2.10.1 (cun1p): 1) Note über die Zwischenfälle in Passau, Ingolstadt und Stettin

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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1) Note über die Zwischenfälle in Passau, Ingolstadt und Stettin

Reichsminister von Rosenberg machte Mitteilungen über die Sach- und Rechtslage1. Bezüglich der materiellen Forderungen schlug er Unterbreitung der Frage vor ein Schiedsgericht vor. Wegen der anderen Fragen, insbesondere der Abberufung der in Betracht kommenden Beamten und der Entschuldigung, wolle er mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten Fühlung nehmen; er hoffe, daß man zu einer Verständigung kommen werde; denn es käme alles darauf an, nach außen die Einheit zu wahren. Begangenes Unrecht müsse man gutmachen. Im Falle des Einverständnisses würde er als Außenminister die Entschuldigung aussprechen. Sollte eine Verständigung nicht zustande kommen, würde das Kabinett noch einmal Stellung zu nehmen haben. Von verschiedenen[27] Seiten wurde betont, daß man sich klar sein müsse, alles zu vermeiden, um sich nicht ins Unrecht zu setzen.

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Eine kurze Darstellung der Zwischenfälle von Stettin, Passau und Ingolstadt findet sich in der dt. Antwortnote vom 10.12.22, abgedruckt als Dok. Nr. 18. Im Stettiner Fall vom 17.7.22 forderten die Alliierten eine offizielle Entschuldigung des Stettiner Polizeipräsidenten, die Amtsenthebung des verantwortlichen Polizeibeamten und der beteiligten Verbindungsoffiziere sowie die Bestrafung der beteiligten Polizeibeamten, im Passauer Fall forderten die Alliierten mit Note Nollets vom 28. 10. die offizielle Entschuldigung durch den verantwortlichen Magistrat, veröffentlicht in der Presse, die Amtsenthebung des Polizeichefs und des kommandierenden Offiziers. Die RReg. sprach daraufhin ihr Bedauern aus, sicherte die geforderten Genugtuungen im Fall Stettin zu, verwies aber im Fall Passau auf die noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen der bayer. Reg., die sie im Laufe des Novembers wiederholt um beschleunigte und entgegenkommende Behandlung des Falls ersuchte. Als am 22. 11. die in den Passauer Zwischenfall verwickelten alliierten Offiziere erneut anläßlich der Inspektion einer Munitionsanstalt bei Ingolstadt beschimpft und tätlich angegriffen wurden, forderten die Alliierten am 30. 11. in massiver Form Genugtuung für diese drei Zwischenfälle. Die Note der Botschafterkonferenz, von Poincaré unterzeichnet, lautet in ihrem wesentlichen letzten Absatz: „Angesichts der unzureichenden Genugtuung der Deutschen Regierung wegen der Vorfälle in Stettin und Passau wie des neuen Falles in Ingolstadt und angesichts der unerläßlichen Notwendigkeit, dem Widerstand der deutschen Behörden gegen die Ausführung der militärischen Vertragsbestimmungen ein Ende zu machen, wie auch die Mitglieder der IMK in der Ausübung ihrer Tätigkeit zu schützen, haben die Alliierten Regierungen bestimmt, daß vor dem 10. 12. d. J.

1. die von der deutschen Regierung noch nicht gegebenen und oben in Erinnerung gebrachten Genugtuungen auszuführen sind.

2. die betreffs des Vorfalls in Ingolstadt der Deutschen Regierung von der IMK anzugebenden Wiedergutmachungen und Sühnehandlungen auszuführen sind,

3. der Bayer.Minpräs. der IMK schriftlich seine Entschuldigung für die Vorfälle in Passau und Ingolstadt auszusprechen hat,

4. jede der Städte Passau und Ingolstadt mit einer Buße von 500 000 Goldmark bestraft wird, die an die IMK zu zahlen ist. Sollte diese Zahlung zu dem festgesetzten Tage nicht oder nur teilweise bewirkt sein, so würden die Alliierten Regierungen zu ihren Gunsten 1 Million Goldmark oder den Gegenwert dieser Summe aus den Geldmitteln erheben, die die Bayerische Regierung aus der Pfalz bezieht oder, falls diese nicht ausreichen, aus irgend welchen anderen von ihnen zu bestimmenden Mitteln im besetzten Rheinland.“ (Dt. und frz. Wortlaut der Note in R 43 I /415 , Bl. 348-360, 320-322; hier auch das übrige Material zu den Zwischenfällen).

Das Kabinett stimmte dem Vorschlag des Außenministers zu.

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