1.58.4 (vpa2p): 4. Außenhandelspolitik und Getreidepreise.

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4. Außenhandelspolitik und Getreidepreise.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft gab eine Übersicht über die Brotgetreideernte der letzten Jahre. Sie hat betragen:

1911–1913

durchschnittlich

13,4 Millionen to

1926–1929

durchschnittlich

8,9 Millionen to

1932

durchschnittlich

13,2 Millionen to.

Die Ausfuhr betrug vor dem Kriege jährlich etwa 1,5 Millionen to, jetzt höchstens 0,3 Millionen to.

Die Getreidepreise seien gesunken vom November 1928 mit 203 RM für die Tonne Roggen auf 151 RM, beim Weizen vom Oktober 1928 von 213 RM auf weniger als 200 RM, allerdings bei einem Weltmarktpreise von 80 RM.

Die Viehpreise bewegten sich jetzt auf dem Stande von 1869. Die Einfuhr aus Dänemark wirke in dieser Richtung. Die Marschen würden zum Ackerland umgebrochen. Die Getreideproduktion werde steigen, die Preise würden weiter fallen26.

26

Zur Entwicklung im Bereich der Getreide-, Vieh- und Veredlungswirtschaft vgl. Dok. Nr. 110, dort bes. Anm 1; Dok. Nr. 176.

Dann wäre alle Mühe um die Osthilfe vergebens gewesen27. Durch unmittelbare[852] Hilfsmaßnahmen seien dorthin nach seinen Berechnungen 933,62 Millionen geflossen. Hinzu kämen 50 Millionen von der Industriebank, die Sanierung der Genossenschaften und sonstige Kredite, insgesamt rund 2 Milliarden. Mit der Landwirtschaft würden im Osten Gewerbe und Gemeinden zusammenbrechen. Mit dem Überangebot an Getreide treffe ein Rückgang des Verbrauches zusammen. Statt Brot würden in zunehmendem Maße warme Kartoffeln verzehrt. Auch der Verbrauch von Weizengebäck sei stark zurückgegangen. Insgesamt betrage der Rückgang schätzungsweise 10 bis 30%.

27

In diesem Zusammenhang hatte der Vorsitzende der Landwirtschaftskammer Niederschlesien (Schneider) in einer an den RPräs. gerichteten Denkschrift vom 25. 10. („Die Notlage der schlesischen Landwirtschaft“) u. a. dargelegt: „Die landwirtschaftlichen Betriebe, auch ein großer Teil der bereits entschuldeten Betriebe, stehen vor dem völligen Zusammenbruch, weil die für die Durchführung der Entschuldung zugrunde gelegten Rentabilitätspreise heute bei der Mehrheit der landwirtschaftlichen Erzeugnisse auch nicht mehr annähernd erreicht werden und sämtliche Betriebe aus ihren Einnahmen die Ausgaben nicht mehr im entferntesten decken können.“ Diese Feststellung wurde in der Denkschrift durch umfangreiche Zahlenangaben erläutert. Danach war z. B. für die Berechnung der Umschuldungssummen ein „Umschuldungsrichtpreis“ von 11,50 RM für den Ztr. Weizen festgelegt worden, während Ende Oktober 1932 der tatsächlich erlöste Preis 9,20–10,00 RM je Ztr. betrug; für Roggen lauteten die entsprechenden Angaben: 10,00 bezw. 7,50–7,70 RM je Ztr. Noch stärker waren in dieser Hinsicht die Unterschiede bei den Viehpreisen. So stand einem Richtpreis (Ztr.) für Schweine von 45,00–50,00 RM ein tatsächlich erzielter Preis von 39,00–40,00 RM und bei Rindvieh einem Richtpreis von 44,00 RM nur noch ein Erlös zwischen 27,00 und 29,00 RM gegenüber (Abschrift in R 43 II /196 , Bl. 22–26). Die auf solche Richtpreise ausgerichteten Umschuldungsdarlehen des Osthilfeverfahrens mußten fraglos zu fortschreitender Verschuldung führen und damit wirkungslos bleiben.

Notwendig sei der Ankauf von 400 000 to Roggen und 200 000 to Weizen, die einige Monate vom Markte ferngehalten werden müßten. Gleichzeitig müsse für die Veredelungswirtschaft gesorgt werden.

