1.105.6 (mu22p): Sanktionsfrage.

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Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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Sanktionsfrage.

Der Reichsminister des Auswärtigen trug vor, worum es sich in dieser Frage letzten Endes handelt. Es müsse erreicht werden, daß die Gläubigermächte Deutschland gegenüber in Zukunft auf alle Sanktionen, insbesondere auf Artikel 430 des Friedensvertrages sowie auf die Rechte der Artikel 17 und 18 der Anlage II zu Teil 8 des Vertrages von Versailles verzichten. Es sei unmöglich, von der französischen Regierung, mit der man praktisch gesehen in dieser Frage allein zu verhandeln habe, einen ausdrücklichen Verzicht zu erreichen. Was aber möglich sei und auch unbedingt durchgesetzt werden müsse, sei die Einigung auf eine Formulierung, durch die Sanktionen in Zukunft praktisch ausgeschlossen würden. Eine derartige Formulierung müsse demnächst Bestandteil des Schlußergebnisses der kommenden Konferenz werden17. Nachdem es bei den Verhandlungen des Organisationskomitees für die Liquidierung der Vergangenheit nicht möglich gewesen sei, eine geeignete Formulierung in dem Schlußbericht dieses Komitees aufzunehmen, müsse das Ziel auf diplomatischem Wege weiter verfolgt werden. Zu diesem Zwecke sei eine Instruktion für den Botschafter von Hoesch im Entwurf fertiggestellt worden.[1185] Diesen Entwurf, der in der Anlage beiliegt, brachte er zur Verlesung18. Ob der deutsche Botschafter mit dieser Instruktion bei Briand zum Ziel kommen werde, sei fraglich. Gerade deshalb, weil dies zweifelhaft sei, und weil mit der Möglichkeit gerechnet werden müsse, daß die Fragen bis zur Haager Konferenz offenbleiben, sei es von so großer Wichtigkeit, sich bei der Vorbereitung der Konferenz die Unterstützung Englands zu sichern. Mit England müsse in den Verhandlungen über Liquidationsfragen so verhandelt werden, daß wir seine Unterstützung für eine praktische Formel erhalten würden.

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Daß der Sanktionsfrage in Frankreich hohe Bedeutung beigemessen, aber ihre Behandlung gescheut werde, hatte v. Hoesch Anfang November schon gemeldet (Telegramm Nr. 1066 vom 6. 11.; R 43 I /298 , Bl. 421-424, hier: Bl. 421-424), nachdem die Sanktionsfrage auch im Liquidationskomitee zur Debatte gestanden hatte (Niederschrift über die Besprechung vom 26. 10.; R 43 I /298 , Bl. 408-420, hier: Bl. 408-420). Briand hatte dann die Meinung vertreten, „daß ein glatter oder auch schlecht verschleierter Verzicht auf Artikel 430 für die frz. Reg. nicht möglich sein würde.“ Er wolle sich aber um eine Formel selbst bemühen (Telegramm v. Hoeschs Nr. 1100 vom 11. 11.; R 43 I /298 , Bl. 434-436, hier: Bl. 434-436). Nach einer weiteren Unterredung mit Briand, der gemeint hatte, die Frage sei in drei Wochen zu lösen, war von dem dt. Botschafter telegrafiert worden: „Ich selbst bin weniger optimistisch, da ich weiß, wie unerträglich für die gegenwärtige Mehrheit ein erkennbarer Verzicht auf Sanktionen wäre. […] Wir werden uns jetzt darüber klar werden müssen, ob wir es vorziehen, uns evtl. mit einem solchen Ergebnis abzufinden oder ob wir es lieber auf einen großen Kampf im Haag ankommen lassen wollen, bei dem wir alle Minen (Unterstützung Englands und Italiens, Anrufung der zur Mobilisierung berufenen internationalen Finanz) springen lassen könnten, ohne allerdings sicher zu sein, ein besseres Resultat zu erzielen, nachdem französische öffentliche Meinung in Harnisch gebracht sein wird“ (Telegramm Nr. 1121 vom 15. 11.; R 43 I /298 , Bl. 439 f., hier: Bl. 439 f.).

