2.51.1 (vpa1p): 1. Stillhalteverhandlungen – London.

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Das Kabinett von Papen Band 1Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

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1. Stillhalteverhandlungen – London.

Der Reichsbankpräsident berichtete über die Beratungen des internationalen Bankier-Konsortiums, die nach dem Kreditabkommen 19321 halbjährlich und gegenwärtig in London stattfinden2. Durchschnittlich seien dabei die Zinssätze[184] um 1% gesenkt worden. Es sei Übereinkommen dahin erzielt, daß ein lediglich privater Ausschluß gebildet wird, an dem Deutschland, Frankreich, die Vereinigten Staaten von Amerika, England, Holland und die Schweiz beteiligt sind. Der Ausschuß soll die Frage prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um von der Devisenzwangswirtschaft abzukommen, die in zahlreichen Ländern eingeführt ist.

1

Von der Londoner Siebenmächtekonferenz zur Durchführung des Hoover-Moratoriums (Juli 1931) war die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ, Basel) veranlaßt worden, einen Ausschuß von Vertretern der Zentralbanken zu bilden mit der Aufgabe, die unmittelbaren Kreditbedürfnisse Deutschlands festzustellen und die Möglichkeiten der Umwandlung eines Teils der umfangreichen dt. kurzfristigen Auslandsschulden (dt. Auslandsschulden Mitte 1932 insgesamt: rd. 19,5 Mrd. RM) in längerfristige Kredite zu prüfen. Die Verhandlungen dieses „Stillhaltekomitees“ mit der Rbk und dt. Sachverständigen führten am 17.9.31 zum Abschluß eines auf sechs Monate befristeten „Stillhalteabkommens“, auf Grund dessen kurzfristige dt. Auslandskredite im Gesamtbetrage von rd. 5 Mrd. RM verlängert wurden (Horkenbach 1931, S. 259, 283, 301, 304; RGBl. I, S. 489 , 509). Eine weitere Verlängerung dieser Kredite bis zum 28.2.33 erfolgte durch das Stillhalteabkommen („Deutsches Kreditabkommen von 1932“) vom 17.2.32 (Text. engl. und dt. im RAnz. vom 18.2.32).

2

Gemäß § 17 des „Deutschen Kreditabkommens von 1932“ (vgl. oben Anm. 1) sollte das Konsortium – bestehend aus einem dt. Ausschuß (Rbk, Golddiskontbank, Privatbanken) und privaten Bankenausschüssen aus den USA und 10 europäischen Ländern – nicht halbjährlich, sondern „am 1. Juli 1932, am 1. Oktober 1932 und am 4. Januar 1933 sowie nach Übereinkunft der Delegierten an anderen Tagen“ zusammentreten, um über alle aus der Durchführung des Abkommens resultierenden Probleme zu beraten. – Über Verlauf und Ergebnis der Londoner Zusammenkunft des Konsortiums (1.–5.7.32) umfangreiches Material (u. a. Denkschriften, Sitzungsniederschriften, Presseberichte) in NL Kastl  23 und 24; vgl. auch die Tagesnotizen des RbkPräs. vom 1., 4. und 5. 7. in NL Luther 369.

Der Reichsbankpräsident bat, diese Maßnahmen im Zusammenhang mit der großen Konversion der Kriegsschuld in England von 5 auf 3½%, der Herabsetzung des Diskontsatzes von 2½ auf 2 und der finanzpolitischen Tendenz, einen Erholungsvorgang der Weltwirtschaft einzuleiten [!].

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