Ministerialdirektor Dr. Moritz gab einen Überblick über die Getreidestützungsmaßnahmen. Durch Lombardierung, Austausch und durch verschiedene andere Mittel sei es gelungen, mehrere 100 000 to Roggen aus dem markte zu nehmen. Er werde für 160 RM eingekauft und im Westen eosiniert an die Viehmäster mit 132 und 140 RM verkauft. Die Verbilligung sei möglich durch Verkoppelung mit Gerstenscheinen zur Einfuhr ausländischer Gerste, die gegen Entgelt abgegeben werden, sobald die inländische Gerste verbraucht ist.

Der Einbruch in die Getreidepreise vor etwa 10 Tagen beruhe auf der Auffassung, daß die Stützungsmittel des Reiches erschöpft seien. Da neue Stützungsmaßnahmen in Aussicht ständen, hätten in den letzten Tagen die Preise wieder angezogen. Bei dem Einkaufspreise von 160 RM müßte für Frachten 10 RM und für Lagerung 43 RM gerechnet werden.

Für die Aufnahme von 400 000 to Roggen würden also 80–85 Millionen notwendig sein.

Beim Weizen seien im Austausch 250 000 to ins Ausland geschickt worden. Die gleiche Menge werde später wieder hereinkommen. Da das Ausland keinen Weizen mehr aufnehme, sei der Preis auf 189 RM gesunken. Er müsse wieder auf über 200 RM steigen bis etwa 210 RM. Für die Aufnahme von 200 000 to seien mit gleichen Unkosten wie beim Roggen 50 Millionen erforderlich.

Würde das Getreide zum Einstandspreise verkauft, so würde ein Verlust von 30 bis 32 Millionen entstehen. Ob der Verkauf bei Roggen möglich sei, sei fraglich, bei Weizen sei er wahrscheinlich.

Der Reichsminister der Finanzen glaubte, daß über die 32 Millionen hinaus durch Absatzschwierigkeiten beim Roggen ein weiterer Verlust von etwa 20 Millionen entstehen würde. Er wies auf die Kassenlage und das rechnungsmäßige Defizit von etwa 840 Millionen28 hin sowie auf die Gefahr, die sich daraus für die Reichskasse im letzten Vierteljahr des Rechnungsjahres ergebe.

28

Vgl. oben Punkt 1.

Das Reich habe noch eine Garantie offen in Höhe von 37 Millionen29. Eine[853] neue Garantie von 100 Millionen durch Notverordnung sicherzustellen30, sei nach seiner Auffassung nicht möglich. Die Stützungsaktion müsse sich also im Rahmen der vorliegenden Garantieermächtigung halten.

29

Der RFM war durch die NotetatVO vom 29.3.32 (RGBl. II, S. 97 ) ermächtigt worden, „zur Förderung der Getreidebewegung Garantien bis zum Höchstbetrage von 60 Millionen Reichsmark zu übernehmen“. Bei der obengenannten Summe handelt es sich offenbar um den hiervon bis dahin nicht in Anspruch genommenen Restbetrag.

30

Forderung auch des Grafen Kalckreuth in seiner Eingabe vom 26. 10. (Dok. Nr. 176).

Würde dem Vorschlage des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft entsprochen, so wäre das Ende der Stützungsmaßnahmen nicht abzusehen, zumal wenn weitere gute Ernten folgen würden. Im übrigen sei es fraglich, ob der Druck auf den Markt aufgefangen würde, wenn die in Frage stehenden Summen bekannt würden. Eine Stützung ohne feste Begrenzung werde gewiß wirksamer sein. Bei der Herausgabe statistischer Unterlagen müsse die Wirkung auf dem Markte bis zu einem gewissen Grade berücksichtigt werden. Demnach sei er gegen Festlegung auf die 600 000 to und Belastung mit einem Verlust von 50 bis 60 Millionen, für Einsatz der vorliegenden Garantie von 37 Millionen und eine bewegliche Stützungsaktion.

