2.41.8 (cun1p): 8) Entwurf eines Lehrerbildungsgesetzes.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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8) Entwurf eines Lehrerbildungsgesetzes.

Nachdem der Herr Reichsminister des Innern die Annahme des Entwurfes empfohlen hatte7, stellte der Herr Reichsminister der Finanzen folgenden Antrag:

7

Der Gesetzentwurf war bereits am 14.12.22 im Kabinett besprochen worden (s. Dok. Nr. 21). Mit Schreiben vom 3.1.23 hatte der RIM erneut um alsbaldige Beschlußfassung des Kabinetts gebeten und dabei erklärt: „In mehr als zweijährigen Verhandlungen ist es trotz unausgesetzter Bemühungen des RIMin. und der dringenden Wünsche der Unterrichtsverwaltungen der Länder und der großen Lehrerverbände nicht gelungen, eine Entscheidung des Reichskabinetts in der Frage der Lehrerbildung herbeizuführen.“ (R 43 I /778 , Bl. 2).

Die Einbringung eines Gesetzentwurfes über die Lehrerbildung ist zur Zeit nicht möglich wegen der finanziellen Rückwirkung im Hinblick auf § 52 des Landessteuergesetzes, dessen Fassung in der Beratung der Novelle zu diesem Gesetz vom Reichsrat noch verschärft worden ist. Soweit einzelne Länder selbständig in dieser Frage vorgehen, wird es Sache des Reichsministers des Innern sein, auf eine möglichste Gleichmäßigkeit dieser Maßnahmen hinzuwirken8.

8

Denselben Antrag hatte der RFM bereits in der Kabinettsberatung am 14.12.22 gestellt (Dok. Nr. 21). StS Hamm vermerkt am 7. 1. zu diesem Punkt: „Die Einwendungen des RFM sind sehr beachtlich; beachtlicher noch der Einwand, daß der Zugang zum Lehrerberufe dann infolge der höheren Kosten, die den Einzelnen (damit übrigens auch die gesamte Volkswirtschaft) belasten, verengt werde. Kommt man mit diesen Gründen zur Ablehnung oder vielmehr zu einer Zurückstellung, so müßte das wohl ausschließlich mit der durch die außenpolitische Lage gegebenen Finanznot des Reiches begründet werden, um die Lehrerschaft gerade in den kommenden Zeiten unverärgert in dem Dienste der Volksaufklärung zu halten. Begründungen anderer Art, namentlich der Art, als ob es höherer Bildung nicht bedürfe, [es] sich um Standesforderungen handle u. dgl., wären zweckmäßig wohl auch im engsten Kreise abzulehnen.“ (R 43 I /778 , Bl. 5).

Das Kabinett stimmte diesem Antrage zu mit der Maßgabe, daß der Herr Reichsminister des Innern in Verbindung mit dem Herrn Reichsminister der Finanzen noch eine zusätzliche Begründung formulieren und der Reichskanzlei einreichen werden9.

9

Der RIM übersendet die Begründung am 29. 1., in der bedauert wird, daß der RReg. in dieser Frage „infolge der gegenwärtigen außerordentlich schwierigen politischen und wirtschaftlichen Lage nicht überschreitbare Grenzen gezogen“ seien. Daher sei die Aufbringung der entstehenden Kosten „zur Zeit unmöglich“. Soweit die Länder aber von sich aus die Lehrerbildung neu organisieren, habe das RIMin. auf möglichste Gleichmäßigkeit hinzuwirken (R 43 I /1382 , Bl. 85). Am 12.5.23 fordert der RT aufgrund zweier Anträge vom 23. 3. (RT-Drucks. Nr. 5711 und 5712, Bd. 377 ) die RReg. auf, den Kabinettsbeschluß einer Nachprüfung zu unterziehen. Sämtliche Parteien mit Ausnahme der KPD ersuchen die RReg., „in kurzer Frist ein Reichsrahmengesetz über die Lehrerbildung vorzulegen.“ (RT-Bd. 360, S. 10988 ). MinR Kempner vermerkt dazu am 5. 6.: „Die finanzielle Lage des Reichs hat sich seit dem betreffenden Kabinettsbeschluß vom 12. 1. beträchtlich verschlechtert. Diesem Antrag kann daher meines Erachtens nicht stattgegeben werden.“ Und StS Hamm vermerkt ebenfalls am 5. 6. dazu: „Ich halte die Angelegenheit für noch nicht genügend reif: 1. Staatsrechtliche Frage: RT fordert die RReg auf, einer Verfassungsvorschrift nachzukommen. 2. Finanzfrage: ist eine Lösung ohne sehr erhebliche Belastungen denkbar? RIMin. nimmt dies an. Das wäre festzustellen. 3. RIMin. hat noch nicht sachlich Stellung genommen. Das wäre m. E. durch Aussprache mit Referenten, StS und RIM nachzuholen.“ (R 43 I /778 , Bl. 68-69). Am 25. 6. wird vermerkt, daß StS Schulz nach Fühlungnahme mit dem RFM einen entsprechenden Kabinettsvorschlag machen wird; doch bleibt die Frage unerledigt (R 43 I /778 , Bl. 70).

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