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R 43 I /1388 , Bl. 16 Durchschrift]

Erklärung des Herrn Reichsarbeitsministers Dr. Brauns in der Kabinettssitzung am 1. Oktober 1923 zur Frage der Arbeitszeit57.

57

Diese Erklärung, von der der RPräs. Kenntnis hatte, wurde RReg. von Stockhausen am 4.10.23 zugesandt und auf Anordnung MinR Kempners mit dem Protokoll verbunden (R 43 I /1388 , Bl. 14–15).

(Der Herr Minister hat diese Erklärung in später Nachtstunde, nach mehrstündiger Beratung, auf Wunsch seiner Ministerkollegen, formuliert. Mit Rücksicht auf die äußeren Umstände des Zustandekommens dieser Formulierung muß er sich das Recht vorbehalten, zu erklären, daß der eine oder andere Gedanke anders gefaßt werden sollte.)

1. Die äußere Not unseres Volkes im schwersten Ringen um seine wirtschaftliche und politische Existenz zwingt uns, vorläufig in der Urproduktion die Arbeitszeit auf das Maß zu erhöhen, das gesundheitlich tragbar erscheint. Insbesondere ist im Bergbau unter Tage eine Arbeitszeit von 8 Stunden, einschließlich Ein- und Ausfuhr unentbehrlich.

(Dieser Satz entspricht den Formulierungen der vom Reichskanzler beabsichtigten Erklärungen, wie sie in der Morgenausgabe des Vorwärts vom 4.10.23 – Nr. 463 – auf der ersten Seite, Spalte 2, 2. Abs. von unten wiedergegeben ist. Die Formulierung der nächsten 3 Sätze stammt von [Herrn] Reichsarbeitsministers Dr. Brauns.

2. Um den Bergarbeitern einen solchen Entschluß zu ermöglichen, müssen die übrigen Gewerbe und die Beamten, soweit das bisher nicht schon geschehen ist, ebenfalls im Dienste der Steigerung und Verbilligung unserer Gütererzeugung eine längere Arbeitszeit auf sich nehmen.

3. Dabei ist für schwere und gesundheitsgefährdende Arbeiten der Achtstundentag beizubehalten.

(Herr Reichsarbeitsminister Dr. Brauns hat erläuternd mündlich zugesetzt, daß dort, wo die Industrie sich bereits auf 3 Wechselschichten eingestellt habe, im allgemeinen die achtstündige Arbeitszeit beibehalten werden könne.)

4. Ferner ist durch Beschränkung der Kinderarbeit, Überarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit und in der Beschäftigung der Jugendlichen und Frauen die nötige Rücksicht auf die Erfordernisse des Alters, Geschlecht und Gesundheit zu nehmen.

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