In der Öffentlichkeit werde die Lage der Reichsfinanzen mit steigender Sorge betrachtet. Eine Garantie für die Getreidestützung in Höhe von 100 Millionen würde nicht verstanden. Berufungen wären nicht abzuwehren. In der Öffentlichkeit müsse ganz allgemein bekannt gegeben werden, daß hinreichende Stützungsmaßnahmen beabsichtigt seien.

Der Reichswirtschaftsminister rechnete mit einer Gesamternte von Getreide und Futtermitteln einschließlich der Kartoffeln (diese durch Teilung mit 4 auf Getreide umgerechnet) von 34,88 Millionen to im Jahre 1932 gegen 25,4 Millionen im Jahre 1926. Damals habe die Einfuhr 6,33 Millionen betragen. Der Gesamtverbrauch habe sich also auf 32 Millionen belaufen. Allerdings sei der Schweinebestand wesentlich geringer gewesen als jetzt.

Demnach werde mit einem Überschuß von 1 Million to zu rechnen sein, die in die neue Ernte hinübergenommen werden müßte. Würde sie auf den Weltmarkt gebracht, so entstände an jeder Tonne ein Verlust von 120 bis 130 RM.

Eine Kontingentierung des Getreideanbaues wie bei der Zuckerrübe komme nicht in Frage.

Er bat die Entscheidung um zwei Tage zu verschieben, damit ihm Gelegenheit gegeben sei, die Frage eingehend durchzuprüfen.

Dem widersprach der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Es sei nicht möglich, die Entscheidung über den Wahltag31 hinauszuschieben. Er wäre damit einverstanden, daß bei der Veröffentlichung über Getreidemarktstützung keine Summe genannt werde. Wenn nicht alsbald ein Beschluß der Reichsregierung veröffentlicht würde, so würde der Markt weiter absinken. Mit der Veröffentlichung über die Getreidepreisstützung müsse ein Beschluß des Kabinetts wegen der Kontingentierung von Vieh und Fleisch verbunden sein.

31

6.11.32.

Zur Frage der Kontingentierung erstattete Ministerialrat Walter einen kurzen Bericht über seine Verhandlungen32. Belgien sei verhältnismäßig entgegenkommend[854] gewesen. Die Frage der Gegenleistung sei allerdings noch offen. Frankreich habe der Kontingentierung nicht widersprechen können, da es selbst in dieser Richtung vorgegangen sei, habe aber gebeten, damit rücksichtsvoll zu verfahren. Entgegenkommen auf dem Gebiete der Devisenbewirtschaftung und in der Frage des Kartoffelkäfers seien die Voraussetzungen dafür, daß keine Gegenmaßnahmen getroffen würden.

32

Walter war Mitglied der dt. „Kontingentierungsdelegation“, die seit September 1932 mit den an landwirtschaftlichen Einfuhren nach Dtld. hauptinteressierten Ländern Holland, Belgien, Italien, Frankreich und Dänemark verhandelt hatte. – Über das Gesamtergebnis dieser Verhandlungen heißt es in einer vom RWiMin. am 18. 11. an die Rkei übermittelten Denkschrift „zur Frage der Einfuhrkontingentierung für landwirtschaftliche Erzeugnisse“ (56 Seiten): Die dt. „Kontingentierungsdelegation“ habe in ihrem Schlußbericht festgestellt: „Abgesehen von den Besprechungen in Brüssel und Paris, wo nach Lage der Dinge von vornherein ein grundsätzlicher Widerstand gegen die deutsche Einfuhrkontingentierung nicht zu erwarten war, haben die Verhandlungen im Haag, in Rom und in Kopenhagen ergeben, daß mit einer Duldung der deutschen Einfuhrkontingentierung ohne Gegenmaßnahmen in diesen Ländern nicht gerechnet werden kann. Daran wird sich nichts ändern, wenn in Einzelheiten, z. B. hinsichtlich der Höhe der Kontingentsätze oder hinsichtlich des Kontingentierungsverfahrens oder hinsichtlich der Auswahl der zur Kontingentierung zugelassenen Waren weitgehend entgegengekommen werden würde. Höchstens würde dadurch das Ausmaß der Gegenmaßnahmen verringert werden können.“ (R 43 I /1275 , Bl. 301, 312).

