2.65.3 (wir1p): 3. Veröffentlichung der gemeinsamen Botschafternote in der Frage der Durchbeförderung von Ententetruppen für Oberschlesien.

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3. Veröffentlichung der gemeinsamen Botschafternote in der Frage der Durchbeförderung von Ententetruppen für Oberschlesien.

Es wurde beschlossen, den Wortlaut der überbrachten Note zu veröffentlichen10[186] und in vorsichtiger Form einen kleinen Kommentar über den Gang der Verhandlungen zu geben, dabei aber alles zu unterlassen, was auf eine Reizung herauskommen könnte.

10

Unter der Überschrift „Der Kollektivschritt erfolgt“ bringt der Vorwärts am 4.8.1921 die folgende WTB-Meldung vom 3. 8.: „Die Angelegenheit des Truppentransportes nach Oberschlesien hat nunmehr ihre Erledigung gefunden. Heute mittag erschien bei dem Reichsminister des Auswärtigen der französische Botschafter, der englische Botschafter und der italienische Geschäftsträger und überreichten ihm nachstehende, von den drei genannten Vertretern unterzeichnete Note: „Berlin, den 3. August. Der Botschafter Frankreichs, der Botschafter Englands und der Geschäftsträger Italiens beehren sich im Auftrage ihrer Regierungen, die deutsche Regierung zu ersuchen, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um durch alle möglichen Mittel den Transport alliierter Truppen durch Deutschland zu erleichtern, den die Lage in Oberschlesien in jedem Augenblick möglich machen könnte.“ Es wurde mündlich noch hinzugefügt, daß es sich hierbei nicht um ein Ersuchen handele, schon jetzt Truppen zu befördern, sondern um die grundsätzliche Bereiterklärung Deutschlands, dies auf eine spezielle Aufforderung der drei Mächte hin zu tun. Der Reichsminister des Auswärtigen antwortete, daß dieses Verlangen dem seitens der Deutschen Regierung in dieser Angelegenheit eingenommenen Standpunkte entspreche. Er erklärte sich bereit, in diesem Sinne mit dem Reichsverkehrsminister in Verbindung zu treten.“ Es folgen weitere Ausführungen unter der Überschrift „Zur Vorgeschichte des Schrittes“. (Vorwärts Nr. 363).

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