1.106 (bru2p): Nr. 358 Reparationsbesprechung vom 3. Juli 1931, 11 Uhr

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Nr. 358
Reparationsbesprechung vom 3. Juli 1931, 11 Uhr

R 43 I /312 , Bl. 125

Anwesend: Brüning, Dietrich, Curtius; StS Trendelenburg, Pünder, v. Bülow, Schäffer; MinDir. v. Hagenow, Zechlin, Schwerin v. Krosigk, Ritter, Reichardt; Botschafter v. Prittwitz; MinR Berger; LegR Valette; RbkPräs. Luther; Protokoll: ORegR Planck.

Der Reichsminister des Auswärtigen teilte mit, daß die Aussichten in Paris gebessert zu sein schienen1. Es sei angeblich ein vorläufig völlig geheim gehaltener Einigungsentwurf vorhanden.

1

BotschaftsR Leitner meldete am 3.7.31, daß ihm seitens der amerik. Reg. mitgeteilt worden sei, Frankreich und die USA hätten sich im wesentlichen über die im amerik. Memorandum vom 1. 7. (s. Dok. Nr. 354, Anm. 1) genannten vier strittigen Punkte geeinigt: die an die BIZ eingezahlte Summe sollte an die RB-Gesellschaft ausgeliehen werden, die sie ihrerseits an das Reich weiterleihen könnte. Das Problem der Anleihen an mitteleuropäische Länder würde durch ein Kreditarrangement der Zentralbanken gelöst werden. Die Rückzahlungsfrist für die Kredite an Dtld solle am 1.7.34 beginnen und in zehn Jahresraten erfolgen. In der Frage des Garantiefonds sei man von einer Einigung noch entfernt (Washington, Telegramm Nr. 298 vom 3.7.31, R 43 I /313 , Bl. 50–51).

Staatssekretär Dr. von BülowBülow glaubte, daß die englische Konferenzeinladung vorläufig zurückgestellt worden sei2, da die Franzosen nicht darauf eingehen wollten. Am heutigen Vormittag seien zwei technische Rückfragen von amerikanischer Seite gemacht worden, die sich auf den deutschen Vorschlag I bezögen3. Sie beträfen erstens die Frage, ob Deutschland bei diesem Vorschlag ein Sachlieferungsprogramm für möglich halte, und zweitens, in welcher Weise die Sachlieferungen bezahlt werden sollten4.

2

Die brit. Reg. hatte für den Fall des Scheiterns der frz.-amerik. Verhandlungen eine Zusammenkunft von Vertretern der am Hooverplan hauptsächlich interessierten Mächte vorgeschlagen (WTB, Nr. 1389 vom 2.7.31, R 43 I /313 , Bl. 247).

3

S. Dok. Nr. 352, Anm. 2.

4

Nicht ermittelt.

Ministerialrat Dr. BergerBerger trug einen neuen Eventualvorschlag des Reichsfinanzministeriums vor, wonach die Rückzahlungen von der BIZ an das Reich unter Umständen über die Reichsbahn geleitet werden könnten.

[1278] Der Reichskanzler und der Reichsbankpräsident äußerten Bedenken gegen diesen Plan, der an den deutschen Botschafter in Paris zur Orientierung weitergegeben werden soll, mit der Auflage, von ihm nicht ohne telephonische Genehmigung Gebrauch zu machen5.

5

Nach dem Vorschlag des RFMin. sollte sich das Reich verpflichten, am 15. jedes Monats die Rate für die unaufschiebbaren Annuitäten an die BIZ zu überweisen. Die RB sollte ebenfalls die monatliche Rate der Reparationssteuer an die BIZ überweisen. Die BIZ sollte dafür die Raten an die RB ausleihen. StS v. Bülow, der diesen Vorschlag an Botschafter v. Hoesch weiterleitete, fügte hinzu, daß diese Lösung es einerseits den Franzosen erleichtern würde, von einer Ausleihung an die dt. Wirtschaft zu sprechen, daß sie andererseits der amerik. These entgegenkommen würde, daß die Erleichterung eine unmittelbare Entlastung für die dt. Reg. darstellen sollte. Hoesch sollte den Vorschlag des RFMin. jedoch nicht bei den Besprechungen mit den Amerikanern verwerten (Abschrift des Telegramms Bülows an Hoesch, ohne Datum, R 43 I /312 , Bl. 119–122).

Am Schluß teilte Staatssekretär Dr. von BülowBülow mit, daß er von der Amerikanischen Botschaft soeben gehört habe, weitere deutsche Anregungen würden nicht mehr benötigt, da eine Einigung sehr wahrscheinlich geworden sei.

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