminister der Finanzen Es sei vor allem notwendig, die 800 Millionen-Anleihe9 zu erhalten. Er fürchte nur, daß im gegenwärtigen Zeitpunkt die Aufbringung eines Betrages von 260 Millionen Goldmark im Anleihewege der Zeichnung der 800 Millionen-Anleihe im Wege stehen könne. Er habe ferner das Bedenken, daß der geplante Zinsfuß für die 260 Millionen Mark zu hoch sei.

9

Gemeint ist die im Dawes-Plan vorgesehene Anleihe von 800 Mio GM.

Staatssekretär Krohne: Seines Wissens sei die Anleihe von 800 Millionen Mark in Amerika schon placiert. Stelle man jetzt wieder die Ausführung des Projektes zurück, dann habe man keine Sicherheit, ob man später den erforderlichen Kredit für die Vollendung des Mittellandkanals in Amerika erhalten werde.

Staatssekretär Trendelenburg: Zweifellos sei der Bau des Mittellandkanals dringend erwünscht. Zwischen den vielen privaten Kreditbedürfnissen der deutschen Wirtschaft und der Anleihe von 800 Millionen Mark bestehe keine Konkurrenz, wohl aber sehe er eine Konkurrenz zwischen der 800 Millionen-Anleihe und der Anleihe von 260 Millionen Mark für den Mittellandkanal. Dabei müsse die 800 Millionen-Anleihe unbedingt vorgehen. Auch er halte den geplanten Zinsfuß für zu hoch. Erst kürzlich habe das Kohlensyndikat einen amerikanischen Kredit für ein Jahr zu einem Zinsfuß zu 6¾% erhalten.

Der Reichsernährungsminister Auch er halte es für zweckmäßig, noch etwas zu warten, bis ein billigerer Zinsfuß zu erreichen sei.

Der Reichsminister der Finanzen Abgesehen davon, daß es bisher an einer etatsrechtlichen Ermächtigung zur Aufnahme der Anleihe fehle, müsse er vor allem noch darauf hinweisen, daß bei allen derartigen größeren Geldgeschäften unbedingt die Zustimmung des Reichsbankpräsidenten eingeholt werden müsse.

Staatssekretär Geib: Vom Standpunkt seines Ressorts begrüße er die geplante Vollendung des Mittellandkanals.

Staatssekretär Krohne wies darauf hin, daß Preußen einen Anspruch auf Vollendung des Kanals habe.

Das Kabinett beschloß, der Aufnahme einer Anleihe im Sinne der Vorlage des Reichsverkehrsministers vom 28.6.1924 in grundsätzlicher Beziehung zuzustimmen. Die Ausführung soll jedoch einem besonderen Kabinettsbeschluß vorbehalten bleiben, dem zunächst eine Verständigung zwischen dem Reichsverkehrsminister, dem Reichsminister der Finanzen und dem Reichsbankpräsidenten vorangehen soll10.

10

Diese Frage wird erneut in der Kabinettssitzung vom 31. 10. behandelt (Dok. Nr. 347, P. 3).

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