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In der Instruktion wurde erklärt, daß eine Formel für die Sanktionsfrage, die verschiedene Auslegungsmöglichkeiten offenlasse oder herausfordere, schlimmer als gar keine Formel sei. „Bei der Behandlung des ganzen Problems gegenüber der französischen Regierung muß meiner Ansicht nach folgender Gesichtspunkt in den Vordergrund gerückt werden: Wir stellen mit unseren Vorschlägen keine zusätzliche, über den Young-Plan hinausgehende Forderung. Denn die französische Regierung kann nicht bestreiten, daß die ganze Struktur des Young-Planes für Sanktionen des Versailler Vertrags keinen Raum mehr läßt, und daß er deren Fortfall auch deutlich zum Ausdruck bringt. Wenn wir trotzdem eine ausdrückliche Klärung der Frage in dem abzuschließenden neuen Vertrage verlangen, so geschieht das deshalb, weil die Frage auch 1924 in London in einem besonderen Abkommen geregelt worden ist, das jetzt hinfällig wird, und weil die Sache zu wichtig ist, als daß wir uns darauf einlassen könnten, unser Parlament und unsere Öffentlichkeit lediglich auf die einzelnen einschlägigen Stellen des Planes hinzuweisen. Die französische Regierung macht uns also, wenn sie unserem Wunsch entgegenkommt, keine sachliche Konzession, sondern höchstens eine Konzession in der Form, […].“ Auf eine Formel solle sich v. Hoesch erst festlegen, nachdem die RReg. gehört worden sei (R 43 I /298 , Bl. 445-447, hier: Bl. 445-447 und 1440, R 43 I /1440 , Bl. 109 f., hier: Bl. 109 f.).

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete erklärte, daß er mit der Instruktion für den Botschafter von Hoesch einverstanden sei19. Die Instruktion enthalte nach seiner Auffassung keine Preisgabe oder Einschränkung des von dem Reichsaußenminister richtig gekennzeichneten deutschen Zieles in der Sanktionsfrage. Selbstverständlich dürfe der Botschafter von Hoesch in der Sache keine endgültige Entscheidung treffen, ohne zuvor dem Kabinett nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben. Eine nochmalige eingehende materielle Erörterung des Problems durch das Reichskabinett werde notwendig werden, wenn von seiten Briands neue Anregungen zur Sache vorlägen.

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Noch am Vortage hatte der RMbesGeb. in einem Schreiben an den RK festgestellt, die Pariser Sanktionsverhandlungen seien negativ verlaufen. Frankreich gehe von den Normen des VV aus und betrachte den Young-Plan als Nachfolger des Dawes-Planes. Eine freiwillige Anerkennung des Sanktionssystems, das Deutschland bis 1988 drohen würde, komme nicht in Betracht. Die Botschaft in Paris solle Verhandlungsvollmacht ohne größere Bewegungsfreiheit erhalten. Alle Möglichkeiten auf Frankreich einzuwirken, müßten ausgenutzt werden (R 43 I /298 , Bl. 228-230, hier: Bl. 228-230). Diesen Brief, erklärte Wirth am 22. 11., habe er vor der Kabinettssitzung geschrieben. Es handele sich dabei nicht um einen Protest, sondern um einen politischen Vorgang. Ein Teil seiner Forderungen sei in der Kabinettssitzung bereits erfüllt worden (Vermerk v. Hagenows vom 22. 11.; R 43 I /298 , Bl. 232, hier: Bl. 232).

Der Reichskanzler erwiderte, daß es auch nach seiner Auffassung selbstverständlich sei, daß das Kabinett sich vor abschließenden Entscheidungen nochmals mit dem Ergebnis der bevorstehenden Verhandlungen zwischen dem Botschafter von Hoesch und dem französischen Außenminister befassen müsse.

Er stellte fest, daß die vom Auswärtigen Amt zu erteilende Instruktion an Herrn Botschafter von Hoesch von keiner Seite beanstandet werde.

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