Holland sei sehr unfreundlich gewesen. Die Stellungnahme der deutschen Presse habe sich dabei ausgewirkt. Zu materiellen Verhandlungen sei es nicht gekommen33. In Italien habe zunächst die Devisenfrage eine bedeutende Rolle gespielt. Die Stellungnahme sei bis nach dem 6. November vorbehalten worden. Würde Deutschland autonom Kontingente festsetzen, dann würde Italien aus formellen Gründen Einfuhrverbote einführen, weil sein Vertrag verletzt sei. Würde Italien materiell getroffen, so würden die Gegenwirkungen im Verhältnis der italienischen zur deutschen Einfuhr einsetzen, also in doppelter Höhe der deutschen Drosselung. Die angebotenen Gegenleistungen: Aufgabe industrieller Zollbindungen, Aufnahme anderer landwirtschaftlicher Erzeugnisse seien nicht als ausreichend erachtet worden34. Dänemark35 habe sich scharf[855] gegen die Kontingentierung gewandt. Bei Schlachtvieh sei sie unerträglich. Boykott wäre die Wirkung über die Deviseneinschränkungen hinaus. Bei Schmalz und Käse habe Dänemark nicht ernsthaft protestiert. Auch wenn Deutschland entgegenkomme, würden Gegenmaßnahmen nicht zu vermeiden sein.

33

Hierzu das RWiMin. in seiner Denkschrift vom 18. 11. (vgl. Anm 32) u.a.: Holland und Dänemark hätten „schärfste Gegenmaßnahmen für den Fall dt. Einfuhrkontingentierungen angekündigt. „Diese werden voraussichtlich nicht nur in einer Kontingentierung der Einfuhr wichtiger deutscher Ausfuhrwaren, in einer Ausschaltung deutscher Firmen und Erzeugnisse bei Staats- und Kommunalaufträgen und in einer Reglementierung der gesamten deutschen Einfuhr durch ein Clearing-System bestehen; vielmehr muß darüber hinaus mit der Möglichkeit einer–durch Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit leicht zu motivierenden–völligen Verdrängung des deutschen Elements im Erwerbsleben dieser Länder gerechnet werden (z. B. der Beschäftigung deutscher kaufmännischer und häuslicher Angestellter, Musiker, Kellner usw.).“ Es sei zu befürchten, daß die in diesen Ländern bereits bestehende „Verstimmung“ sich zu einer „Volksbewegung gegen alles, was deutsch ist, auswachsen“ werde, „einer Bewegung, deren Umfang und Wirkung gar nicht überschätzt werden kann. Sowohl der holländische wie der dänische Verhandlungsführer haben diese Bewegung, besonders den wirtschaftlichen Boykott gegen Deutschland, für den Fall der Kontingentierung als unvermeidlich angekündigt. Der Vertreter Dänemarks hat beispielsweise erklärt: er sei überzeugt, die dänische Landwirtschaft würde überhaupt keine deutsche Ware mehr kaufen, ja, darüber hinaus würden auch außerhalb der Landwirtschaft Verbindungen gegründet werden zu dem Zweck, den Kauf deutscher Waren ganz allgemein zu unterdrücken. Ein Entrüstungssturm werde losgehen. Es werde nicht eingesehen werden, daß die Abschneidung einer Einfuhr notwendig sei, die z. B. bei Vieh für Dänemark eine Lebensnotwendigkeit sei, für Deutschland aber nur etwa eins vom Hundert des deutschen Fleischverbrauchs ausmache, oder bei Schmalz für Deutschland lediglich den Übergang zum Margarineverbrauch zur Folge habe.“ – Zur beginnenden Boykottbewegung in Holland und Skandinavien vgl. auch Anm 4 zu Dok. Nr. 172; weitere Materialien (Berichte über scharfe Reaktionen u. a. der holländ. Presse, Mitteilungen dt. Industrieunternehmen über bereits vollzogene holländ. Boykottmaßnahmen) hierzu in R 43  I /88 , 1176  und 1177 .

