2.170.5 (mu21p): 6. Außerhalb der Tagesordnung: Ausscheiden des Reichsministers Koch-Weser aus dem Reichskabinett.

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6. Außerhalb der Tagesordnung: Ausscheiden des Reichsministers Koch-Weser aus dem Reichskabinett.

Der Reichskanzler gab dem lebhaften Bedauern Ausdruck, das alle Mitglieder des Reichskabinetts angesichts des bevorstehenden Ausscheidens des Herrn Reichsministers Koch-Weser aus der Reichsregierung erfülle. Auch der Herr Reichspräsident habe soeben diesem Bedauern in einer Unterredung mit ihm, dem Reichskanzler, Ausdruck gegeben. Herr Reichsminister Koch-Weser habe ja von vornherein erklärt, daß er sein Amt zur Verfügung stelle, falls dies zur Behebung politischer Schwierigkeiten für das Reichskabinett erforderlich wäre. Er habe nunmehr in loyalster Weise sein Angebot erneuert5. Die Reichsregierung wisse ihm dafür besonderen Dank. Es sei kein Zweifel, daß die Tätigkeit des Herrn Reichsministers Koch-Weser dauernde Wirkungen in seinem Ressort und darüber hinaus hinterlassen werde, insbesondere sei es Herrn Reichsminister Koch-Weser in seiner Amtszeit gelungen, weite Kreise des Richter- und Anwaltstandes in dankenswertester Weise enger an den Staat heranzuführen.

5

Im Anschluß an die politische Besprechung vom 10. 4. (Dok. Nr. 169) hatte Koch-Weser den StSRkei gebeten, dem RK seinen Wunsch zu unterbreiten, erst nach Erledigung des Auslieferungsgesetzes im RT und der Ausschußberatungen über den Haushalt des RJMin., sowie nach der Amtseinführung des neuen RGPräs. Bumke aus seinem Amt entlassen zu werden (BA: Nachlaß Pünder  36).

Der Reichskanzler erklärte, die Reichsregierung hoffe auch nach dem Ausscheiden von Herrn Reichsminister Koch-Weser, daß dieser seine Arbeitskraft für die verschiedenen Aufgaben zur Verfügung stellen werde, die von seiten des Staats und unseres Vaterlandes an ihn herantreten würden6. Er hoffe im übrigen, daß Herr Reichsminister Koch-Weser wohl nicht zum letzten Male einem deutschen Reichskabinett angehört haben werde7.

6

Siehe dazu Dok. Nr. 179, P. 1. Koch-Weser blieb Mitglied des Ausschusses für Verfassungs- und Verwaltungsreform, obwohl dagegen zunächst Einspruch von MinPräs. Held erhoben worden war (Material in R 43 I /1880 ).

7

Die Entlassungsurkunde wurde am 13. 4. vollzogen (R 43 I /1308 , S. 319).

Die Ministerbesprechung wurde hierauf geschlossen.

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