2.72.1 (sch1p): [Aussprache über die alliierten Friedensbedingungen]

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Das Kabinett ScheidemannReichsministerpraesident  Philipp Scheidemann Bild 146-1970-051-17Erste Kabinettssitzung der neuen deutschen Reichsregierung am 13.2.1919 in Weimar Bild 183-R08282Versailles: die deutschen Friedensunterhändler Bild 183-R11112Die Sozialisierung marschiert! Plak 002-005-026

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[Aussprache über die alliierten Friedensbedingungen]

Der Reichspräsident eröffnet die Sitzung. Er bittet, trotz der Erregung, die alle Anwesenden infolge der gekannt gewordenen Friedensbedingungen der Entente1 durchzittert, das, was z. Z. vorliege, mit Ruhe zu prüfen.

1

Der Text des all. Friedensvertragsentw.: Die Friedensforderungen der Entente, hrsg. v. d. Dt. Liga für den Völkerbund, Berlin 1919; darüber hinaus wurde der Text vom 8.5.1919 an in der dt. Tagespresse in Fortsetzungen abgedr., so in der DAZ, Nr. 220–223; Vorwärts, Nr. 234–235 (in Auszügen).

In der folgenden Aussprache geben sämtliche Mitglieder des Kabinetts ihrer Ansicht Ausdruck, daß die Bedingungen die schlimmsten Erwartungen weit übertroffen haben, daß sie für Deutschland nicht nur psychisch, sondern auch wirtschaftlich unerträglich seien, daß sie niemals die Grundlage für einen Völkerfrieden von Dauer bilden könnten und daß infolge der territorialen und wirtschaftlichen Knebelung die auferlegten wirtschaftlichen Verpflichtungen vollständig unerfüllbar seien.

Das Kabinett ist sich einig darüber, daß es sich nicht empfiehlt, die Verhandlungen mit einem „unannehmbar“ sofort abzubrechen, daß vielmehr die Frage der Annahme oder Ablehnung vorläufig zurückzustellen und mit aller Energie die Verhandlung aufzunehmen ist. Der Führer der deutschen Delegation[304] soll beauftragt werden, in einer Note gegen die unerträglichen und unerfüllbaren Bedingungen – unter Benutzung dieser Worte – Stellung zu nehmen2; dabei auf die Note Lansings vom 5. November Bezug zu nehmen mit dem Hinweis, daß die Aufzwingung dieser Bedingungen diese Note zu einem Fetzen Papier machen würde; zugleich soll um Verhandlung für die Aufklärung unklarer Punkte und unverständlicher Gründe ersucht werden.

2

Siehe Dok. Nr. 67, P. 3.

Das Kabinett beschließt ferner:

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