34

In einem vom AA am 12.12.32 an den StSRkei übersandten „Bericht des Handelspolitischen Ausschusses der Reichsregierung über die gegenwärtige Lage hinsichtlich der Kontingentierung der Einfuhr gewisser landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ wurde hierzu ausgeführt: Die Ital. Reg. „hat der deutschen Kontingentskommission keinen Zweifel darüber gelassen, daß sie bei Durchführung der deutschen Kontingentierungen, gleichviel ob Italien stark oder weniger stark getroffen würde, grundsätzlich Gegenmaßnahmen ergreifen werde, und zwar solche, die sich allein gegen Deutschland, nicht auch gegen andere Länder richten würden. Solche diskriminierenden Gegenmaßnahmen könnte Deutschland, da sie dem bestehenden Handelsvertrag [vom 31.10.25, RGBl. II, S. 1021 ] widersprechen würden, nicht hinnehmen. Der Handelsvertrag würde also wegfallen und Deutschland würde mit Italien in den Zustand eines Handelskrieges geraten. Genau die gleiche Entwicklung hat sich zwischen Frankreich und Italien abgespielt, als Italien gegen die französischen Kontingentierungen Gegenmaßnahmen ergriff: Der französisch-italienische Handelsvertrag ist beseitigt worden und zwischen beiden Ländern besteht ein durch ein provisorisches Abkommen nur verschleierter Handelskrieg.“ Und weiter: „Die Italienische Regierung hat ferner bei den letzten Devisenverhandlungen, bei denen es gelungen ist, die ernsten Schwierigkeiten auf dem Devisengebiet zwischen Deutschland und Italien durch ein Abkommen [vom 17.10.32, vgl. ADAP, Serie B, Bd. XXI, Dok. Nr. 110, dort auch Anm 7] zu beseitigen, besonders daran festgehalten, daß dieses Abkommen mit zweiwöchiger Frist gekündigt werden kann, und zwar ausdrücklich zu dem Zweck, sich auf dem Devisengebiet wieder freie Hand verschaffen zu können, falls Deutschland die geplanten Kontingentierungen durchführe. Es wäre also im Falle von Kontingentierungen gegen Italien mit höchster Wahrscheinlichkeit auch damit zu rechnen, daß der Devisenkrieg mit Italien, der Anfang Oktober d. J. zu einer völligen Zahlungsstockung zwischen beiden Ländern geführt hatte, wieder ausbrechen wird.“ (R 43 I /1177 , Bl. 140–163).

35

Vgl. oben Anm 33.

Der Reichsminister des Auswärtigen bat, den Reichsbankpräsidenten zu den Verhandlungen zuzuziehen, und stellte ausführliche Darlegungen in Aussicht.

Auch der Reichswirtschaftsminister kündigte eingehende Stellungnahme an.

Der Reichskanzler vertagte die Verhandlungen auf den 3. November, vormittags 11 Uhr36.

36

Dok. Nr. 191, P. 1.

Seiner Anregung, über Getreidepreisstützung sofort eine Veröffentlichung herauszubringen, widersprach der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft mit dem Hinweis darauf, daß dadurch die Landwirtschaft im Westen und Süden in starkem Maße erregt würde.

Der Kabinettsbeschluß zur Getreidepreisstützung wurde nachträglich vom Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzministerium in die aus der Anlage ersichtliche Form gebracht37.

37

Dieser Satz von Feßler handschrl. eingefügt. – Der anliegende „Kabinettsbeschluß“ lautet folgendermaßen: „Das Reichskabinett hat folgenden Beschluß gefaßt: Der Reichsminister der Finanzen übernimmt dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bezw. den von ihm bezeichneten Stellen gegenüber zur Stützung des Roggen- und Weizenpreises im weiteren Verlauf des Rechnungsjahres 1932 aus der durch § 2 Abs. 1 a der Verordnung des Reichspräsidenten vom 29. März 1932 – Reichsgesetzbl. II, S. 97 – in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 30. Juni 1932 – Reichsgesetzbl. II, S. 153 – in Höhe von 60 Millionen RM erteilten Garantieermächtigung eine Garantie in Höhe von 37 Millionen RM. Weiterhin wird der Reichsminister der Finanzen Garantien für den genannten Zweck insoweit übernehmen, als hierfür Mittel frei werden a) aus dem Ungarn-Weizengeschäft der Deutschen Getreidehandelsgesellschaft, b) aus der laufenden Eosin-Roggenaktion der Deutschen Getreidehandelsgesellschaft.“ (R 43 I /1458 , S. 265).

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